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Wien - Im Ministerrat wird am Mittwoch ein Bundesgesetz zur Änderung des Wehrgesetzes 2001 und des Waffengesetzes 1996 beschlossen. Konkret geht es dabei um "Deko-Waffen", worunter schießuntaugliches Gerät zu verstehen ist, und eine Ausnahmebestimmung für Schießveranstaltungen des Bundesheeres. Bisher habe es in beiden Bereichen nur unzureichende Rechtsgrundlagen bzw. Unklarheiten gegeben, hieß es im Verteidigungsministerium.
Zur Deaktivierung von Schusswaffen gebe es bisher keine befriedigende Rechtsgrundlage. Da jedoch an schießuntauglichen "Deko-Waffen" zunehmend privates Interesse besteht, sei eine entsprechende gesetzliche Bestimmung notwendig. Künftig sei nun klar geregelt, wann Schusswaffen und bestimmte Arten von Kriegsmaterial als irreversibel unbrauchbar gelten. Ähnlich der Pickerlüberprüfung von Fahrzeugen sollen waffenrechtlich Gewerbetreibende eine Kennzeichnung dieser Gegenstände ausstellen können.
Fehlende Sonderregelung
Weiters fehlt es an einer Sonderregelung für Schießveranstaltungen des Bundesheeres, da es in der Praxis aus waffenrechtlicher Sicht fallweise zu Rechtsunklarheiten gekommen sei. So gebe es etwa Schießveranstaltungen mit Partnern wie Schützenvereinen oder Heeressportvereinen, bei denen das Zurverfügungstellen von Sturmgewehren nicht klar geregelt ist.
Durch die Schaffung einer waffenrechtlichen Ausnahmebestimmung sei nun sichergestellt, dass die "wehrpolitischen Partnerschaftsschießen" wieder durchgeführt werden können, erklärte der Sprecher von Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ). Der Gesetzesentwurf wurde in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium ausgearbeitet. (APA, 11.4.2012)
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dann ist wem geholfen. Ich k ann mich erinnern, dass wir im Zuge des Überlebenstrainings beim behelfsmäßigen Überqueren von Gewässern die Waffe abgaben und stattdessen eine Schrottwaffe bekamen. Das waren völlig kaputte Gewehre, die zusätzlich unbrauchbar gemacht worden waren. In der Regel durch Verschweißen des Verschlusses. Wäre beim Überqueren des Gewässers etwas schiefgegangen, dann wäre nicht die gute Waffe untergangen sondern eine hinige.
Dieses Vorgehen musste eingestellt werden, weil irgendein Bürokrat draufkam, dass es Schrottwaffen vor dem Gesetz nicht gibt. Es gab nur feuerbereite oder verschrottete.
für Schießveranstaltungen des Bundesheeres..
Ja, den Eindruck hatte ich anno dunnemals auch 8-7
Gschichtl zum Waffengesetz über die Jahrzehnte;
Als 8jähriger gewann ich beim Luftgewehrschießen eines Vereins in Deutschland ein mir damals viel zu großes Diana Matchgewehr, damit schoß ich dann noch 2 Hahre und stieg dann auf Armbrust und Bogenschießen um, das Gewehr verblieb in Deutschland, wurde von einer Vrwandten irgendwann verkauft. Bei einem Besuch vor 2 Jahren entdeckte ich das Gewehr nach rund 55 Jahren in der Auslage eines Waffenhändlers und wollte es aus Sentimentalität kaufen. Dazu hätte ich allerdings einen Waffenschein gebraucht, weil das Gewehr den heutigen Bestimmungen nach zu stark ist in Deutschland, in Österreich dürfte ich .
da gibt es in den Waffengesetzen noch viel mehr Verrücktheiten. Auch in Österreich.
Beispiel:
die PumpGun - eine Repetierflinte - ist bitterböse Verboten - Kat. A (verbotene Waffe)
eine Selbstladeflinte - halbautomatisch - ist legal und Kat. B (genehmigungspflichtig - man benötigt eine Waffenbesitzkarte)
Auch der Psychotest um eine Waffenbesitzkarte zu erlangen wird modifiziert - strenger natürlich - und auch teurer.
Während Jäger diesen Test übrigens nicht machen müssen - die gelten von Haus aus als psychisch normal und waffenrechtlich zuverlässig. Komisch...
Aber so ists halt im Politisch Lobbygesteuerten Österreich - wer braucht schon faire und durchdachte Gesetze.
Nach meiner Erfahrung ist das ein Komasaufen, das nur kurz durch den Besuch eines Schießstandes unterbrochen wird.
Ich war mehrmals beim Schießen eines sog. "Traditionsverbands" als Aufsicht am Stand eingeteilt. Vom Sicherheitsstandpunkt der absolute Albtraum - jedes GWD-Schießen ist da einfacher zu handhaben.
Wirklich ?
Bisher musste der Waffenhändler, der eine Waffe unbrauchbar gemacht hat, diese beim Beschussamt Ferlach oder Wien vorlegen und hat dann eine Bestätigung dafür erhalten.
Eine meiner Meinung nach absolut ausreichende Regelung.
Und zur Nutzung von Militärschießplätzen von Zivilisten: ein Blick in die Schweiz oder auch Deutschland zeigt, wie es richtig gemacht werden sollte denn schließlich wird der ganze Zauber eh von Steuergeldern bezahlt und somit sollte es auch Zivilisten möglich sein diese (entgeltlich) zu nutzen, denn die meisten Plätze werden nur im einstelligen % Bereich ausgelastet und stehen sonst leer rum:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schi... ser_Dienst
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%... BCtzenfest
wie wär's wenn man dann mal sinnhaftige dinge angeht wie, stgb adaptierung (wenn ich meine familie schützen will muss ich mir eine kugel einfangen um zurückschiessen zu dürfen ohne das sich richter und staatsanwalt in die hose machen) .......
Hausbesetzer sind üblicherweise eher friedliche Leute in einer Notsituation. Bewaffnet sind die eher sehr selten. Nur weil jemand unüblich gekleidet ist oder eine eigenartige Frisur hat ist je noch lange nicht Gemeingefährlich. Und sie besetzen auch ormalerweise LEERE Häuser. Ich nehm schon an das ihr Wohndomizil nicht leer ist, da sie ja sonst Obdachlos wären.
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