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Graz - Im Prozess gegen acht junge Männer aus der rechten Szene wegen schwerer Körperverletzung sind am Dienstag in Graz sechs Haftstrafen zwischen 18 Monaten und drei Jahren verhängt worden. Zwei der Angeklagten wurden freigesprochen - sie waren von Zeugen entlastet worden.
Die Beschuldigten standen seit 12. März vor dem Grazer Straflandesgericht, weil sie im Jänner 2010 bei einer Geburtstagsfeier in einem Lokal mehrere Gäste durch Schläge und Tritte verletzt haben sollen. Zeugen entlasteten zwei der Angeklagten - sie seien zum Zeitpunkt der Schlägerei nicht im Lokal gewesen. Sie wurden freigesprochen. Außerdem ging es um einen Vorfall beim Public Viewing während der WM 2010, bei der es während eines Spieles Deutschland gegen Ghana zu Ausschreitungen gekommen war und ebenfalls eine Person schwer verletzt wurde.
Aktion eines "Schlägertrupps"
Drei der Angeklagten, die auch einschlägige Vorstrafen aufwiesen, wurden von Richter Raimund Frei zu jeweils drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die anderen drei Schuldsprüche lauteten auf 18 Monate Haft. Frei sprach bei dem Vorfall in dem Lokal von einer Aktion eines "Schlägertrupps" und nicht von einer "Wirtshausrauferei". Die Urteile sind nicht rechtskräftig; sowohl die Verurteilten beriefen als auch der Staatsanwalt Johannes Winklhofer gegen die Freisprüche.
Gesondert verhandelt wird im Mai gegen zum Teil die selben Angeklagten wegen Widerbetätigung im nationalsozialistischen Sinn, begangen u.a. bei den nämlichen gewalttätigen Vorfällen. (APA)
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... dann wenigstens hinter Gitter mit diesen Neonazi-Dreck!
Solche Leute sind ja wirklich der Bodensatz der Gesellschaft... .schimpfen über alles und jeden und haben wahrscheinlich selber nicht mal nen Job, weil swoas ja ehrliche Arbeit wäre.
Danke für das Urteil, österreichische Justiz! :)
mfg
was ist der unterschied zwischen einer wirtshausrauferei und einem schlägertrupp?
für mich ist das genau dasselbe soferne nicht beide parteien/gegner die schlägerei auch selbst wollen.
wenn ich, da ich kein ausländer oder schwarzer und auch kein homosexueller und nicht weiblich, von leuten in einem lokal niedergeschlagen und schwer verletzt werde, möchte ich, daß die täter genauso wegen schwerer körperverletzung angeklagt werden und nicht der richter dann meint "war nicht so schlimm-war ja nur eine wirtshausrauferei".
gewalt ist gewalt und gehört immer gleich bestraft egal wer der täter und wer das opfer ist und aus welchem grund....
hat der StA mit dieser Retourkutsche revanchiert, damit sie für ihre Blödheit im Falle der Bestätigung der Strafhöhee gleich noch ein bisserl was dazu bekommen. Dadurch können diese braunen Socken im Knast dann ein bisserl länger über ihre eigene Blödheit sinnieren.
"Die Urteile sind nicht rechtskräftig; sowohl die Verurteilten beriefen als auch der Staatsanwalt Johannes Winklhofer gegen die Freisprüche."
so wie es im artikel steht hat er nur gegen die freisprüche berufen ...
Die höchste Konzentration an FPÖ-Wählern gibt es daher klarerweise und Vorbestraften.
vor Gericht, drei davon waren bereits einschlägig vorbestraft.
Ob es im Sinne des Gesetzes auch Rechtsextreme sind, muss erst gerichtlich festgestellt werden. Dass es Schläger sind, scheint bereits klar.
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