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Symbolfoto
Facebook-Nutzer können sich Ärger um Bildrechte einhandeln - sogar wenn sie die betreffenden Fotos gar nicht selbst auf ihre Pinnwand gestellt haben. Eine Kölner Anwaltskanzlei berichtete von einer Abmahnung, weil ein Mandant mit einem fremden Bild Rechte verletzt haben soll. "Es geht um das Foto einer Gummiente. Jemand hat das Bild auf die Pinnwand unseres Mandanten gestellt", sagte Rechtsanwalt Christian Robertz am Mittwoch und bestätigte einen Bericht von "Spiegel Online".
Gummientenfoto
Das Gummientenfoto sei ohne Zutun des Mandanten auf dessen Pinnwand geraten, weil ein Facebook-Freund das Bild hochgeladen hatte. "Unser Klient hatte hier gar keinen Einfluss darauf, welche Fotos bei ihm hochgeladen werden", sagte Robertz, der als Anwalt mit dem Schwerpunkt Urheber- und Medienrecht arbeitet. Zwar sei schon seit längerem bekannt, dass Facebook-Nutzer Bildrechte beachten müssten. Es sei aber neu, dass nun auch ein solcher Gruß eines Freundes Gegenstand einer Klage sei, sagte Robertz. "Es ist der erste Fall dieser Art, von dem wir gehört haben." Der Kläger verlangt, das Bild zu entfernen. Zudem will er Schadenersatz. Die Höhe der Forderung ist noch offen. (APA, 11.4.2012)
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Als Beispiel ist das berühmte Che Konterfei als meist publiziertes Bild wohl anzuführen. Der Urheber wurde um sämtliche seiner Rechte betrogen auch wenn er damit quasi "unsterblich" wurde.
Einerseits hat es seinen Marktwert/Berühmtheit gesteigert, andererseits hat er davon nie "abbeissen" also Geld verdienen können.
Die Entscheidung unter welchen Bedingungen/Rechten eine Schöpfung verwendet und vervielfältigt werden darf soll aber bitte beim Urheber bleiben und nicht von irgendwem nach Lust und Laune bestimmt werden. Das ist das Problem der Gratiskultur.
Betrogen wurde er von jenen, die sein Foto in Magazinen und auf T-Shirts drucken und diese für Geld verkaufen. Von finsteren Gratiskulturellen wurde er um keinen Cent betrogen, da die nämlich kein Geld mit seinem Foto machen wollen. Da entging ihm genau: Null.
Die die Magazine und T-Shirts verkaufen sind das Fundament, ein Teil dieser Gratiskultur. "Gratisproduzenten" (Diebe) und deren Konsumenten sind untrennbar.
Er wurde in jedem Fall von der Gratiskultur betrogen - die heutige Online Gratiskultur setzt dieses Bereicherungsmodell nur digital fort.
Ich wundere mich wirklich, wie sehr sich manche ihr Weltbild zusammen zimmern, nur um ihren seichten Lebensstil zu rechtfertigen.
Ja, die Piraten wirken derzeit noch sehr chaotisch und
Ja, die Piraten haben noch kein echtes Parteiprogramm aber
Ja, sie vertreten mich noch immer mehr als die anderen Parteien und
Ja, sie würden diesen Abmahnwahn beenden.
Daher Ja zu den Piraten sobald man sie wählen kann! :)
Ja, ich stimme ihnen zu :)
Dieses ganze Geschrei von wegen die Piraten sind chaotisch, hätten kein Programm, etc. ist nervig. Die Grünen sind auch nicht als vollkommene Partei (gibts sowas?) auf der Bildfläche erschienen, sondern haben sich langsam etabliert. Ich würde sie nicht missen wollen. Auch die Piraten werden das ihre Themen langsam Richtung Mainstream tragen und gleichzeitig andere Themen aufnehmen. Meiner Meinung nach sind solche Bewegungen wichtig für eine lebendige Demokratie!
Das bringt mich aber auf eine "gute" Idee. Kann man sich die üblichen Graffiti-Schmierereien - also Hakenkreuz, ACAB und den sonstigen Blödsinn - nicht irgendwie schützen lassen?
"Graffitikunst" hin oder her, auf derartige Statements an allen Wänden der Stadt kann ich gerne verzichten. Wird überhaupt mal einer erwischt, dann sind die Strafen minimal. Würde man nicht mit Sachbeschädigung und Wiederbetätigung, sondern mit Copyrights argumentieren, dann wären die Strafen für die Deppen weit höher.
Selbiges könnte auch für Sprüche und Lieder gelten. "Heil Hitler" aus Überzeugung in die Menge gebrüllt -> 1 Monat bedingt wegen Wiederbetätigung, und 8 Jahre unbedingt wegen Verletzung des Urheberrechts.
Ich gehe mal davon aus, dass ein spitzfindiger Jurist auf die Idee kommen könnte, mit der Tatsache dass Sie das Hakenkreuz nicht unverzüglich entfernt haben, würden Sie sich den Inhalt/die Aussage zu eigen machen... und schon hätten Sie ein Anklage wegen Wiederbetätigung an der Backe. Theoretisch möglich. Was meint die werte Leserschaft?
"Aha, also wenn ich jetzt widerrechtlich am GEMA-Gebäude Plakate mit Fotos anbringen ohne dafür eine Lizenz zu haben, wird die GEMA verklagt :) ?
Also die Klage ist dermassen abstrus dass sich eine Gegenklage mit absoluter Sicherheit lohnt. Aber wer tut sich das schon an."
Wenn Sie ein Schreiben mit einer Unterlassungserklärung bekommen, wo drin steht: unterschreiben und 500-1000 Euro zahlen und die Sache ist erledigt, andernfalls klagen wir auf 50-100.000 Euro Schadensersatz vor Gericht, was glauben Sie, werden 99% der Empfänger tun?
Ich werd jetzt Nebenerwebs-Abmahnanwalt.
Um jemanden anzuzeigen bzw. Klage einzureichen, ist ein abgeschlossenes Jus-Studium doch nicht Voraussetzung, oder?
Ich meine, ich werd doch auch jemanden verklagen dürfen, ohne Rechtsanwalt zu sein. Und wenn ich jemanden beauftrage bzw. bevollmächtige, für mich eine Klage einzureichen, muss das auch kein ausgebildeter Jurist sein, richtig?
Also dann: Gibt es hier jemanden, dessen Persönlichkeitsrechte z.B. durch das einverständnislose Posten eines Fotos auf Facebook verletzt wurden? Gebt mir Bescheid und ich wickle die Klage für euch ab. Honorar auf Erfolgsbasis, sag ma mal 25 Prozent der erklagten Summe.
Wenn Ihr Recht verletzt wurde können Sie jedenfalls klagen. Dann muss es aber auch Ihr Copyright gewesen sein, das verletzt wurde. Falls Sie jedoch - wie der Anwalt hier - für einen Dritten (Urheber) klagen wollen, müssen Sie schon vorher studiert und eine Anwaltslizenz erworben haben. Da könnte ja sonst jeder kommen...
;-)
Hab ich noch vergessen:
der besagte Anwalt wird Sie, falls Sie doch für einen Dritten klagen, sicher wegen Winkelschreiberei auf Unterlassung&Schadenersatz (zumindest nach Ö Recht) klagen.
Außerdem ist das Versprechen eines reinen Honorars auf Erfolgsbasis in Ö für Rechtsberater sittenwidrig (§ 879 Abs 2 ABGB).
Echt? eine Partei, von der man hört, dass sie ...
-) ... massive Probleme mit Datenschutz haben soll.
-) ... Posten vor Programm stellt.
-) ... offene Briefe mit "der Bundesvorstand" online stellt, ohne dass der Bundesvorstand diesen beschlossen haben soll.
Ich kenn mich da zwar nicht aus aber wenn hier wer geklagt werden könnte sollte das doch eher Facebook sein oder ? Der Herr hat doch weder ein Bild hochgeladen, noch sonst irgendwas damit zu tun. Angezeigt wird es auf Facebook, und das Bild liegt auch dort. Oder aber der Absender der Nachricht. Der ja eigentlich das Bild hochgeladen hat, aber wieso der Emfänger ?
hab vor einem Monat total unberechtigt meinen ersten Brief von so einer Kreatur bekommen. Hab eine "nette" eMail zurückgeschrieben und seitdem nichts mehr gehört.
Die probierens mit allen Mitteln. Leider zahlen viele Leute aus Angst. Aber bevor ich 120 € für 10 Zeilen auf einem A4 Blatt, geschrieben von einer unterbezahlten 8 € Hilfskraft, überweise, können die mich kreuzweise.
Ganz einfach. Wenn jemand ein Bild in ein Schaufenster stellt (= ein Lied pfeifft) und jemand das Bild sieht (= das Lied hört) dann ist keine Urheberrechtsverletzung.
Wenn jedoch jemand Ihr von Ihnen selber komponiertes und geträllertes Lied aufnimmt und veröffentlicht, dann ist das eine solche.
Ergänzung: Moment, ist auch noch falsch.
Also kann ich dann denjenigen verklagen, von dem der Pfeifer das Lied gehört hat. zB einen Radiosender?
Weil ich versteh nach wie vor nicht, wieso nicht entweder FB verklagt wird (wie megaupload) bzw. derjenige der das Bild hochgeladen hat.
Also ich versteh den Fall nicht. Die Anklage scheint mir ziemlich an der Haaren herbeigezogen zu sein.
Ausserdem, wars nicht mal üblich nur bei kommerzieller Nutzung den Rechtsanspruch geltend zu machen?
"Weil ich versteh nach wie vor nicht, wieso nicht entweder FB verklagt wird (wie megaupload) bzw. derjenige der das Bild hochgeladen hat."
Megaupload wurde _offiziell_ angeklagt weil MU _selber_ geschützen Inhalt veröffentlich hat.
Warum FB? Es wird ja auch nicht der Hersteller der Druckerprese verurteilt, wenn damit unfug getrieben wird.
Warum nicht der Uploader? Das ist die einzig berechtigte Frage in der ganzen Diskussion hier.
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