Wien - In der Buwog-Affäre rund um den Verkauf der Bundeswohnungen unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser kommt schön langsam Bewegung in Liechtenstein. Zwar wartet die österreichische Justiz noch immer auf zentrale Unterlagen, aber im Falle einer eigenartigen "Aktenbehebung" durch einen Liechtensteiner Anwalt, der auch Stiftungsrat bei einer Grasser-Stiftung ist, steht nun eine Entscheidung an. Wie das "WirtschaftsBlatt" berichtet, sind hier die Ermittlungen abgeschlossen. Laut liechtensteinischem Strafprozessrecht muss nun die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob anhand der Ergebnisse der polizeilichen Vorerhebungen eine Anklage eingebracht wird.

Polit-Klüngel

Der Fall hatte Ende des Vorjahres Liechtenstein unter Druck gebracht. Ein Anwalt der Kanzlei Marxer &Partner hatte sich Akte zur Causa nicht nur ausgeliehen, sondern gleich mit nach Hause genommen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden die Akten nicht gefunden, sie wurden erst danach dem Gericht in Vaduz vom Anwalt wieder zurück gegeben. Es steht der Verdacht im Raum, dass die Schriftstücke manipuliert wurden. Marxer &Partner bestreitet eine gesetzwidrige Behebung der Akten sowie eine Manipulation selbiger. Pikant daran ist, dass der Anwalt in der mitregierenden Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) tätig ist, der auch Justizministerin Aurelia Frick angehört.

Anwalt arbeitete indirekt für Grasser-Schwiegermutter

Der Advokat vertritt einen Geschäftspartner von Grasser, der als Treuhänder für ein Geschäft mit 500.000 Euro von Grassers Schwiegermutter aufgetreten sein soll. Bei dem Treuhänder in Liechtenstein beschlagnahmte Akten sollten für die österreichische Justiz die Geldflüsse rund um Grasser und die Buwog-Provisionen erhellen. Wegen Einsprüchen und einem Formalfehler der Liechtensteinischen Behörden hat die österreichische Justiz aber bisher keinen Zugriff darauf. Laut "WirtschaftsBlatt" hat die Staatsanwaltschaft in Vaduz nun Beschwerde dagegen eingelegt. Mit einer Entscheidung in zwei bis drei Monaten wird laut Liechtensteiner Ermittlungsbehörden gerechnet. (APA, 4.4.2012)