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Wien - Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl steht vor seiner Verwirklichung. Das Innenministerium hat Donnerstagabend den Begutachtungsentwurf für eines der größten Prestigeobjekte der Verwaltungsreform ausgeschickt. Die neue dem Innenressort zugeordnete Behörde wird jährlich mehr als 15.000 asylrechtlichen Entscheidungen, rund 13.500 fremdenrechtliche Bescheidverfahren und etwa 5.200 Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen zu bewältigen haben.
Das heißt, das Bundesamt ist de facto für alles zuständig, was mit Aufenthalt im Asylbereich zu tun hat, auch für den humanitären Aufenthalt, den jene gut integrierten Zuwanderer erhalten können, die im Asylverfahren gescheitert sind.
Schubhaft nicht in Kopetenz des Bundesamts
Allerdings umfasst das Bundesamt bei weitem nicht den gesamten Fremdenbereich. Denn das gesamte Feld der Ausländerbeschäftigung wird ausgeklammert, damit auch die Rot-Weiß-Rot-Card, wo die Bezirkshauptmannschaften ihre Zuständigkeit behalten, erläuterte das Innenministerium. Ebenfalls nicht in die Kompetenz des Bundesamts fallen Grenzkontrollen, die Durchführung von Abschiebungen sowie Polizeianhaltezentren, also Schubhaft.
Zuständig ist das Bundesamt hingegen für das gesamte Asylverfahren in erster Instanz und damit für die Gewährung von Asyl und subsidiärem Schutz. Als Berufungsinstanz dient vorläufig weiter der Asylgerichtshof, der später in einem Bundesverwaltungsgerichtshof aufgehen soll. Ebenfalls nunmehr in Händen des Bundesamts ist das humanitäre Bleiberecht, bei dem bisher die Länder eine führende Rolle innehatten.
Eine Regionaldirektion pro Bundesland
Dem Bundesamt soll ein Direktor vorstehen, der zwei Stellvertreter erhält. Die Zentrale der neuen Behörde wird in Wien eingerichtet, pro Bundesland soll es eine Regionaldirektion geben. Unterstellt ist das Bundesamt dem Innenministerium, das auch gesetzlich neuerlich ermächtigt wird, per Verordnung bei Bedarf weitere Erstaufnahmestellen neben den bestehenden in Traiskirchen und Thalham zu etablieren.
Einsparungen wird das Bundesamt fürs erste dem Bund nicht bringen. Im Gegenteil heißt es im Begutachtungsentwurf, dass der Mehraufwand vor allem aufgrund des benötigten zusätzlichen Personals bei 8,3 Millionen Euro pro Jahr liegen wird. Allerdings erwartet man sich durch die verbesserten Synergien schnellere Verfahren und die sollen die Verweildauer in der Grundversorgung für Asylwerber verkürzen und somit auf diesem Gebiet Einsparungen bringen.
Die Arbeit aufnehmen soll das Bundesamt 2014. Der Beschluss im Nationalrat soll noch in diesem Jahr erfolgen. (APA)
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Und genau das ist offenbar nicht geplant.
Wir werden daher auch in Zukunft jede Menge Geschichten im Standard lesen, bei denen abgelehnte Asylwerber Jahre nach Abschluss ihrer Asylverfahren die Psychiatrischen Anstalten bevölkern und ihre Familien vergrössern.
Den Verfassungsgerichtshof müsste man eigentlich auch dazurechnen. Ist er doch in 2/3 seiner Fälle mit asylrechtlichen Beschwerden befasst.
Wie hoch sind die Kosten bei der Polizei? Nur ein Bruchteil der durch das Asylwesen verursachten Kosten, werden ihm bisher zugerechnet. Die tatsächlichen Kosten sind dermaßen hoch, das man besser nicht darüber spricht oder immer nur einen Teil der Kosten berechnet.
Und wieder Verländerung und Posten Schacherei, und Steuergeld Verschwendung, diesmal im Namen des Asyls. Ich denke kaum, das die Direktoren und deren Stellvertreter irgend etwas relevantes zu schnelleren Verfahren beitragen werden - aber Hauptsache man hat sie.
Sowas kanns echt nur in Österreich geben.
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