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Graz/Kopenhagen - Im Fall der Kindesentziehung vom Dienstag in Graz, als ein 40-jähriger Däne den gemeinsamen fünfjährigen Sohn der Grazer Mutter entrissen und nach Dänemark gebracht hatte, haben die Eltern nun Email-Kontakt aufgenommen. Weiters hat die Mutter des Fünfjährigen am Vormittag des Karsamstag mit ihrem Sohn telefonieren können. Der Vater versicherte in dem Mail - das die Mutter Medien zugänglich machte -, dass es dem Buben "richtig gut geht".
Der mit dem Buben in Dänemark befindliche Vater schrieb in dem Email am Freitag, er wolle der Mutter "zunächst versichern", dass es dem Buben "richtig gut geht. Die Situation belastet ihn in keinster Weise negativ und er ist einfach unglaublich froh, Zeit mit mir und seiner Familie zu verbringen. Er springt den ganze Tag herum, lacht und scherzt, du musst dir also überhaupt keine Sorgen über sein Wohlbefinden machen". Er schreibe deshalb, so der 40-jährige Däne, damit "wir schnell Kontakt" zwischen der Mutter und dem Kleinen herstellen können, denn er wolle den Buben "nicht noch einmal dem aussetzen, dass er keinen Kontakt mit einem seiner Eltern hat".
Weitere Details des E-Mails
Weiters heißt es in dem Mail: "Wenn du daran interessiert bist, können wir bald ein Telefonat zwischen dir und dem Kind arrangieren. Ich muss doch empfehlen, dass du ihn nicht unnötig belastest und bewirkst, dass er sich schlecht fühlt oder er traurig wird, indem du sagst, dass du traurig bist oder auf eine andere Art und Weise ausdrückst, dass es falsch ist, dass er gerade mit mir zusammen ist."
"Selbstverständlich" solle sie auch nicht mit dem Buben darüber reden, dass er nach Österreich kommen solle, weil eben Vater und Sohn noch nicht über die Zukunft gesprochen hätten. Er hoffe, so der Vater, dass die Mutter des Buben die oben angeführten Wünsche respektieren werde. Das Mail schloss mit: "Lass mich wissen, ob du einen Dialog willst."
Telefonat am Karsamstag
Über das Telefonat, das am Karsamstag gegen 10.00 Uhr stattgefunden haben soll, berichtete die Grazerin, der Bub sei abgelenkt gewesen, sein Vater habe für ihn zu antworten versucht. Es sei aber unbeschreiblich wundervoll gewesen, die Stimme des Buben zu hören. Sie habe verzweifelt darauf gewartet, "seit er auf diese grausame Art von mir weggenommen worden ist".
Die rechtliche Situation in dem Obsorgestreit der beiden ehemaligen Lebenspartner ist komplex. Der Vater hat in Dänemark die Obsorge, die Mutter in Österreich. Wegen der Kindesentziehung liegt gegen den Vater ein europäischer Haftbefehl vor, die Anwältin der Mutter will am Dienstag einen Rückführungsantrag stellen. Sowohl österreichische als auch heimische Behörden hatten vor dem Osterwochenende bekanntgegeben, über die Osterfeiertage Druck aus der Situation nehmen zu wollen.(APA, 7.4.2012)
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... wenn es ihnen wirklich ums kindeswohl gehen würde, könnten sie verstehen warum man das kind vom streit der eltern so weit wie möglich fernhalten sollte.
der vater will genau das, wenn die mutter sich nicht daran halten möchte, muss man wirklich in betracht ziehen sie zum wohl des kindes von ihm fern zu halten.
Welche Propaganda? Wenn der Vater in A wäre und die dänische Beduchsrechtmutter das Kind unter GewaltAnwendung entführt, wäre ich genau so dagegen.
Und das Kindeswohles kann's ja nicht sein, das Kind mit Gewalt wegzuschaffen, es von Freunden und Hauptbezugsperson zu trennen und dann mit ihm unterzutauchen
Sparen Sie sich leidige Taeteropferumkehr, das funkt nicht.
Sie erfuellen den Tatbestand der üblen Nachrede. Denn die Mutter ist legal abgereist und hat Behoerden und Vater informiert. Dank Vorratsdatenspeicherung ist diese ueble Nachrede von Ihnen jetzt mal festgehalten. Eventuell interessiert sich ja die Anwältin der Mutter dafür.
Aber MICH kann "man" nicht ernst nehmen. Lol
Uebrigens toller diskussionsstil, sein gegenueber einfach eines haltlosen strafbestandes zu bezichtigen. Wenn du zum thema nix mehr posten kannst, lass es bitte gleich bleiben, auch wenn es amuesant ist, was du so von dir gibst.
Ps: solltest du mir trotz meiner aufforderung nochmal antworten, zeig ich dich wegen stalking an. ;-)
Genau Täter Opfer umkehr darf man nur machen wenn die Frau dadurch endlich das Opfer wird, anders darf man das ja gar nicht machen. Merken sie eigentlich wie lächerlich sie sich mit ihrer Propaganda machen. Warten wir einfach mal die Osterfeiertage ab und die Gerichte werden sich darum kümmern.
keine ahnung welche gewalt die mutter angewandt hat, als sie von dänemark nach österreich ging.
ich gehe aber davon aus, dass sie nicht zu fuss gegangen ist, also gab es ein tatauto
haftbefehl hab es auch- soweit ich weis wurde sie sogar kurzzeitig festgenommen.
komplize ... ich hoffe sie ist die strecke dänemark-österreich nicht alleine im auto durchgefahren.
wo genau ist jetzt der unterschied und was ist bei ihnen verdreht?
...in seiner Bananenrepublik das Recht dazu hat, würden Sie dann ernsthaft nicht auf das lokale Recht Bananistans sch... und Ihr Kind nach Hause holen?
Die Mutter hat sich einem laufenden Sorgerechtsverfahren in Dänemark entzogen und dafür in Kauf genommen, den Sohn, während der Trennung der Eltern auch noch aus seineme vertrauten Umfeld zu reißen. Der Vater hat in Dänemark das alleinige Sorgerecht. In Österreich durfte er nur unter psychologischer Aufsicht mit dem Sohn Kontakt halten, angeblich nur Deutsch mit mit reden.
Stell Dir den Fall einfach geschlechtsbezogen einfach mit anderen Vorzeichen vor, wenn es Dir so schwer fällt zu verstehen, warum ein Elternteil, dem sein Kind wichtig ist,nur so handeln kann, wie der Vater es getan hat.
Schreibens mir gefälligst in Zukunft keine Antworten mehr. Falls Sie sich nicht daran halten, werde ich rechtliche Schritte wegen Stalking einleiten. ;-)
Das Kind hat schon immer ausschließlich bei der Mutter gelebt, die hatte das Sorgerecht, sie war ja auch nicht verheiratet mit dem Typen.
Der Vater ist der typische machtgierige frustrierte Mann, der nicht erträgt, daß ihn eine Frau verläßt und er keine Gewalt mehr über sie und ihr Kind hat, obwohl er vorher nur Besucher war.
Der ist zu allem fähig, sein unverschämtes Mail beweist es.
Man kann nur hoffen, daß er nicht völlig durchdreht.
Der Vater hätte wohl sonst was schreiben können und Sie hätten sein Mail als unverschämt bezeichnet.
Der Begriff Besuchsvater ist eine Frechheit. Was bleibt einem Vater denn sonst übrig wenn die Ex kein gem. Sorgerecht möchte? Daher wäre die autom. OS nach Scheidungen-trifft auf diesen fall nicht zu- am besten damit Väter eben nicht nur besuchsväter sein können!
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