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Wiener Neustadt - Der Wiener Neustädter Prozess um Anlegerbetrug ist am Donnerstag mit den drei letzten Eingangsplädoyers der Anwälte der 15 Beschuldigten fortgesetzt worden. Anschließend bekannten sich alle 15 Angeklagten nicht schuldig.
Am zweiten von - bis Ende Oktober - 50 angesetzten Verhandlungstagen hatte sich nur mehr ein Drittel der gestern anwesenden zwei Dutzend Privatbeteiligten eingefunden. Insgesamt wurden 900 Personen geschädigt, die bei atypisch stillen Beteiligungen rund um die Eurofinanzierungs- und Unternehmensberatungs GmbH Geld verloren - laut Anklage insgesamt 37 Mio. Euro.
"Kaufmännisch keine Ahnung"
Die Beschuldigtenbefragung begann mit dem Zweitangeklagten. Die weitere Reihenfolge gab die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Christina Kuzmany, nicht bekannt. Die Einvernahmen sind bis Mitte Juni geplant.
Der Zweitangeklagte (37) ist HTL-Absolvent und hatte u.a. ein Einzelunternehmen in der EDV-Branche, ehe er Ende 2000 als Programmierer zur Eurofinanz kam. Ein ihm bekannter Techniker hatte ihn dem Erstbeschuldigten vorgestellt, der ihm im Laufe der Zeit eine Geschäftsführung vorgeschlagen habe. Er sollte sich um die technischen Agenden kümmern, das Kaufmännische werde in der Gruppe erledigt.
Er habe an das IT-Produkt geglaubt, sich aber "leider" unter Geschäftsführung nichts vorgestellt und hatte kaufmännisch keine Ahnung, sagte er heute und verwies auf sein Vertrauensverhältnis zum Erstangeklagten - "was im Nachhinein wohl falsch war". Der Wiener Neustädter war sein Hauptansprechpartner, der in den Unternehmen entschieden habe, was passiert - er sei also Geschäftsführer nur "am Papier" gewesen, habe aber keinen Einblick gehabt.
Die Richterin befragte den 37-Jährigen zu seinen Funktionen und Tätigkeiten in den Gesellschaften - von der "Galileo" bis zu "Funky Solutions", "Bull Connect" und "smartmachine". Dort seien u.a. Innovationen wie Ticketverkauf am Handy oder eine Entertainment-Plattform für die Hotellerie entwickelt worden. Ein Projekt Bildnachrichten am Handy sei wegen eines Zerwürfnisses der Techniker nicht zustande gekommen. Kuzmany hielt ihm einige konkretere frühere Polizeiaussagen vor, u.a. zu einem IT-Produkt, wonach es technisch nicht weiterentwickelt wurde und daher nicht werthaltig war.
Angesprochen wurden auch Bargeldübergaben: Im Mai 2005 sollte er 250.000 Euro in Wiener Neustadt von der Bank abheben. In der Folge sei er mit dem Erstangeklagten zum Büro des Zehntangeklagten gefahren, wo er im Auto gewartet habe - der Erstangeklagte sei ohne das Geld zurückgekommen. Hinterfragt habe er diesen Vorgang nicht. Noch zweimal holte er je 150.000 Euro in bar von der Bank und übergab sie der Buchhaltung.
Er habe leider wenig darüber nachgedacht, ob alles korrekt sei, meinte der 37-Jährige heute. Am Freitag wird weiterverhandelt. (APA, 12.4.2012)
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