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Der "Chef"-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 29-Jährigen aus Hamburg am Mittwoch zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Verteidigung und Anklage sowie Nebenklage verzichteten noch im Gerichtssaal darauf, Rechtsmittel einzulegen.
Schuldig
Das Landgericht Leipzig sprach den Mann am zweiten Verhandlungstag der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig. Der Programmierer hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die technische Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein "angemessenes Strafmaß".
In einer Grauzone
Die Begründung des 29-Jährigen, er meinte sich in einer Grauzone bewegt zu haben und sei sich der Strafbarkeit seiner Taten nicht bewusst gewesen, ließ das Gericht indessen nicht gelten. "Man kann sich nicht auf eine Grauzone zurückziehen", sagte der Vorsitzende Richter Carsten Nickel. Der Programmierer habe dafür gesorgt, das Kino.to funktioniert. Bei dem Filmportal handle es sich um die schwerste bisher bekanntgewordene Straftat zum Nachteil von Urheberrechten. Der Verurteilte sei neben dem Leipziger Gründer des illegalen Portals der höchstbezahlte Mitarbeiter der Firma gewesen.
Geständnis
Allerdings hätten das umfassende und vollständige Geständnis des Angeklagten und seine Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes gehabt. Das Gericht sprach sich für die Unterbringung im offenen Vollzug aus. Nach zehn Monaten Untersuchungshaft wurde der 29-Jährige unter Auflagen bis zum Haftantritt auf freien Fuß gesetzt. Sein Anwalt zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch. Das frühzeitige Geständnis habe sich ausgezahlt. Staatsanwalt Dietmar Bluhm sprach von einem gerechten Urteil.
Filme und Co.
Kino.to war im Juni 2011 aufgeflogen. Über die Seite waren zeitweise hunderttausende Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten. Zeitweise verzeichnete das Portal bis zu vier Millionen Nutzer täglich. Geld wurde mit Werbung verdient. Wann der Kino.to-Gründer vor Gericht kommt, ist noch nicht klar. (APA)
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...und hat nie jemandes Leben zerstört. Vergewaltiger, Kinderschänder etc. bekommen viel niedrigere Strafen, meistens kommen sie sogar in eine Anstalt, aber die Opfer bleiben ihr Leben lang geschädigt. Das ist Gerechtigkeit!
Ich will ehrlich sein: Gäbe es dieses Urteil nicht würde ich es sogar bedenklich finden. Natürlich sind die Gesetze ein grober Schwachsinn und gehören so schnell als möglich geändert, ABER Gesetze in Frage zu stellen oder gar zu übergehen darf nicht die Aufgabe der Judikative sein(ausgenommen sind die Höchstgerichte)
Gesetze und Politik sollen und müssen Politiker machen und nicht Richter.
Und da nehme ich jetzt mal (Schwachsinns)Urteile wie 1 Jahr wegen Kindesmissbrauch uä. aus.
Wer das Geld hat, schafft an - und das sind NICHT die Bürger, die haben nur die Pflicht ihr Geld den eh schon Reichen weiter in den Rachen zu schieben und jede Krot, die ihnen seitens der Wirtschaft & Politik vorgesetzt wird, zu schlucken.
Dieser Sumpf muss endlich ausgetrocknet werden - Fight Club kommt einem da in den Sinn...
blos wer hat das gesetz gemacht? lobbyismus hat immer gut funktioniert und deshalb gibts auch dieses gesetz. es wäre aber auch nicht richtig, dass künstler, schriftsteller und programmierer nichts für ihre arbeit bezahlt bekämen, weils einfach geklaut wird. das wird doch wohl keiner bestreiten.
ich denke die meiste wut richtet sich dabei gegen die produktionsfirmen, welche 90% der kohle verdienen und nicht genug bekommen. dafür sollen dann auch noch unsere "menschenrechte" eingeschränkt werden (acta/sopa/etc.). viele künstler gehen schon einen alternativen weg und werden von den fans dafür belohnt. die kreativwirtschaft schafft sich selbst dadurch ab. denn wenns keiner mehr sieht oder hört, brauchts auch keiner.
... wieder mal wie viele Rechtsexperten es in dem forum hier gibt. warum wohl hat die verteidugung auf weitere rechtsmittel verzichtet...warum nur? mal scharf nachdenken: weil das urteil wohl der geltenden rechtslage entspricht. punkt.
da hilfts nix das unautorisierte nutzen von filmen und musik für eine art menschenrecht zu halten. wenn es einen gesellschaftlichen konsens darüber gäbe (der übrigens ausserhalb der geschützen werkstätten in diesem forum ganz anders aussieht), dann könnte man das urheberrecht ändern und künstlern wie produzenten und konsumenten einen anderen rechtsrahmen geben. gratis würde aber deswegen auch nicht werden, leute ;-)
Er hat die Plattform programmiert, na und? Er hat keine Filme hochgeladen oder Content online verfügbar gestellt. Das wäre das selbe wenn ein Erfinder oder Hersteller von Waffen verurteilt wird, wenn jemand damit erschossen wird!!! Da sieht man wieder wie sogar die Gerichte von der Contentmafia geschmiert werden! Das hat micht Rechtsystem nichts mehr zu tun. Wer zahlt schafft an!!
kino.to hat ja die filme auf eigenen servern gehostet und mit werbung und abos geld verdient, und der verurteilte hat das wohl ermöglicht
also er hat bewusst ein maßgeschneidertes system entworfen/betreut mit dem man geld verdienen konnte, mit dem anbieten fremder leistung
es ist mmn ein großer unterschied ob man sich was kostenlos im netzt ansieht, oder ob man mit fremder leistung kohle macht
kein problem ist es, wenn man z.b ein programm zum teilen von dateien schreibt
verletzt keine gesetze
das problem des kino.to programmierers ist ja wohl, dass er die server und die streamprogramme betreut hat
die haben ja nicht nur die links angeboten, sondern die daten selber gehostet, und mit abos und werbung direkt geld verdient
also um deine dümmlichen unlogik zurecht zu rücken,
er hat die waffe gebaut und selber für straftaten eingesetzt
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