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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) und die Grünen wollen gegen das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsklage einreichen. Dafür haben sie die Bürger aufgerufen, an der Klage teilzunehmen. Bis zum 18. Mai hat man auf 1.000 Mitkläger gehofft, doch bereits jetzt haben die Organisatoren die Tausender-Marke überschritten.
13.000 haben Formular ausgefüllt
Um an der Klage teilzunehmen, müssen Interessierte das Onlineformular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an die Initiatoren schicken. Das benötigte Formular wurde bereits von mehr als 13.000 Personen ausgefüllt.
Vorratsdatenspeicherung
Seit April müssen Anbieter von Telekomdiensten die Kommunikationsdaten ihrer Kunden für mindestens ein halbes Jahr speichern - ob diese nun per Festnetz oder Handy telefonieren, E-Mails und SMS verschicken oder im Internet surfen. Für die Initiatoren der Klage stellt die Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten einen schweren Grundrechtseingriff dar, darum wollen sie das Gesetz vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippen lassen.
Geringe Chancen auf Erfolg
Allerdings geben Verfassungsexperten der Klage nur geringe Chancen auf Erfolg. Der VfGH hat bisher kein Gesetz gekippt, das auf einer EU-Richtlinie basiert. Der ehemalige Ersatzrichter des VfGH, Theo Öhlinger, glaubt, dass die Verfassungsrichter ein vom irischen High Court veranlasstes Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) abwarten werden, bevor sie zu einem Urteil gelangen. (soc, derStandard.at, 5.4.2012)
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Was wäre, wenn zum Beispiel ein Handyprovider sagt, wir machen nicht mit, und dies sogar lautstark bewirbt? Ließe sich durch den zu erwartenden Kundenzuwachs eine etwaige Strafzahlung ausgleichen?
wenn man nicht gespeichert hat bzw. schon gespeichert hat, aber keine Daten zur Verfügung stellen kann. Man kann ja einen Festplattencrash haben und die Daten sind weg.
Lt. Gesetz gibt es keine strafrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen "Strafen", wenn man keine Daten zur Verfügungstellen kann.
Ein hochinteressanter Aspekt. Die Politiker werden in Zukunft alle Gesetze, die sie auf nationaler Ebene nicht durchsetzen können auf die EU-Ebene verlegen. Der EU-Moloch ist also die Müllhalde der Anti-Demokraten. Wirklich bemerkenswert, man muss sich das nur auf der Zunge zergehen lassen.
das machens doch schon seit dem die eu existiert. dinge die unangenhm bei den nächsten wahlen sein könnten, werden auf eu-ebene verfrachtet. dann können die politiker schimpfen: die böse eu. nur das schöne ist ja: in der eu arbeiten auch nur abgesandte unserer parteien.
leider denken aber viele nicht soweit mit, und glauben dem eu-bashing ja auch noch.
klar, aufgrund der rechtlichen situation sind die chancen auf erfolg gering, aber sie sind erstens vorhanden.
zweitens aber geht es hier vor allem um eine POLITISCHE ENTSCHEIDUNG, so wie jegliche Rechtsnorm immer ein politikum ist, weil sie letztlich die werte und regeln repräsentiert, die sich eine gesellschaft selber gibt (theoretisch jedenfalls).
und genau DARUM GEHT ES! MAN MUSS POSITION BEZIEHEN! auch wenn - oder gerade weil - das nur wenige tun.
und ich hoffe, dass viele so denken und sich dieser klage anschliessen werden. mein formular jedenfalls sollte schon dort eingelangt sein.
Dem EuGH wird nichts anders übrigbleiben weil Art. 8 EMRK (1) klar verletzt wird. Briefe werden ja auch nicht mit Datum absendere Empfänger Absendeort Datentechnisch bevoratet.
Die moderne Korrespondenz ist E-Mail also Elektronische Korrespondenz. Art 8 schützt aber jegliche Korrespondenz nichtnur deren Inhalte sondern eben alles!
Das sollten sich die Verfassungsexperten mal vor Auge halten!!
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für
die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Verhindern kann die Vorratsdatenspeicherung kaum was weil sie erst im Nachhinein ausgewertet werden kann...daher hat sie keinen Verhinderungs-Schutzcharakter sondern nur einen Verfolgungs-Beweis-Verdächtigungscharakter
13.00 haben Formular ausgefüllt
Um an der Klage teilzunehmen, muss man das Onlineformular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an die Initiatoren schicken. Das benötigte Formular wurde sogar bereits von mehr als 13.000 Personen ausgefüllt.
der standard....mit rückgrat, aber ohne mathe kenntnisse geschrieben
Wie soll man diesen Satz verstehen?
Dass kein auf einer EU-Richtlinie basierendes Gesetz gekippt wurde, weil das Gesetz verfassungskonform war, oder es war nicht verfassungskonform und wurde dennoch nicht gekippt, weil es auf einer EU-Richtlinie basierte?
Das Gemeinschaftsrecht steht über (!) dem einfachen nationalen Verfassungsrecht. Das gilt auch für EU-Richtlinien. Ein Gesetz, das auf eine EU-Richtlinie basiert, kann daher nur dann vom VfGH wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben werden, wenn es nicht richtlinienkonform umgesetzt wurde. Natürlich kann auch die EU-RL selber grundrechtswidrig sein (seit Lissabon steht die EU Grundrechtscharte im Primärrang) - das hat aber der EuGH zu entscheiden. Dh der VfGH müsste dann die Sache in einem Vorabentscheidungsverfahren vorlegen.
(einfach dargestellt)
das Gesetz ist NICHT verfassungskonform, aber der VfGH hat nicht die Eier dazu es zu stürzen.
Leider wie so oft hier in Ö werden Dinge einfach akezpiert, weil man "Angst" vor Konsequenzen hat um dadurch vielleicht schlecht dazustehen oder von der allmächtigen EU gerügt zu werden.
Man muß nicht mal akzeptieren, es hapert schon früher.
Österreich ist Mitglied und damit Teil der EU. Es ist nicht "die EU", weil die EU inkludiert UNS.
Nur wir haben halt einfach nicht die Eier (bzw. unsere Vertreter in der EU, also sowohl Parlament, Ministerrat, als auch Kommission) scheinbar was zu sagen (bzw. dürfte es einfach auch an der Fachkompetenz liegen), und dann kommt es erst zu Richtlinien. Idealerweise würden unsere Vertreter schon viel früher was gegen solche Richtlinien machen (und z.B. auch im Parlament NICHT zustimmen).
Auch wir sind gefordert, weil wir wählen ja unsere Vertreter dort, einerseits direkt durch die EU-Wahl, und andererseits indirekt durch unsere Regierung.
... anstatt dass wir die besten Politiker dort hin schicken, wo mittlerweile ein Großteil unserer Gesetze gemacht wird, machen wir genau das Gegenteil: Wir entsorgen die Unfähigsten nach Brüssel und schimpfen anschließend über die böse EU.
Klar, weil EU beinhaltet Österreich. "Die EU" als von Österreich externe Entität gibt's ja nicht. Wir sind da dabei. Nur haben wir nicht die Eier es mitzugestalten (bzw. ist's der Bevölkerung angesichts der Teilnahme an EU-Wahlen scheinbar eh wurscht, aber Hauptsache schimpfen über diese "ominöse EU").
Eben. Wer hat die SPÖ/ÖVP-Vertreter gewählt ins Parlament?
Und das dürften scheinbar auch nicht die hellsten Köpfe sein. Ich bezweifle dass die meisten von denen überhaupt wissen wofür die gestimmt haben.
Wieso entsorgen wir eigentlich unsere dümmsten Politiker ins EU-Parlament?
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