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vergrößern 500x264Die Schweiz zeigt Flagge vor dem Reichstagsgebäude in Berlin (oben) - und mit ihrem Haftbefehl gegen deutsche Steuerbeamte, gegen den nun die "Bild"-Zeitung ihre Geschütze in Stellung bringt.
Mit Empörung haben einige deutsche Politiker darauf reagiert, dass die Schweiz gegen deutsche Finanzbeamte Haftbefehle erlassen hat. Die Maßnahme richte sich gegen den völlig falschen Personenkreis.
Zwar sei es richtig, dass deutsche Finanzbeamte digitale Hehlerware aus der Schweiz bei der Ausübung ihrer Arbeit benutzt hätten. Aber sie hätten dabei nur Anweisungen befolgt. Die in der Schweiz gestohlenen CDs mit den Namen deutscher Steuerhinterzieher seien ja nicht von den Finanzbeamten erworben worden sondern von verschiedenen Landes- und Bundespolitikern. Daraus folge, dass sich nicht die Finanzbeamten sondern die Regierungspolitiker des Aufkaufs der gestohlenen Waren, also der Hehlerei schuldig gemacht hätten.
Weder Maß noch Ziel
Die Finanzbeamten, die sich der CDs bedient haben, könnten allenfalls wegen sekundärer Hehlerei in minder schweren Fällen belangt werden. Darauf stehe schlimmstenfalls eine Bewährungsstrafe.
Im Allgemeinen käme man mit einigen Stunden Sozialdienst in Familien davon, die ihre Steuererklärung nicht verstehen und aus Verzweiflung an die Eröffnung eines Nummernkontos in der Schweiz denken.
Die in erster Linie schuldigen Politiker würden von der Schweiz nur deshalb nicht strafrechtlich verfolgt, weil sie als Amtsträger Immunität genießen. Außerdem seien einige noch in angenehmer Erinnerung, weil sie - anders als der durchschnittliche Finanzbeamte - früher einmal beträchtliche Schwarzgeldkonten in der Schweiz verwaltet hätten. Sie würden als alte Kunden noch nachträglich geschont.
Quadratur des Kreises
Einige Politiker, so heißt es, würden jetzt darüber nachdenken, ob sie nicht durch Selbstanzeigen die Schweizer Staatsanwaltschaft zwingen können, auch gegen sie Haftbefehl zu erlassen. Man könne sich dann den dortigen Behörden stellen und direkt von Schweizer Gefängnissen aus über ein neues Steuerabkommen verhandeln, was die ganze Sache auch logistisch sehr vereinfachen würde.
Ziel solcher Verhandlungen müsse es selbstverständlich sein, einen europaweit einheitlichen Steuersatz von 100 Prozent auf Einkommen aller Art zu erheben. Damit wäre allen gedient. Der deutsche Fiskus erhielte dringend notwendige Mehreinnahmen, während gleichzeitig kräftige Anreize geschaffen würden, wieder mehr Schwarzgeld in die Schweiz zu verbringen. (Rainer Bonhorst, DER STANDARD, 5.4.2012)
um die Mörder und Verbrecher die Ihr Steuergeld in der Schweiz bunkern gehts doch gar nicht.
Bei dem Geld afrikanischer Diktatoren und anderer internationaler Bösewichte handelt es sich doch um Entwicklungshilfegelder die wie geplant für Waffenlieferungen verwendet wurden von denen direkt die deutschen Industrie und den internationalen Banken profitiert haben.
Hier gehts um das geld der deutschen Klein- und Mittelstandsunternehmer die versuchen ihre hart verdienten euros vor dem kleptokratenregime zu retten.
Ja tolle Idee! Schuld ist die Schweiz, einsperren tun wir die Raffgier und zurückgeben sollen sie das entstandene Unrecht! Verdammt, so einfach und keiner ist bisher draufgekommen!
selten, wenn man jemand beschipft wird man beraten. im uebrigen ist geld frei tauschbar, natuerlich wird die schweiz bald zum weltpolizisten aufsteigen, aber bis dahin werden wohl die eigenen angestellten der deutschen banken, die lieber in der schweiz arbeiten haftbar sein, was auch klar aus der gesetzeslage und praxis ersichtlich ist...
das ist aber nur, weil die verlagerung der deutschen banken in die schweiz so schleppend vorangeht, weil es dort einfach nicht genug hochhaeuser gibt und die bankenszene wuenscht ihre angestellten einfach dem risiko entsprechend unterzubringen.
Sieh da einer an, ganz was Neues! Ich dachte eigentlich es wurden Daten kopiert, dann auf Datenträger gebrannt und diese Datenträger wurden deutschen Steuerfahndern entgeltlich zugespielt. Es wurden also Informationen gehandelt.
Rainer Bonhorst jedoch schreibt von "gestohlenen CDs". Das wirft natürlich ein ganz neues Licht auf die Sache, weil dann liegt ja plötzlich wirklich das Delikt der Hehlerei vor.
Die Schweiz hat die Pflicht, Rechtsverstösse ohne Ansehen der Person zu verfolgen, wie jeder andere Rechtsstaat auch.
Dass die Schweiz Steuerhinterziehern als Hafen dient ist rechtlich belanglos, da die Tat im Land selbst nicht strafbar ist.
Möglicherweise sollten auch jene Poster, deren Einkommen sich nicht in Milionenhöhe, bewegt erwägen, dass neben Rufdatenerfassung, Internetkontrolle und Videoüberwachung mit dem wirklich privaten Konto wieder ein Stück Freiheit streitig gemacht wird.
Der Satz ....
"Dass die Schweiz Steuerhinterziehern als Hafen dient ist rechtlich belanglos, da die Tat im Land selbst nicht strafbar ist."
.... ist unendlich komisch. In allen Ländern wo das Hehlergeld der Schweiz herkommt, sind Steuerhinterziehung und Hehlerei Strafdelikte, daher ist die Schweizer Position zeitlich im Ablauf sekundär und unerheblich.
Belangt gehören alle Schweizer Hehler, weltweit, so wie in den U.S.A.
ja nur leider falsch: es fibt in der schweiz keine nummernkonten sondern piepnormale auslandsbanken, die vermoegensberatung machen und die steuerformulare zusenden, das problem ist viel eher, dass sich die oesterreicher die kest nicht zurueckholen und die banken die sie zur flucht gebracht haben und das rechtssystem verklagen koennen, weil die anwaelte zu korrupt sind und das ist nun eine risiko fuer die eu insgesamt.
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