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Symbolfoto

Foto: APA

Facebook-Nutzer können sich Ärger um Bildrechte einhandeln - sogar wenn sie die betreffenden Fotos gar nicht selbst auf ihre Pinnwand gestellt haben. Eine Kölner Anwaltskanzlei berichtete von einer Abmahnung, weil ein Mandant mit einem fremden Bild Rechte verletzt haben soll. "Es geht um das Foto einer Gummiente. Jemand hat das Bild auf die Pinnwand unseres Mandanten gestellt", sagte Rechtsanwalt Christian Robertz am Mittwoch und bestätigte einen Bericht von "Spiegel Online".

Gummientenfoto

Das Gummientenfoto sei ohne Zutun des Mandanten auf dessen Pinnwand geraten, weil ein Facebook-Freund das Bild hochgeladen hatte. "Unser Klient hatte hier gar keinen Einfluss darauf, welche Fotos bei ihm hochgeladen werden", sagte Robertz, der als Anwalt mit dem Schwerpunkt Urheber- und Medienrecht arbeitet. Zwar sei schon seit längerem bekannt, dass Facebook-Nutzer Bildrechte beachten müssten. Es sei aber neu, dass nun auch ein solcher Gruß eines Freundes Gegenstand einer Klage sei, sagte Robertz. "Es ist der erste Fall dieser Art, von dem wir gehört haben." Der Kläger verlangt, das Bild zu entfernen. Zudem will er Schadenersatz. Die Höhe der Forderung ist noch offen. (APA, 11.4.2012)