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Wien - An den Bundesschulen gibt es fast 3.500 Religionslehrer, 2.300 davon sind katholisch, knapp 700 evangelisch und rund 300 islamisch. An den öffentlichen AHS und BMHS haben die Personalkosten für die Religionslehrer (inklusive Abfertigungsvorsorge) 2011/12 mehr als 72 Millionen Euro betragen, wobei rund 60,7 Millionen Euro für katholische Religionslehrer reserviert waren. An den konfessionellen Privatschulen machten die Personalkosten 2011/12 rund 9,6 Millionen Euro aus, wobei die Gehälter katholischer Religionslehrer rund 8,2 Millionen Euro betrugen.
Insgesamt gab der Bund also für AHS, BMHS und konfessionelle Schulen 81,7 Millionen Euro für Personalkosten für Religionslehrer aus. Das zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ).
An den konfessionellen Privatschulen kommt noch der Kostenersatz für die Personalausgaben für die übrigen Lehrer dazu, 2011/12 haben die konfessionellen AHS und BMHS damit "Kosten von rund 286,4 Millionen Euro verursacht".
Pflichtschulen nicht inkludiert
Die Grünen wollten im Zuge der Diskussion um eine Einführung eines verpflichtenden Ethikunterrichts für Schüler, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen, die Kostenstruktur des derzeitigen Religionsunterrichts hinterfragen. Aus Sicht von Verfassungssprecherin Daniela Musiol ist hier nun "eine Größenordnung da, die man so noch nicht kannte". Dabei hat das Ministerium nur Daten für die Bundesschulen geliefert, für Pflichtschulen (Volks-, Haupt-, Sonderschule) werden diese nicht zentral erfasst.
"Insgesamt müssen wir daher von einer mindestens doppelt so hohen Subvention für die Religionsgemeinschaften allein bei den Schulen ausgehen", meint Niko Alm, Sprecher des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien, in einer Aussendung. Das sei deutlich mehr, als die Volksbegehrensinitiatoren vermutet hatten.
Grüne sehen Problem bei Schulverteilung
Ein "problematisches" Ergebnis der Anfragebeantwortung ist aus Musiols Sicht, dass es in drei Bezirken (Villach-Land, Wiener Neustadt Land und Wels-Land) nur an konfessionellen Schulen die Möglichkeit zu maturieren gibt - "mit allen potenziellen Nachteilen, die das für sie haben kann", wie Musiol mit Verweis auf weite Schulwege oder das Inkaufnehmen von Schulgeld oder -uniformen sagt. Wird zusätzlich nach Schultypen differenziert, gibt es 21 Bezirke, wo nur an konfessionellen Schulen die Möglichkeit zur Matura eines bestimmten Typs besteht. "Das ist eine Geschichte, die auf Ministeriumsebene anzuschauen ist", so Musiol. In der Beantwortung wird vom Ministerium allerdings explizit auf die "mangelnde Aussagekraft und Unsachlichkeit der Abfrage" der Schulverteilung nach Bezirken hingewiesen. (APA, 2.4.2012)
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ist der Besuch guter, konfessioneller Privatschulen auch für weniger begüterte Eltern leistbar;
und durch die öffentliche Finanzierung des Religionsunterrichtes kann dieser durch professionell ausgebildete Lehrkräfte erfolgen, die in den Schulbetrieb und dessen begleitet Kontrolle eingebunden sind;
die Alternative wäre privat von Interessensgruppen finanzierter Religionsunterricht ...
und sage niemand, Religionen wäre in Zeiten boomender Eso-Angebote unnötig ...
sage auch niemand, Religion sei Privatsache - eine kleine engagierte Interessensgruppe kann sehr schnell und sehr wirksam politisch aktiv werden ...
sich für die an konfessionellen Schulen unterrichteten Schüler/innen die Gebäudekosten und 10% der Lehrerkosten erspart, kann dem Standard keine Erwähnung wert sein.
Aber die armen Kinder, die "Schuluniformen in Kauf nehmen müssen", die sind wirklich zu bedauern.
Ich kenne so viele Konfessionslose, die ihre Kinder in katholische Privatschulen gesteckt haben, weil die einen guten Ruf haben, dass ich dieses Gesülze nur lächerlich finden kann.
P. S.: Meine Kinder besuchen öffentliche Schulen und das mit gutem Grund.
Ihr Einwurf ist dumm;
abgesehen davon, dass die Eltern entscheiden, ob und in welcher Form ihre Kinder religiös erzogen werden sollen;
ich nehme daher an, dass Sie Eltern vorschreiben wollen, wie sie ihre Kinder zu erziehen haben?
Nachdem in Ö etwa 4 - 5 Mio Menschen der röm.-kath. Kirche angehören und insgesamt etwa 6,5 Mio Menschen in irgendeiner Form mit einer esetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft verbunden sind, müssen Sie nolens volens einer Großen Mehrheit wahlberechtigter Menschen vorschreiben, was diese zu denken und zu glauben haben;
wobei: Mio gläubiger Menschen sind schlicht ein politischer Machtfakor
Art. 14 - 16 d. Staatsgrundgesetzes:
Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist Jedermann gewährleistet. (...) Niemand kann zu einer kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme an einer kirchlichen Feierlichkeit gezwungen werden.
Und im SchOG steht´s so: Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten (..) durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken.
Also jetzt mal ehrlich - seh den Widerspruch nur ich?: Man darf also zu kirchlichen (= organisierte Ausübung einer Religion) Handlungen nicht gezwungen werden, aber zur religiösen Wertevermittlung sehr wohl. Bitte einfach niemanden zwingen - geht das ?!?!
sie haben natürlich vollkommen recht und in der tat stellt das einen "gesetzesbruch" zu gunsten der schäfchentreiber dar. so nach dem motto: wir haben zwar glaubens- und gewissensfreiheit, aber die paar trotteln, die sich nicht den kirchlichen ritualen unterordnen wollen, sollen gefälligst zumindest so tun!
das problem ist nur, dass die dummen schäfchen das nicht noch mal merken!
"Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach ... religiösen ... Werten (..) durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken."
Das heißt in Kombination mit dem ersten von Ihnen erwähnten Punkt, dass die Schule so ein ANGEBOT zur Verfügung stellt. Wer will, kann es wahrnehmen. Wer nicht will, muss den Unterricht nicht besuchen. So einfach ist das.
da eben von "der österreichischen Schule" gesprochen wird und nicht vom "Religionsunterricht, von dem man sich abmelden kann. Ich seh da einen Unterschied. Dass das auch so gelebt wird - und somit widerspricht Ihnen auch die Praxis - sieht man daran, dass es immer noch an vielen Schulen gemeinsame Schulmessen gibt, wo das Kreuz in den Klassenzimmern hängt und wo das gemeinsame Beten am Beginn des Tages steht. Ich seh da einen gewalltigen WIDERSPRUCH
wir betrachten die dinge offensichtlich unterschiedlich. die anwesenheit eines kreuzes (die ich nicht befürworte!) ist ja wohl keine "teilnahme an einer kirchlichen handlung oder feierlichkeit", an schulmessen muss man demzufolge auch nicht teilnehmen und das gemeinsame beten ist, wenn überhaupt eine sache des reli-unterrichts, das habe ich ja gemeint damit, dass nicht in anderen gegenständen religiöse vermittlung stattfindet.
das "kirchliche Handlungen" sind, sondern der Vermittlung der religösen Werte dient, was ich anprangere. Man muss an all diesen Dingen nicht teilnehmen und man kann auch das Kreuz übersehen - schon klar. Aber Sie werden mir wohl zustimmen, dass ein gewisser Druck ausgeübt wird, oder? In der Praxis müssen vor allem jüngere Schüler mitgehen (weil es keine Aufsicht gibt) und wir "müssen" der Messe beiwohnen, können aber freiwillig entscheiden "nicht mitzubeten". Also wirkliche Wahlfreiheit sieht für mich anders aus.
Die Bestimmung des SchOG ist primär programmatisch (da ist auch noch von der Vermittlung des Wahren, Guten und Schönen die Rede). Zum Besuch des Religionsunterrichts verpflichtet sind tatsächlich nur die Angehörigen der jeweiligen Konfession.
Das ist womöglich ein Eingriff in die Glaubensfreiheit, aber sicherlich ein sachlich rechtzufertigender.
die schule hat die aufgabe, aber darf niemanden dazu zwingen. da ist kein widerspruch. die schule "versucht", jemandem religiöse werte zu vermitteln, jeder, der nicht will, kann sich abmelden, religion ist also kein pflichtfach. was natürlich nicht passieren darf, ist, dass lehrer anderer gegenstände religiöse werte vermitteln.
ist offensichtlich vom Gesetz gefordert, wenn es heißt "die Schule soll religiöse Werte vermitteln". Dass in vielen Schulen dazu immer noch das Kreuz hängt, in manchen Primaria immer noch gebetet wird und eine Schulstartmesse am Stundenplan steht ist die natürliche Konsequenz daraus. Vom Anblick des Kreuzes abmelden kann isich ja keiner.
Also mit normativen Texten haben Sie nicht viel am Hut. Das ist eine Zielbestimmung. Mit welchen Mitteln wird dieses Ziel verfolgt? Religionsunterricht. Welchen Schülern wird er erteilt? Eben.
Was natürlich nicht heißt, dass Religionsfragen nicht in anderen Gegenständen, etwa in Deutsch oder im Fremdsprachenunterricht, auch thematisiert werden dürften.
sie erkannt, dass ich mich sogar beruflich viel mit Texten auseinandersetze. Leider scheinen Sie mir aber wenig aufgeschlossen einer fair geführten Diskussion gegenüberzustehen. Gerade in der Normativität der Gesetzesaussage liegt ja das Problem. Das Ziel "der Schule" ist es religiöse Werte zu vermitteln. Wie von Ihnen formuliert, fände ich das ja ok, weil es eine neutrale Behandlung zumindest nicht ausschließen würde. Im Text steht´s aber eben normativ. Die meisten Lehrer leben das wohl nicht so. Den Widerspruch seh ich jedenfalls durch Ihre Aussage nicht entkräftet.
Ich möchte nicht wissen, was Sie beruflich mit Texten machen. Sie lesen ja nicht einmal die Postings richtig, auf die Sie antworten (siehe unten). Gesetze kennen Sie jedenfalls nicht von innen.
Natürlich ist die Zielbestimmung normativ, sonst wäre sie keine Zielbestimmung. Vermittelt werden die religiösen Inhalte im Religionsunterricht, mit den bekannten Einschränkungen. Nicht in Englisch, nicht in Turnen. Aufgabe ist nicht gleich Instrument. Allein der Umstand, dass durch Verordnung Lehrpläne zu erlassen sind, zeigt, dass diese Gebote Umsetzungs- und Konkretisierungsspielräume lassen.
Sie dürfen solche Grundsätze nicht überbewerten. Sie zeigen die Richtung an, nicht mehr. In den Raumordnungszielen wird auch immer das Paradies erschaffen.
ich kenne die Gesetze nicht von innen. Wenn ich sie richtig verstehe, wird da ein Rahmen vorgegeben. Gut. Aber hilft mir nicht wirklich im Moment. Warum wird dieser Rahmen dann explizit für religiöse Werte vorgegeben. Warum ist die generelle Zielsetzung die religiöse Wertevermittlung? So wie ich Sie versteh, geben diese Grundgesetze den Rahmen vor. Und wenn ich genau diesen Rahmen als problematisch empfinde?
Im Übrigen nehme ich mir heraus Texte so zu lesen, wie ich sie lese. Ich "überbewerte" das? Wie soll ich es anders bewerten? Soll ich die Normativität des Rahmengesetzes einfach ignorieren. Warum sollte ich das? Vielleicht können Sie mir gütigerweise wieder helfen meine Unwissenheit weiter zu erhellen...
religion und ethik sind als gegenstände tatsächlich nicht äquivalent, weil der rel.u. weitaus umfassender ist, als morallehre (kirchengeschichte, weltreligionen, religiöse (bau-)kunst, bibelwissen/textgeschichte, relig. kulturkunde - sinn von weihnachten, ostern etc. - usw.) daher gibt es auch schulen, die alternativ zu religion ein fach "ethik und kultur- und sozialkunde" o. ä. a. anbieten
Eigentlich garnicht hierher: Religion ist keine Quelle von ethisch begründbarer Moral, die grundrechte der menschen wurden meist gegen die kirche erkämpft. Die frage ist also nicht woher schüler ihre moral nehmen "wenn sie nicht in den Religionsunterricht gehen", sondern ob sie (mit oder ohne Religionsunterricht) ausreichend moral erlernen.
Die Ethik als Mittel zum kritischen hinterfragen der Moral bzw deren logischer begründung halte ich für ein wichtiges instrument gegen unbegründete und unbegründbare phobien gegenübe anderen (z.b. Homophobie, Xenophobie, religionszugehörigkeit etc.).
"Religion ist keine Quelle von ethisch begründbarer Moral, die grundrechte der menschen wurden meist gegen die kirche erkämpft. "
ja? Beispiele?
wobei Beispiele immer ein wertender Auszug aus der interessegeleiteten Sicht der Wirklichkeit sind;
insofern sollten Sie die Quellen Ihres Wissens angeben, um Ihre Sicht der Dinge wenigstens einigermaßen nachvollziehabr zu machen;
wobei jede/r alttestamentliche BibelwissenschaftlerIn blitzartig belegen kann, dass bereits in der Thora und mithin auch für das Christentum grundlegend so wesentliche Dinge wie Ruhezeiten von der Arbeit, Gesetzesgerechtigkeit und das Verbot der Sklaverei bereits im Ersten Testament bestimmt wurden;
...
Bezüglich der Grundrechte: wahrscheinlich ist Ihnen die Inquisition ein Begriff? Die Meinungsfreiheit ist also wohl keine Erfindung der Kirche. Ebensowenig die sexuelle Freiheit, siehe Homosexualität.
Was verstehen Sie unter einem "alttestamentliche BibelwissenschaftlerIn"? Meinen Sie damit Theologen oder Historiker?
Welche der Bibelstellen haben nun mehr Gewicht? Die Pro- oder die Kontra-Sklaverei? http://skepticsannotatedbible.com/contra/slavery.html Vielleicht wird das immer so gedreht wie man es gerade braucht? Wie hätten wohl die Gläubigen Amerikaner zu Zeiten der Sklaverei argumentiert?
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