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vergrößern 500x420Frauenrecht, Männerrecht, Kinderrecht: Worum geht es nach einer Trennung?
Nach einer Trennung einigen sich 53 Prozent der Eltern in Österreich auf eine gemeinsame Obsorge. Ist ein Elternteil dagegen, wird die Obsorge meist der Mutter zugesprochen. Derzeit können viele Väter, auch wenn sie das wollten, ihre Elternrolle nicht wahrnehmen.
Geht es nach Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), soll sich das mit Herbst ändern: Das Recht auf beide Elternteile sei ein "Menschenrecht" des Kindes. Bei Scheidungen soll der Richter künftig das Sorgerecht beiden zusprechen können - auch wenn sich diese nicht einig sind.
Werden Kinder zum Spielball der Eltern? Eine Vatersicht zum Thema ist auch in diesem aktuellen Leserkommentar nachzulesen.
Was ist Ihre Meinung?
Senden Sie einen Leserkommentar an: debatten@derstandard.at
Tipps und Richtlinien dazu können Sie gerne hier nachlesen.
Wir freuen uns über Ihre Beiträge!
Die Barbara Karlich Show hier bestätigt meine Meinung
http://youtu.be/0nSXSnyrVnU
http://www.youtube.com/watch?v=n... el&list=UL
400 Kinder sprachen am 8.5.2002 zum zweiten "Weltkindergipfel" an die Generalversammlung der Vereinten Nationen,
„ ... Solange andere ihre Verantwortung uns gegenüber nicht wahrnehmen, kämpfen wir selbst für unsere Rechte . . ." ,
um politische Antworten zur tristen Lage von Kindern und Jugendlichen zu formulieren.
G R U N D R E C H T E von K I N D E R N und anderen Menschen Illusion oder Wirklichkeit ?
2011 in Österreich . . . auch hier ist die Lage für die schwächsten der Gesellschaft immer noch trist.
Katharina E. sie ist fast 14 Jahre alt, wird als seelisch misshandeltes Kind nun erstmals auch in Österreich öffentlich sprechen.
Auch jetzt halten sich Familienrichter täglich nicht an bestehende Gesetz der Beugestrafe und Beugehaft ! LG unterstützen Sie dabei täglich !
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Wenn es keine Sanktionen gibt wird sich auch dann nichts ändern !
Ziel muss es sein das PAS (Entfremdung) ins Strafrecht kommt !
Liebe Fr. Justizministerin Mag. dr. Beatrix Karl eine Weißung an die Familiengerichte für Beugestrafe und Beugehaft, also Rückkehr zum Rechtsstaat wäre auch vom Vorteil der tausende Väter die täglich diskriminiert werden und Jahrelang nur Zahlen können ohne ihre Kinder sehen zu können !
Hoffentlich ist Justizia nicht blind ?
leaks for family law austria
...wenn die Eltern es halbwegs friedlich schaffen. Bei ständigen Streitereien ist es fuer das Kind besser, dass nur ein Elternteil Entscheidungen trifft - und zwar derjenige, der das Kind schon vor der Trennung grossteils versorgt hat.
Das Besuchsrecht fuer den anderen bleibt ja bestehen, dafür braucht man keine Obsorge.
Wenn Mutter oder Vater den Kontakt verweigern, ist dies zwar ein großes Problem für das Kind, aber eine Themenverfehlung in Der Obsorgediskussion.
Bei der gemeinsamen Obsorge möglichst mit Doppelresidenz geht es, darum Kindern Kontakt zu und (Ob)Sorge jener Elternteile zu ermöglichen, die sich liebend gerne kümmern wollen aber es derzeit in Ö. menschenrechtswidrig (defakto) nicht dürfen.
Die Bestimmung vor 2001 und ab 2001:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.... OR12017843
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.... OR40013306
Habe ich Ihnen doch schon hier beantwortet.
http://derstandard.at/plink/133... 1/25617882
Mehr dazu finden Sie im RIS.
Sie soll sich informieren über die Unterscheidung zwischen
Obsorgerecht einerseits
und (überwiegendem) Kindesaufenthalt andererseits.
Bevor sie diesen Unterschied nicht kennt/begreift, soll sie keine Gesetzesvorlage machen. Denn sonst wird es wieder nur ein Blödsinn und sie muß dann wieder zurückrudern.
Wer das Kind hauptsächlich versorgt, bekommt auch die gesetzliche Vollmacht dazu.
Der Grund, weshalb im Streitfall überwiegend Mütter die Obsorge bekommen ist: sie versorgen die Kinder auch schon lange vor der Trennung.
Bis in die 1970er Jahre war das anders: der versorgende Elternteil war in der Regal die Mutter. Der Ex-Mann behielt die alleinige Vertretungsbefugnis. Die Mutter musse ihn um div. Unterschriften anbetteln, während er gar keine Arbeit mit dem Kind hatte.
Die aufgezwungene gemeinsame Obsorge ist wieder ein Schritt in diese Richtung.
Sie können nur deshalb daheim bleiben und versorgen, weil da meist wer arbeiten geht und das finanziert.
http://www.youtube.com/watch?v=n... Zw#t=0m30s
Grundsätzlich JA, dennoch muss von Fall zu Fall entschieden werden. Kinder müssen ein Recht auf beide Elternteile haben und ich kenne doch einige Väter, die unter der Trennung von ihrem Kind leiden. Die Mütter sitzen oft auf einem sehr langen Ast. Bei gewalttätigen Vätern sieht die Lage freilich anders aus. Daher "können" entscheiden.
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