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Wien - In den Osternestern der Wiener Kinder werden sich heuer kaum böse Überraschungen verbergen: Laut Wiener Marktamt gibt es so gut wie keine Spielwaren mehr, die ihren Besitzern gefährlich werden können. Bei den zuletzt gezogenen Proben war gerade eine einzige nicht in Ordnung - und dies nicht, weil sie potenziell gesundheitsschädigend war, sondern weil die Kennzeichnung bemängelt wurde, wie ein Sprecher des Marktamtes berichtete.
"Die Beanstandungsquote hat schon vergangenes Jahr sehr abgenommen", erzählte er. Und der Trend setzt sich fort: Heuer haben die Wiener Tester insgesamt 15 Proben gezogen, den größten Teil jetzt vor Ostern. Laut dem Sprecher liegen noch nicht alle Ergebnisse vor, aber fehlerhafte Spielsachen wurden bisher jedenfalls nicht entdeckt.
Denn nur ein Produkt sei nicht in Ordnung gewesen, oder genaugenommen: Dessen Kennzeichnung war nicht korrekt. Beanstandungen wegen gesundheitsgefährdender Bestandteile gab es hingegen nicht.
Intensive Prüftätigkeit
Das Wiener Marktamt nimmt alle Arten von Spielsachen unter die Lupe. Nicht unter Kinderzimmer-, sondern unter Laborbedingungen müssen sie ihre Haltbarkeit bzw. Unbedenklichkeit beweisen. Die Untersuchungen werden von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) durchgeführt.
So werden etwa Stofftiere geprüft, ob sich Haare lösen - oder noch schlimmer: die Knopfaugen. Diese könnten von kleinen Kindern verschluckt werden. Spielwaren aus Kunststoff werden wiederum untersucht, ob sie verbotene Weichmacher enthalten. Und es wird auch gezündelt - um zu sehen, ob die Produkte leicht entflammen. Ebenfalls im Visier: Fahrzeuge wie Roller, die sich zum Beispiel bei mangelhafter Konstruktionen während der Benützung zusammenklappen.
Die erfreulichen Ergebnisse dürften laut Marktamt auch eine Folge intensiver Prüftätigkeit sein. Diese sei nach schlechten Testergebnissen vor wenigen Jahren nämlich verstärkt worden. So wurden etwa 2010 exakt 639 Proben gezogen, 525 davon wurden beanstandet - davon 33 wegen Gesundheitsschädlichkeit. (APA, 3.4.2012)
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