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Inzestuöse Beziehungen zwischen Geschwistern werden in Österreich mit sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet.
Schon 2008 sorgte der Fall in Deutschland für Aufsehen. Ein Geschwisterpaar hatte sich ineinander verliebt und gemeinsam vier Kinder gezeugt. Der Fall ging damals bis vor das deutsche Bundesverfassungsgericht, Patrick S. wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Nun ist der Mann mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Inzest darf in Deutschland weiterhin bestraft werden, ein Verbot geschwisterlicher Liebe verletzt nicht die Europäische Menschenrechtskonvention (mehr dazu hier).
In Österreich ist der einvernehmliche Beischlaf unter erwachsenen Blutsverwandten durch den Paragrafen 211 gesetzlich verboten. Das Strafausmaß richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Zwischen Geschwistern wird Blutschande hierzulande mit sechs Monaten Freiheitsentzug, inzestuöse Beziehungen in gerader Linie, also beispielsweise zwischen Vater und Tochter oder Großmutter und Enkelsohn, werden mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.
Schutz der Nachkommen
Vordergründig wird das Gesetz mit dem Schutz der Nachkommen begründet, die ein erhöhtes Risiko tragen, an einem autosomal-rezessiven Gendefekt zu erkranken. Warum, ist humangenetisch einfach erklärt: Das Erbmaterial zwischen Vater und Tochter oder Bruder und Schwester stimmt zur Hälfte überein. Die Chance, dass defekte elterliche Gene beim gemeinsamen Kind zusammentreffen, ist also relativ groß.
"Abgesehen von der Strafbestimmung der Blutschande sind in der gesamten österreichischen Rechtsordnung eugenische Erwägungen, also die Verhinderung von Erbkrankheiten, nicht Gegenstand einer Rechtsbestimmung", sagt Helmut Graupner, Rechtsanwalt in Wien und Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS). Er bezeichnet Erbreinheit als Strafgrundlage als heikel, da das Risiko einer autosomal-rezessiven Erkrankung auch bei Kindern nicht verwandter Eltern mit bestimmten genetischen Konstellationen gegeben sei.
Die Ursache dafür findet sich im Genom, das bei jedem Menschen mit hunderten Fehlern gespickt ist. Im Normalfall ist das kein Problem, denn von jedem Gen liegen immer zwei Kopien vor, eine vom Vater und eine von der Mutter. Manche Gendefekte spielen jedoch eine etwas größere Rolle, in unseren Breiten beispielsweise die zystische Fibrose. Jeder 25. Mensch ist im Besitz dieser Mutation. Die Chance, dass der "Fehler" relevant wird, der Nachwuchs also zwei defekte Kopien erhält, liegt auch bei nicht blutsverwandten Eltern bei immerhin 1:3.500. Strafrechtlich verfolgt werden können diese Menschen aber selbstverständlich nicht. Ebenso wenig machen sich Spätgebärende, Behinderte oder drogenkranke Menschen strafbar, wenn sie ihrem Kinderwunsch nachkommen.
Vaginalsex ist verboten
Im Fall künstlicher Befruchtung wird die Absurdität des Blutschandeparagrafen noch offensichtlicher: Die ist nämlich gesetzlich erlaubt, egal ob Samen- und Eispender Geschwister sind. Wogegen auch bei Zeugungsunfähigkeit oder Verwendung von Verhütungsmitteln der Vaginalsex unter Blutsverwandten verboten ist. Der Beischlaf ist also das Problem, Anal- und Oralverkehr dürfen heterosexuelle Verwandte straffrei praktizieren. Und homosexuelle Verwandte sind hier privilegiert, denn die vaginale Penetration ist die Voraussetzung für den Tatbestand der Blutschande.
In Österreich werde das Vergehen der Blutschande zwar deutlich milder gehandhabt als in Deutschland, in einer Demokratie habe diese Strafbestimmung, so Graupner, aber generell nichts verloren. "Es handelt sich dabei um eine Menschenrechtsverletzung, denn jeder Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Eingriff in das Recht auf Privatleben und muss für die Erfüllung eines legitimen Ziels notwendig sein", betont der Rechtsexperte für Sexualdelikte.
Familienzerstörende Wirkung
Willkommen ist die Strafbestimmung vermutlich trotzdem, denn auch in einer demokratischen Gesellschaft ist es mit der Akzeptanz inzestuöser Beziehungen nicht allzu weit her. Auch wenn Blutschande selbstbestimmt, also auf Freiwilligkeit passiert, gerne gesehen sind diese innerfamiliären Beziehungen in Österreich nicht. Diese Haltung wird nicht zuletzt darauf begründet, dass sich inzestuöse Beziehungen familienzerstörend auswirken.
"Ein Blick in andere europäische Staaten zeigt, dass eine Aufhebung des Inzestverbots unter Erwachsenen zu keinerlei Problemen führt", so Graupner. Es ist also nicht so, dass sich in Frankreich, Italien oder Spanien Fälle von freiwilligem Beischlaf zwischen erwachsenen Verwandten nur so häufen. Vielleicht hat das mit dem Westermarck-Effekt zu tun. Der besagt nämlich, dass sich erwachsene Menschen, die einen Großteil ihrer Kindheit miteinander verbracht haben, ohnehin sexuell unattraktiv finden. (Regina Philipp, derStandard.at, 12.4.2012)
Hintergrund
Seit Napoleons Strafgesetzbuch 1811 wird Inzest in Frankreich nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Auch in den Niederlanden, Portugal und Spanien wird Blutschande nicht mehr mit einer Haftstrafe geahndet. In der Türkei, China, der Elfenbeinküste, Israel, Russland sowie den US-Bundesstaaten Rhode Island, New Jersey und Michigan ist einvernehmlicher Beischlaf zwischen Verwandten ebenfalls juristisch nicht relevant.
Ein Straftatbestand der Blutschande existiert in allen australischen Staaten und Territorien, Chile, Dänemark, Deutschland, England (und Wales), Griechenland, Italien, Kanada, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Ungarn sowie in nahezu allen Bundesstaaten der USA.
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habe den artikel nicht ganz genau durchgelesen, jetzt sehe ich, dass der schutz der kinder vor kinderschaendern aus der eigener familie doch nicht gegeben ist (ich war davon ueberzeugt das jeglicher sexualverkehr unter blutverwandten verboten ist)
wie grauslich, alibistisch und unverantwortlich gegenueber den verwandten kinderschaendern ist den dass?
ich bin schockiert
Ich finde die Fixierung auf die (Eu)genetik in diesem Forum erschreckend, die ursache für das sogenannte Inzesttabu in fast allen (oder allen?) Gesellschaften ist eher die Tatsache, daß Inzest ein Widerspruch zur gängigen Vorstellung von Familie ist und Exogamie die Bedingung für eine offene Gesellschaft darstellt.
Exogamie ist aber schon eine Form der Eugenetik. Die sexuelle Bevorzugung von Menschen, mit denen man nicht aufgewachsen ist (alles andere wird unter Geschwister und nicht unter "potentieller Partner" verbucht, siehe hochrelevante Studien im Kibbuz) ist ja nicht von ungefähr und ist auch bei Menschengruppen, die keine kulturelle Durchmischung suchen, vorhanden.
Kurz - wie meistens ist auch hier das Verhalten, Abwanderung der jungen Menschen und inneres Inzesttabu, eine evolutionäre Taktik. (Und wie bei jedem Verhalten gibt es zwar gelegentliche Aussetzer, aber einen sehr sehr breiten überregionalen Konsens, der in Gesetzen in jeder Form Eingang fand. Spannende Sache.)
dass durch inzest degenerierte nachkommen entstehen koennen ist zwar schlimm, jedoch imo der groessere schaden ist schon laengst vorher durch den sexuellen missbrauch und vergewaltigung (emotionale und/oder koerperliche) passiert, und dieser ist zu verhindern
leute die auch hier in forum ueber inzest (und of auch ueber paedeophilia) als ein "normaler" teil der gesellschaft und familie reden solten meiner meinung nach sowieso unter beobachtung gestellt werden, ob sie ihre "inzest-liberale" gedanken nicht auch ausleben, trotz verbot
den ein mensch mit einer gesunder sexual orientierung ind gesunder psyche (aka ohne pathologische devianz betreffend seiner persoenlichkeit und/oder sexualitaet) kommt garn ich auf die idee inzest als ok zfind
... es zu diesem Thema überhaupt eine seriöse verizierbare Studie gibt.
Die unten wiedergegebenen Kommtatoren beflegeln sich mit ihren Ansichen pro und contra, aber nirgends ist eine verizierbare Studie dazu angegeben, worüber man sich ein eher selbst objektive Meinung bilden könnte. Die vorhandenen Studien sind meiner Meinung nach nicht als real verifizierbar, denn A ist vor 200 Jahren als parteiische Arbeit erstellt worden, B hat dann vor 100 Jahren von A abgeschrieben, danach hat C vor 70 Jahren einen als plausibel geltenden Artikel unter Berufung auf B verfasst, D beruft sich wieder in den medizinischen Begründungen auf C ohne ausreichende Untersuchungen, E schreibt Wissenschaftjounalismus mit Bezug auf D usw.usw. Wahrheit ?????
hier beim Inzest soll also laut der Mehrheit der Poster das Verbot aufgehoben werden - weil ja ohnehin schon so viel verboten ist.
Im Forum zum Krähenabschuss wird das Krähenjagdverbot befristet aufgehoben - und es passt den meisten Postern wieder nicht!
Also: samma jetzt für Verbote und Regulierungen - oder net?
Was, denken Sie echt so? Entweder man ist für Gesetze und hat dann immer und überall alles was einem von oben aufoktroyiert wurde zu akzeptieren - oder man hält sich an gar nichts?
ROFL
Also ich denke über Sinn und Zweck einer Regel nach, an die ich mich halten soll! Jedes Mal. Dafür habe ich ein so großes Hirn und ein Gewissen auf den Weg gekriegt...
So mancher Sex-Opa fingerlt da schon manchmal gerne an den minderjährigen weiblichen "Enkerln" herum.
"Wogegen auch bei Zeugungsunfähigkeit oder Verwendung von Verhütungsmitteln der Vaginalsex unter Blutsverwandten verboten ist."
das find ich problematisch, denn das hat eher mit konservativen moralvorstellungen zu tun (wobei grad die habsburger...tja...). primär sollten aber gesundheitliche argumente (mögliche behinderungen von kindern) im vordergrund stehen.
Es ist ein abwiegen von Risiken. Anschaulich dargestellt ist das Risiko wie wenn ich bei lotto anstatt 10 Lose 1000kaufe(Hausnummern) dass das Kind möglicherweise einen Schaden davonträgt.
Weiters ist die soziale Konponente kaum im Bericht noch den Kommentaren berücksichtigt worden. Ehen und Partnerschaften halten idR nicht ewig. Sind Kinder im Spiel verschärft sich die familiäre Situation, oder denkt man es würde anders ablaufen wie beim 0815 Paar. Inzest mit der Zeugung von Kindern erhöht das Risiko dramatisch ganze Familien zu zerstören.
Der Staat hat aber auch Interesse an funktionierenden Partnerschaften und familiären Strukturen daher lehnt er Inzest ab.
Fortpflanzung muss geahndet werden sowie jegliche Form von Sexualität
durch ihre Beziehung keine schützenswerten Rechtsgüter: egal ob behindert oder eng verwandt, egal ob konfessionell oder kulturell verschieden, egal ob jung oder alt. Wie sollten sie auch?
Demzufolge sind auch sämtliche Einwände, die ständig vorgeschoben werden, um der eigenen moralischen und selbstgefälligen Entrüstung einen rationalen Anstrich zu verpassen, hinfällig.
Das biologische Argument ist weder stichhaltig noch konsequent. Zum einen vernachlässigt es die zahlreichen anderen Varianten zwischenmenschlicher Beziehungen, die ein hohes Gesundheitsrisiko für den Nachwuchs in Kauf nehmen. Man denke nur an Spätgebärende, Elternteile mit Erbkrankheiten oder Behinderte. Hier fordert niemand ernsthaft einen strafrechtlich bewehrten Eingriff
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