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Salzburg - Die Salzburger Regierungsparteien SPÖ und ÖVP wollen das Landeswahlrecht reformieren. Beide Parteien planen, in einem neuen, personalisierten Wahlrecht zumindest die Hälfte der 36 Landtagsabgeordneten direkt wählen lassen.
So weit besteht zwischen den Koalitionspartnern Einigkeit. Gegenstand von Diskussionen ist, welches Modell zum Zug kommen soll. Die ÖVP präferiert ein "Zwei-Stimmen-Modell", in welchem der Sieger des jeweiligen Wahlkreises direkt in den Landtag gewählt wird und die zweite Stimme an die Partei geht. Für diese Variante wäre eine Änderung der Bundesverfassung notwendig. "Zumindest müssen die Länder ermächtigt werden, derartige Systeme einzuführen", heißt es im ÖVP-Positionspapier.
Die SPÖ will ihr Konzept zwar erst im Mai vorstellen, aber die Richtung ist klar: Pro Wähler gibt es eine Stimme. Diese wird in einem Mehrpersonenwahlkreis im ersten Ermittlungsverfahren den Personen mit den meisten Stimmen zugerechnet; im zweiten Ermittlungsverfahren dann der Partei, auf deren Liste der oder die Angekreuzte kandidiert hat. Der große Vorteil aus Sicht der SPÖ: "Dieses System befindet sich auf dem Boden der Bundesverfassung, kann daher im Land eingeführt werden", sagt Landesparteigeschäftsführer Uwe Höfferer.
Viele der jetzt agierenden Landespolitiker würde ein neues Wahlrecht nicht mehr betreffen: Bis zur Landtagswahl Anfang 2014 wird die Zeit für eine Wahlrechtsreform vermutlich nicht ausreichen. (neu, DER STANDARD, 12.4.2012)
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