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Der Asylgerichtshof, hier das Gebäude bei einer Kundgebung gegen die Abschiebepraxis in Österreich, bestätigte den Befund des Bundesasylamts, dass für die Karapetians keine Fluchtgründe vorlägen.
Wien - Bald sind es 20 Tage, dass sie im Halbverborgenen leben, an einem unbekannten Ort. Und dort wollen sie bis auf weiteres auch bleiben, betont Arman Karapetian am Telefon. Denn an der akuten Abschiebegefahr und der aufenthaltsrechtlichen Aussichtslosigkeit für die fünfköpfige Familie Karapetian hat sich nichts geändert.
Im Gegenteil, seit vergangenen Mittwoch wankt auch die letzte Hoffnung der gut integrierten Armenier auf legalen Verbleib in Österreichs. "Unser Anwalt hat uns mitgeteilt, dass die Wiener MA 35 eine Vorabentscheidung gegen unseren Antrag auf humanitären Aufenthalt getroffen hat", schildert der 32-Jährige. Bei der MA 35 war am Montag niemand zu erreichen.
Flugtickets bereits reserviert
Am 27. März waren, wie der Standard berichtete, für die Karapetians schon Tickets im Abschiebeflieger nach Jerewan reserviert. Als die Abschiebenachricht sie ein paar Tage davor erreichte - die Fremdenpolizei überbrachte sie persönlich -, entzogen sich die fünf Erwachsenen - Vater, Mutter, Tochter, Sohn und Schwiegertochter - durch Verlassen ihrer Wohnung der Abreise. In der Woche vor dem geplanten Abflug war Armans Schwester Ani (28) von der Wirtschaftskammer noch feierlich eine Trophäe verliehen worden, weil sie Friseurmeisterin geworden ist.
Vater David Karapetian (52) absolvierte in diesen Tagen eine B1-Deutschprüfung - Deutsch auf Fremdsprachenmaturaniveau. Im Stress hat seither niemand nachgefragt, ob er bestanden hat.Denn gleichzeitig wurde Mutter Lilia nervlich alles zu viel: "Sie wurde depressiv, konnte nichts mehr essen", schildert Ani. Fünf Tage lag die 51-Jährige im Krankenhaus: "Wir hatten permanent Angst, dass dort die Fremdenpolizei auftaucht."
"Katastrophe"
Jetzt gehe es der Frau etwas besser. Niemals in den sieben bis neun Jahren, seit die getrennt nach Österreich geflohene Familie um Asyl ansuchte, habe sie mit einer "derartigen Katastrophe" gerechnet - sagt Ani. Dass den Fluchtgründen kein Glauben geschenkt werde, habe sie keineswegs vorausgesehen. Doch das Bundesasylamt betrachtete es nicht als erwiesen, dass unser Onkel, ein ehemals hochrangiger Politiker, in Armenien zum Tod verurteilt und dann auf lebenslang begnadigt wurde, worauf wir als seine Angehörigen unter Druck gerieten", schildert die Friseurin.
Der Asylgerichtshof als höchste Asylin-stanz bestätigte diesen Befund ohne mündliche Verhandlung; ebenso der zuletzt angerufene Verfassungsgerichtshof.Da bei einem Asyl-Nein auch die Gründe abgeprüft werden, die gegen eine Ausweisung sprechen - im konkreten Fall hatte das Gericht keine festgestellt -, gilt die Abschiebung der Karapetians rechtlich als in Ordnung. Der Antrag auf humanitären Aufenthalt, der jetzt offenbar vor der Ablehnung steht, prüft in solchen Fällen nur, was nach dem Asyl-Nein an Integrationsschritten gesetzt wurde - so steht es im Gesetz: eine Regelung, in der sich schon so mancher Betroffener verfangen hat.
"Was noch vorweisen?"
So auch die Karapetians, allesamt unbescholtene Familienmitglieder, die zahlreiche Aus- und Weiterbildungen vorweisen können: Alle fünf haben Matura, der Vater hat in Armenien zwei Hochschulausbildungen abgeschlossen. Der Sohn hat dort ein Sportstudium absolviert, die Mutter war HNO-Krankenschwester. Seit sie in Österreich sind, haben drei der fünf Karapetians B1-Deutsch erlernt - und Ani könnte mit ihrem Meistertitel jederzeit einen Friseursalon eröffnen. Dass das alles nichts gelten soll, macht sie und Arman völlig ratlos: "Was soll man denn noch an Integrationsschritten vorweisen?" (Irene Brickner, DER STANDARD, 10.4.2012)
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der berühmte Hendl-Dieb würde wegen Tatwiederholungsgefahr eingesperrt werden, die 5-köpfige Famile kann unbemerkt (wirklich? keiner weiß, wo die sind? braucht die Polizei wirklich einen Hint?) abtauchen.
Wer´s glaubt wird seelig. Aber, so geht es zu im graulichen Österreich.
Familie jetzt, wovon lebt sie.
Geht die Friseuse noch ihrer Arbeit nach.
Hier stand sie seien untergetaucht und unauffindbar.
Mit anderen Worten äußert korrekte und verantwortungsvolle Menschen, Menschen die wir unbedingt benötigen, auf deren soziale Unterstützung ein Land wie Ö. sich freuen kann.
wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und die Niederlassung abgelehnt wird, bleibt eben keine Möglichkeit mehr auf legalem Aufenthalt in Österreich. Im Übrigen gibt es keinen Konflikt oä in Armenien, so dass kein Asylgrund gegeben ist. Das sind reine Wirtschaftsflüchtlinge und dies nennt man Asylmissbrauch. Solange Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan etc. in Europa als friedliche Staaten angesehen sind, in UEFA Cup spielen, den Songcontest ausrichten ist auch kein Fluchtgrund vorhanden. Die Abschiebung ist daher unausweichlich, für alle Asylwerber aus diesen Staaten.
http://orf.at/stories/2114835/
weil im thread zum index ja die schweiz sooo besser abgeschnitten hat
Mich würde interessieren auf Basis welcher Grundlagen der österreichische Asylgerichtshof seine Fälle entscheidet. Ich habe einige Bekannte die um Asyl angesucht haben und ALLE wurden abgelehnt, obwohl sehrwohl ein Asylgrund bestanden hat! Es ist eine Frechheit wie man in Österreich mit Menschen umgeht. Man schaut 10 Jahre lang zu wie sich eine Familie gut in ein Land integriert, Fortbildungen macht, ALLE Familienmitglieder die Sprache erlenen und dann meint: Alles gut und schön, aber jetzt haut ab! Die Wenigsten haben nunmal die Möglichkeit zu beweisen, dass sie einen Asylgrund haben. Oder soll man ab jetzt am Besten noch schriftliche Bestätigungen bringen, dass man verfolgt wird?
Bekannten dann im Naziland Österreich um Asyl an und nicht einfach in einem, dieses umgebenden, sicheren (großteils) EU-Staaten?
Wie wärs zB mit Tschechien oder Ungarn, oder einfach das erste sichere Drittland das sie betreten haben?
Die Kriterien sind klar:
STAATLICHE Verfolgung führt zu Asyl.
Ärger mit dem lokalen Mafiachef oder mit einer Sekte(Omofuma) fallen unter die Kategorie "privates Pech, hier ist das Heimatland für den Schutz zuständig"
Hohe Kriminalitätsrate, wirtschaftliche Not oder Einberufung zum Kriegsdienst sind gute Gründe ein Land zu verlassen, zählen aber nicht für Asyl.
Dieses exklusive Recht steht nur politisch Verfolgten zu.
Jaaaa ist doch schon klar. Wir haben es alle verstanden. Es gab KEINEN Asylgrund. Doch sollten wir Menschen sein und darüber nachdenken, ob wir es mit unserem Gewissen vereinbaren können diese Leute in die Heimat zurück zu schicken. Nach so vielen Jahren??????
Ich könnte selbst in einigen Jahren auf dem Richterstuhl im Asylgeruchtshof sitzen.
Ich spreche Deutsch/Englisch und Deutsch, aber trotzdem wäre ich zuviel MENSCH als dass ich diesen Beruf ausüben könnte.
Gesetze sind da um sich daran zu halte , aber manchmal muss man auf sein Herz hören. Ein solches müsste man natürlich besitzen :-/
Jemanden, der mich jahrelang an der Nase rumführt auch noch zu belohnen ist nicht menschlich, sondern schlicht dumm.
Und natürlich müssen die Folgen bedacht werden.
Natürlich provoziert man damit weitere Fälle.
Wenn die Ersitzungsstrategie Erfolg hat wird sie natürlich angewandt.
Ö war lange Zeit zu liberal und jetzt haben wir den Salat.
denn sie erkennen es nicht an, ignorieren die tatsachen und sachverhallte und wie brickner blenden sie die aus, wenn sie ihnen net in den kram passen.
gesetze nur dann wenn sie genehm sind, und sonst nicht?
sie wollen im juristischen bereich arbeiten?
spannende ansichten....
man bewahre uns vor ihren ansichten
Also jemand erzählt irgendwas vonverfoolgung und grosser angst und so und sucht um asyl an. Nach vielen jahren und etlichen instanzen usw. stellt sich heraus es existiert kein asylgrund.
Und dann wollen sie als richter sagen "naja, die geschichte hat zwar von anfang an nicht gestimmt, aber die sind jetzt schon so lange da - lass mas's gut sein. Sollen's da bleiben".
Das ist ermutigung zum rechtsbruch.
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