Flexibilisierung ist der große Trend in der Arbeitswelt. Die ab 2013 geltende Auflösungsabgabe bei Beendigung von Dienstverhältnissen ab sechs Monaten ignoriert nicht nur diese Wirklichkeit, sondern trifft die Falschen: zum Beispiel die Unis, die für ihre Lehrbeauftragten mit befristeten Verträgen arbeiten müssen. Zum Beispiel die Zeitarbeitsfirmen, die auch eine Chance zum Fußfassen im Berufsleben bieten.

Die Saison-Branchen, für die diese Strafsteuer gedacht war, weil sie je nach Witterung ihre Leute an die Arbeitslosenversicherung auslagern, haben entsprechend gut lobbyiert und sind nun nicht mehr getroffen. Dafür aber auch kleine Firmen, denen bloß mehr Papieraufwand verordnet wird. Denn: 110 Euro werden kaum Arbeitgeber von der Auflösung eines Dienstverhältnisses (mit Älteren) abhalten. (Karin Bauer, DER STANDARD, 31.3./1.4.2012)