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Das Problem in Fällen wie jenem des fünfjährigen Oliver liegt im zwischenmenschlichen Bereich, sagt Familienrichterin Doris Täubel-Weinreich.
Der steirisch-dänische Obsorgestreit um den fünfjährigen Oliver ist "unlösbar", sagte Familienrichterin Doris Täubel-Weinreich im Ö1-"Mittagsjournal" am Freitag. Das Problem liege im zwischenmenschlichen Bereich. Die Familienrichterin appellierte an das Verantwortungsgefühl der Eltern, und zwar noch in "guten Zeiten".
Man könne das Kind schließlich nicht zweiteilen, so die Vorsitzende der Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht in der Richtervereinigung. Wenn jeder Elternteil sage, das Kind müsse in dem Staat, aus dem er oder sie herkomme, leben, "dann gibt es keine Lösung", zumindest nicht im Sinne des Kindes. Denn die Gerichte könnten sich höchstens einigen, wer entscheiden darf. Das bedeute dann aber meistens, dass der Kontakt zum anderen Elternteil abreißt. Um eine wirkliche Lösung zu erzielen, müsste ein Elternteil nachgeben.
Diese Problematik sei vielen Paaren mit unterschiedlicher Herkunft nicht bewusst, so die Familienrichterin. Sie appellierte an die Betroffenen, Vereinbarungen zu treffen, "solange noch alles harmonisch ist" - eine Art Kinder- und Familienvertrag, ähnlich einem Ehevertrag. (red, derStandard.at, 6.4.2012)
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Was soll das bringen?
Die Ehe an sich ist schon ein Vertrag. Da Verträge heute nicht ernst genommen werden, wird KEIN Vertrag ernst genommen.
Kein Ehevertrag, kein Kindervertrag, wenn der/die Egomane zuschlägt, tut er was er will, ohne Rücksicht auf Verluste.
Solange das die Kultur ist, sind Verträge nicht das Papier wert auf dem sie stehen.
Eine ehe als vertrag ... es handelt sich hier um eine gütergemeinschaft, und die kann natürlich irgendwann an ihre grenzen stossen, niemand schließt diesen vertrag in der absicht ihn nicht ernstzunehmen.
Was wäre die alternative, die unauflösbarkeit postulieren und zerstrittene ehepaare für immer aneinanderketten ? Nach möglichkeit noch kinder dazu die gleich mitleiden dürfen ?
Naja, mal onjektiv betrachten:
Wo ist der kleine geboren? Wer hat als "erstes" die Obsorge zugesprochen bekommen? Wo leben die Geschwister?
Soweit ich mitbekommen habe sind die Antworten: Dänemark, Vater, Dänemark
Somit spreche ich mich dafür aus, dass der kleine bei seiner Familie in Dänemark aufwachsen sollte. So am Rande habe ich auch mitbekommen, wie diese "Mutter" lebt (ORF - Fernseh - Beitrag) und was selbe so brabbelt.... also das ist wohl für kein Kind zumutbar.... aber das ist auch nur meine subjektive Meinung. Schrecklich wenn Eltern ihre Sprösslinge wie Objekte behandeln.... *Kopfschüttel*
und hat dort bei der mutter gelebt, die die alleinige obsorge hatte. dann ist sie mit dem kind nach österreich umgezogen. der vater hat danach die AO beantragt und in dänemark auch zugesprochen bekommen, obwohl dänemark zu dem zeitpunkt dafür nicht mehr zuständig war.
geschwister gibts keine.
Die Mutter ist die hauptsächliche Bezugsperson.
Das Kind hatte schon immer einen engen Bezug zu Österreich und der mütterlichen Familie (auch vor dem Umzug)
Der Vater hat in den letzten 9! Monaten das Kind kein einziges Mal besucht.
Zum Zeitpunkt des Umzugs hatte die Mutter die alleinige Obsorge.
Der KV hat die Obsorge erst beantragt, als das Kind bereits in Österreich lebte.
Der Vater wirkt psychisch sehr instabil und scheut nicht davor zurück, ein Kind mit Gewalt in ein Auto zu zerren und in ein fremdes Land zu verfrachten. Der Bub spricht nur schlecht dänisch, aber perfekt deutsch. Er ist ein sehr gut entwickeltes, stabiles und soziales Kind. Dh, die Mutter macht ihre Sache offenbar sehr gut.
das hier lebt, mit Gewalt entführt wird und dann nach dem Recht des Landes in das es entführt wurde behandelt wird.
Obwohl es zum Zeitpunkt des Verbrechens der Entführung erstens in Österreich war und zweitens die österreichische Staatsbürgerschaft hatte.
Ja, noch interessanter ist es wenn das Kind schon zuvor die dänische Staatsbürgerschaft hatte, und die Obsorge beim Vater lag, und selbes Kind von der Mutter nach Österreich verschleppt wird.
Leider kann man als Däne/Österreicher sehr wohl auch 2 Staatsbürgerschaften haben....
hatte sie auch in dänemark die alleinige obsorge. daß sie das kind irgendwie "widerrechtlich verschleppt" hätte, behaupten nichtmal die dänen.
der vater hat die AO in dänemark erst hinterher beantragt und zugesprochen erhalten.
und die Eltern haben ihre Pflichten zu erfüllen. Eltern im Streitfall haben kein RECHT auf Kinder. Aber sie können bieten, was ihnen für ihr Kind wichtig ist und erfüllbar ist. Das braucht mediale Informationskampagnen und eine Umsetzungsfrist.
Besonders interessant ist zu beobachten, dass dieses wahrscheinlich neue Erlebnis machtlos zu sein zu dieser Aussage im Ö1-Mittagsjournal führte.
Das Abschieben des "gescheitert seins" der wahrscheinlich verqueren Rechtsprechung auf die Eltern und deren "zwischenmenschlichen Bereich" ist voll absurd.
Ich möchte zu gerne wissen, was der Richter/in sich gedacht haben, als sie dem Vater das Sorgerecht entzogen. Soviel ich mitbekommen habe, hatten sie ihn gar nicht erst gefragt, und sich auch über das dänische Recht hinweggesetzt.
Wurde das überhaupt in dem Ö1-Mittagsjournal angesprochen?
er hatte von vornherein nichtmal GO, obwohl das in dänemark normalfall ist. wollte er offensichtlich nicht.
sie hatte jahrelang in dänemark AO, erst nachdem sie weggezogen ist, hat er in dänemark AO beantragt und bekommen, obwohl dänemark zu dem zeitpunkt nicht mehr zuständig war.
"über dänisches recht hinwegsetzen" ist nicht, weil eben dänisches recht sowieso nicht anzuwenden war (was der dänische staat selbst so gewollt hat).
daß das ganze schlamassel durch verquere rechtssprechung angerichtet wurde, stimmt.
dann gibt es solche juristischen hoppalas nicht.
sialich
nicht!
übrigens, nicht einmal in der eu ist das kindesrecht oder kindeswohl, oder wie immer man das bezeichnen will, eine eindeutige angelegenheit.
sialich
nicht!
einig sind sich die brüssellobbyistInnen und ihre helfershelferInnen aus den volks*vertreterInnnen*clubs nur beim melken ihrer steuerzahlerochsen und -kühe, für *rettungsaktivitäten* für finanzdienstminderleisterorganisationen, vulgo banken & co.
nicht einmal ein einheitliches kindschaftsrecht kriegen die auf die reihe.
sialich
nicht!
Genau, und wenn die Eltern sich trotz gesetzlicher Vorschrift nicht vertragen und das Kind den ganzen Tag Streit und (psychische/körperliche) Gewalt ertragen muss, müssen sie so lange gefoltert werden, bis wieder alles in Ordnung ist. Im Zweifel die ganze Sippe der Apostasie beschuldigen und den Prozess machen, dann ist das Problem auch gelöst.
Und natürlich sind "die" in Brüssel schuld, nicht die Eltern. Eh klar.
und DIE in brüssel sind natürlich *schuld*!
sialich!
weil sie es nicht schaffen, dass es in der eu ein einheitliches kindschaftsrecht gibt!
was der fall, in zwistigkeit zwischen den perfekt gegenderten wikinger-dänen und den alpenrepublikanischen mostschädeln, die in sachen kids aber alles in weiblich-mütterlichen händen wissen wollen, heinisch-hosek sei dank,
eindrucksvoll unter beweis stellt.
sialich!
das ist aber ein sehr blauäugiger wunsch der familienrichterin.
ich kann wohl in einen ehevertrag hineinschreiben, dass ich keine finanziellen forderungen stelle, aber dass ich auf mein kind verzichte, egal was später der grund für die scheidung ist? - never!
Es geht nicht darum, auf das Kind zu verzichten, sondern um die Frage, wo das Kind (räumlich) aufwächst - die Forderung der Richterin ist also derart zu verstehen, dass einer der beiden Elternteile ggf. bei der Auswahl des Lebensmittelpunktes zurückstecken muss...
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