Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Beim Kauf eines Unternehmens wird meist ein Bündel von Verträgen abgeschlossen, angefangen von Finanzierungsverträgen über die eigentlichen Unternehmenskaufverträge bis zu neuen Gesellschafts- und Managementverträgen. In der Praxis wird häufig übersehen, dass in all diesen Verträgen Gebührenrisiken versteckt sein können. Wird versehentlich eine Rechtsgeschäftsgebühr ausgelöst, kann dies die Kosten einer Transaktion erheblich erhöhen.
Seit Abschaffung der Darlehens- und Kreditgebühr mit 1.1.2011 kann die Finanzierung von Unternehmenskäufen einfacher erfolgen. Bisher mussten zur Gebührenvermeidung umständliche Gestaltungen durchgeführt werden, etwa Vertragsabschluss im Ausland oder Angebot und konkludente Annahme. Dies ist nicht länger erforderlich. Für Sicherheitsverträge zu Darlehens- und Kreditverträgen stehen auch nach Abschaffung der Kreditgebühr Gebührenbefreiungen zur Verfügung.
Die gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte sind in § 33 Gebührengesetz abschließend aufgezählt. Dazu gehören etwa Mietverträge, Bürgschaften, Vergleiche, Zessionen etc. Die Gebühr ist unterschiedlich hoch und liegt meist zwischen 0,8 bis zwei Prozent der Bemessungsgrundlage, die im Gesetz festgelegt ist
Nicht nur Vertrag löst Gebühr aus
Die Gebühr wird grundsätzlich mit Vertragsunterzeichnung ausgelöst. Oft wird übersehen, dass nicht nur der eigentliche Vertrag die Gebühr für ein Rechtsgeschäft auslösen kann, sondern auch andere Urkunden, in denen auf diesen Vertrag Bezug genommen wird - so etwa ein einfacher Brief und E-Mails, die auf einen Mietvertrag verweisen.
Ein Unternehmenskaufvertrag kann in Form eines Share-Deals oder Asset-Deals abgewickelt werden. Bei einem Share-Deal, dem Kauf der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, sind weniger Gebührenrisiken gegeben, weil sich nur die Eigentümerverhältnisse an der Kapitalgesellschaft ändern. Dagegen gehen bei einem Asset-Deal sämtliche Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse eines Unternehmens vom Verkäufer auf den Käufer über. Nach § 38 UGB erfolgt dieser Übergang kraft Gesetzes. So geht etwa ein Mietvertrag automatisch auf den neuen Unternehmensinhaber über. Der Vermieter hat allenfalls gemäß § 12 MRG das Recht, die Miete auf den ortsüblichen Mietzins zu erhöhen, aber es muss kein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden.
Garantie statt Bürgschaft
Ein Stolperstein in der Praxis ist häufig, dass die Parteien dennoch "zur Sicherheit" mit dem Vermieter vereinbaren wollen, dass der alte Mietvertrag weiter gelten soll. Eine solche Vereinbarung löst Gebühren aus und sollte daher jedenfalls vermieden werden. Darüber hinaus verlangt der Käufer zur Absicherung der Gewährleistungen oft umfangreiche Sicherheiten vom Verkäufer, etwa in Form von Bürgschaftserklärungen oder Schuldbeitritten durch andere Konzerngesellschaften oder Hypotheken. Sie alle lösen eine Gebühr von einem Prozent der besicherten Verbindlichkeit aus. In der Praxis besteht die Gefahr darin, dass man meinen könnte, die oben angeführte Gebührenbefreiung für Sicherheitsgeschäfte käme zur Anwendung. Diese gilt allerdings nur bei Besicherung von Darlehens- und Kreditverträgen, nicht aber bei Besicherung von Ansprüchen des Käufers im Zusammenhang mit Unternehmenskaufverträgen.
Um dieses Gebührenrisiko zu vermeiden, sollte auf Verkäuferseite etwa anstelle von Bürgschaften und Schuldbeitritten eine Garantie abgegeben werden. In wirtschaftlicher Hinsicht ist dies mit einer Bürgschaft durchaus vergleichbar. Bei der Garantie ist der Garantiegeber allerdings gegenüber dem Begünstigen zu einer unbedingten Zahlung verpflichtet, er kann ihm gegenüber keine Einwendungen aus dem zugrunde liegenden Unternehmenskauf entgegenhalten. Aufgrund der hohen Gebühren wird dieses Instrument in der Praxis trotzdem zur Gebührenvermeidung häufig gewählt. (Sibylle Novak, DER STANDARD, 11.4.2012)
Dr. Sibylle Novak ist Partnerin bei CMS Reich-Rohrwig Hainz.
Eigene Smartphones oder Tablets auch im Firmennetzwerk: Das schafft große rechtliche Probleme, die gerne von beiden Seiten übersehen werden
Bei Gesellschaften in Gründung muss spätere Kontraktübernahme bedacht werden
Weniger Unternehmen als erwartet haben sich bisher ins Lobbyisten-Register eingetragen - trotz hoher Strafandrohungen
EuGH-Generalanwalt stellt restriktive Praxis infrage
In Deutschland können seit kurzem die Aktionäre einer insolventen Gesellschaft hinausgedrängt werden, wenn sie eine Sanierung verhindern
OGH weist Klage einer Mitarbeiterin ab: Ankündigung im Intranet ist ausreichend
Derivatveranlagungen der Stadt Linz und des Landes Salzburg bewegen die Öffentlichkeit - Judikatur schwächt Betrugsvorwurf an Banken
Die Schweizer Initiative zur Eindämmung von Managervergütungen sei nicht der beste Weg, um exzessive Gagen zu bremsen, sagt ein deutscher Jurist
Das neue Börsegesetz will unbemerktes "Anschleichen" an börsennotierte Unternehmen verhindern
Erreicht ein Fluggast wegen einer kleinen Flugverspätung seinen Weiterflug nicht, steht ihm laut Urteil des EuGH Schadenersatz zu
Wenn Österreich das Bankgeheimnis für Ausländer aufhebt, für Inländer aber beibehält, dann könnte das gegen die Verfassung verstoßen
Hinweis auf Kollektivvertrag reicht nicht aus, damit Arbeitnehmer zahlen muss
Auch rechtliche Hindernisse: Elektroautofahrer sind derzeit an den Stromlieferanten der jeweiligen E-Tankstelle gebunden
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist weitreichend
Gesetz sieht eine Mindestlänge von fünf Tagen vor. Für Firmen empfiehlt es sich, tageweisen Urlaub bei frühzeitiger Anmeldung zu gewähren
Eine Fibel des Justizministeriums macht deutlich, wie heikel teure Einladungen an Personen sind, die unter das neue Korruptionsstrafrecht fallen
Ein Handbuch stellt klar, dass Unternehmen in Kartellverfahren sehr wertvolle Informationen auch später vorlegen können
Aber Nutzung muss "ernsthaft" sein, um Löschung zu verhindern, urteilt der EuGH
Eine Kapitalgesellschaft zu gründen soll billiger werden, über ein Förderungsgesetz können Notarskosten noch weiter gesenkt werden
OGH verlangt Aufwertung bei Wechsel von Teil- auf Vollzeit
Wer mit ökologischen Eigenschaften seines Produktes wirbt, muss dies genau belegen, um Klagen wegen Irreführung zu vermeiden
Auch ohne neue Lizenzvergabe ist Aus für Kasinos legal
Österreichs Banken zahlen Mitarbeitern mindestens 115 Euro im Monat zusätzlich pro Kind, Teilzeitbeschäftigte erhalten weniger
Massive Einschränkungen für Drittstaatsangehörige
Im Gelände gibt es kaum Beschränkungen, auf präparierten Pisten ist die Lage unklar
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.