Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Hacker der Bewegungen "Anonymous" und "TrollSec" haben erneut vertrauliche Daten von Mitgliedern der tschechischen konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS) von Premier Petr Necas im Internet veröffentlicht. Von rund 10.000 Personen, einschließlich Necas, wurden Handy-Nummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten sowie Login-Daten für die Webseiten der ODS bekannt gegeben.
Gegen die Ignoranz der Politiker
Die Täter begründeten ihr Vorgehen damit, dass sich Politiker "nicht für die Anliegen der Bürger interessieren" würden. Die Aktion sei als Protest gegen die Ignoranz der Politiker gegenüber den Interessen der Bürger gedacht. Die Internet-Attacke war bereits die zweite innerhalb weniger Wochen: Bereits im Februar hatte Anonymous eine Liste mit den Namen von fast 30.000 ODS-Mitgliedern an die Medien versandt, die deren Positionen innerhalb der Partei, Wohn- und E-Mail-Adresse enthielt. Den Daten lag eine Aufforderung an die Politiker bei, den ACTA-Vertrag abzulehnen. Den neuerlichen Angriff rechtfertigten die Hacker damit, dass ihnen die ODS keine andere Wahl gelassen hätte.
Rechtliche Schritte
Die ODS kündigte unterdessen rechtliche Schritte gegen die Täter an: "Die Veröffentlichung der persönlichen Daten der ODS-Mitglieder betrachten wir als einen völlig unannehmbaren Akt, mit dem die Bewegung Anonymous klar gezeigt hat, auf welcher Seite des Gesetzes sie steht. Wir werden alle rechtlich möglichen Schritte gegen diese illegale Attacke unternehmen", erklärte ODS-Sprecher Tomas Bartovsky. (APA, 02.04.2012)
derStandard.at/SMS: Nachrichten in Echtzeit auf Ihr Handy!
Netzaktivist in Spanien festgenommen - soll für DDoS-Attacke auf Spamhaus verantwortlich sein
Video-Tutorials werden von YouTube als Urheberrechtsverletzung verstanden
Errechnet Privacy-Score für jedes einzelne Programm und bewertet Rechte
Strongbox soll es ermöglichen, anonym und sicher Informationen einzureichen
Internetkommunikation soll bei Bedarf einfach "mitgeschnitten" werden können
Im Chat verschickte https-URLs bekommen unangemeldeten Besuch von Microsoft
Deutscher BGH entschied, dass Autocomplete-Begriffe im Einzelfall gelöscht werden müssen
Die von Google vorgeschlagenen Suchwort-Ergänzungen können im Einzelfall rechtswidrig sein
Deutsche Bundesregierung bezog Stellung zum im März vorgelegten "Tallinn Manual"
Baupläne waren innerhalb von 48 Stunden über 100.000 Mal heruntergeladen worden
Smartphone-App informiert, welche Unternehmen und Interessensgruppen hinter einem Produkt stehen
Entwickler wählten Mega zur Verbreitung, u.a. weil sie mit Gründer Dotcom sympathisieren - Update: Vorlagen entfernt
Internetbanking betroffen - Bankchef Cernko: "Das war ein krimineller Akt, wir verfolgen das mit aller Härte"
Seit 2007 trainiert die Gruppe Computernetzwerk-Operationen in der Eifel für den Cyber-Krieg
Wird Datenschutzbestimmungen prüfen und dem Direktorium berichten
Netzwerk schließt solche Dienste auch dann aus, wenn sie im Land der NutzerInnen legal sind
Politiker haben Fragen zu Schutz von Privatsphäre
Experiment von zwei Reportern jedoch nur zum Teil aussagekräftig
Unternehmen mahnte Veranstalter ab und verlangte 2.500 Euro Lizenzgebühren - nach Kritik wurde eingelenkt
Angriffe auf Webseiten des Vatikans und der italienischen Regierung
Neuartige Waffen sorgen für eine rege Diskussion in den USA - 3D-Druckerhersteller nicht angetan
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.