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Wien - Daniela Zwangsleitner ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Fußballfan. Sie muss sich dennoch am Mittwoch mit Austria Wien und Rapid beschäftigen. Denn Zwangsleitner ist Richterin am Wiener Landesgericht und leitet daher einen Prozess um ein Fußballspiel.
Konkret geht es um das Wiener Derby am 24. August 2008. Das gewann Rapid mit 3:0, beendete es allerdings ohne den Stammtormann Georg Koch. Der wurde bereits in der sechsten Minute das Opfer einer Böllerexplosion neben seinem Kopf - seine Karriere endete aufgrund von Tinnitus und Gleichgewichtsstörungen an diesem Tag im Hanappi-Stadion. Der Knallkörper kam von den Rängen der Austria-Fans geflogen, wo auch Patrick R. stand. Nun steht der 21-Jährige vor Gericht, warum, ist Richterin Zwangsleitner nicht völlig klar. Der ermittelnde Kriminalbeamte, der als Zeuge auftritt, kann zur Erhellung kaum beitragen. Im Gegenteil. Gruppeninspektor Ekkehard S. stellt mit Kärntner Dialekt seine Arbeit zusammengefasst so dar: Die Videoaufnahmen des Vorfalles waren unscharf, er habe in der Fan-Szene ermittelt und jemanden gefunden, der dem Böllerwerfer gleicht, und diesen schließlich angezeigt.
So leicht lässt ihn Richterin Zwangsleitner allerdings nicht davonkommen. Und bohrt nach, wenngleich sie ihm gleichzeitig versichert, dass es keine Vorwürfe sind. Da ist zunächst einmal die Qualität der Videoaufnahmen und die Frage, ob auf diesen der Angeklagte eindeutig zu identifizieren sei. " Eindeutig ist aufgrund dieses Materials nix gewesen, sage ich heute", gesteht der Beamte ein. Umgehört hat er sich im Kreis der Austria-Anhänger dennoch, "das war aber eher negativ". Und nein, er habe auch keine Gerüchte gehört. "Wissen Sie, wie schnell in diesem Haus ein Gerücht umgeht? Innerhalb von ein paar Stunden", wundert sich Zwangsleitner. Einen Monat nach dem Vorfall habe er bei einem anderen Spiel schließlich Patrick R. entdeckt, der dem Böllerwerfer auf den unscharfen Bilder ähnlich sah. Er stellte seine Personalien fest und machte - nichts. "Das verstehe ich nicht. Sie haben einen Verdächtigen und vernehmen den nicht gleich, sondern erst einen weiteren Monat später?", will die Richterin wissen. Warum das so war, weiß S. nicht mehr.
In der Zeit dazwischen fand er jedenfalls eine Zeugin, die auch am Mittwoch auftritt. Die sagt nun wie im Jahr 2008 aus, sie habe von ihrem damaligen Freund das Gerücht gehört, Patrick R. sei der Täter. Im Polizeiakt findet sich das Wort Gerücht nicht mehr, R. wird immer nur als Täter geführt. "Waren Sie der Meinung, Sie haben den Richtigen erwischt?", fragt Zwangsleiter. "Na ja, ich war mit den Ermittlungen fertig", antwortet der Polizist fast tonlos. "Ich habe das wertlos an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet." Ob er wertfrei sagen will, weiß nur er. Patrick R. wird schließlich wie schon im ersten - aufgehobenen - Prozess im Zweifel freigesprochen. In ihrer Begründung geht die Richterin mit der Polizei recht hart ins Gericht. "Das war alles sehr vage", merkt sie an. "Der Zeuge hinterließ wirklich keinen guten Eindruck." Und sie bemitleidet den Angeklagten: "Es ist schon schlimm, wenn man auf diese Weise unter Verdacht gerät." (Michael Möseneder, DER STANDARD, 12.4.2012)
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naja, eine beendete karriere, ein tatverdaechtiger, aufgrund von geruechten, ein halblustiger zeitungsbericht, gehaessige postings, naemlich seltsamerweise gegen die polizei.
fahrlaessige schwere koerperverletzung, 88(4)stgb, 6 monate bedingt, also nicht so aufregend. dazu eine zivilklage, das koennt eher ein problem sein. eventualvorsatz bei einem boellerwurf waer schon eine sehr feindliche auslegung, dann wuerde es 85(1)stgb aber auch auf die 6+ monate (also bedingt) rauslaufen.
mit dem Inhalt des Beitrags ist nicht nachvollziehbar. Dass auf diesem Bild etwas nicht stimmt, sieht man auf den erstem Blick! Zwischen den Beinen des rechts im Bild unscharf abgebildeten Spielers in violetter Dress sind zwei weiße Füße frontal zum Leser sichtbar, die zu keiner der abgebildeten Personen gehören. Hinter zwei gebeugten Männern steht frontal zum Leser ein Mann mit Brille, der im Vergleich zu groß ist, sondern auch mit den Unterschenkeln im Boden stehen müsste. Auch der Bildhintergrund rechts passt nicht zur Bildmitte. DAs GAnze sieht wie eine Montage zweier Bilder aus. Es versteht sich von selbst, dass unglaubwürdige Bilder auch den dazugehörigen Text nicht gerade glaubwürdig erscheinen lassen.
...stellt mit kärntner dialekt seine arbeit so dar ...
ist das wichtig, welchen dialekt der polizeibeamte spricht ? ach ich vergaß, standard - polizei - kärnten - deshalb diese unnötige feststellung.
anzumerken wäre auch, dass immer noch die justiz - anklage erhebt und nicht die polizei. warum erhebt ein staatsanwalt anklage, wenn das ermittlungsergebnis so wenig hergibt ? damit hätte sich möseneder und auch die richterin auseinandersetzen sollen und nicht über den dialekt oder die tonlage oder wortwahl des polizisten.
Ein Prozess ohne Beweise, dessen Durchführung alleine schon eine Frechheit ist, ein Westbahnhofprozess, wo etwa 80 Fußballfans wegen eines gezerrten Nackenmuskels nach eigentlich totem Recht zu Haftstrafen verurteilt werden, Fanberichte über Schikanen rund um das Spiel RB Salzburg gg Tirol, wo medial NUR über Ausschreitungen berichtet wurde und weiter unten der Bericht des Kollegen aus Steyr über die Vorfälle in Kärnten - man kann zu den einzelnen Ereignissen stehen, wie man möchte - ein bisschen ein kritischerer Hinterfragen wäre meines Erachtens wünschenswert.
in einem solchen Fall eine Haftung des Fussballvereins für seine Fans vorsieht und aus dieser dem Goalie das Schmerzensgeld und sonstige Schadenersatzforderungen abgegolten werden.
Dem Verein wird ein Regressweg gegen den Rowdie offen stehen.
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Es besteht hier kein inhaltlicher Unterschied zwischen einem Fussballspiel oder einer Geburtstagsfeier, einem Rockkonzert oder einer Hochzeit.
Sie sind schon selbst für Ihre Taten verantwortlich, auch wenn sie irgendwo sind, wo jemand anderer etwas veranstaltet hat.
gehtst du dann davon aus, dich an der Fa. Interspar schadlos halten zu können, der ja dann Regressmöglichkeiten offenstehen?
Hoffentlich streite ich mich nie mit jemandem auf deiner Party...
... weil wenn mir dann die Hand ausrutscht...
Würde auch einen Bericht über die Vorfälle in Klagenfurt gerne in einer Zeitung lesen. http://www.plattformsuedtribuene.at/
ein beispiel wie schnell man eigentlich in den fängen der polizei und justiz landet.
der fall an sich ist mehr als dubios, da wird einfach willkürlich aus einem verdächtigen ein täter gemacht und am ende ist da ein mensch angeklagt.
die gewalt in den stadien von sogenannten fans ist klar zu verurteilen aber es darf nicht sein, dass aufgrund schlampiger methoden da willkür seitens der polizei herrscht.
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