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Gesundheitsminister Alois Stöger ist zubversichtlich, dass sich betroffene Ärzte mit der Einführung an die neuen gesetzlichen Grundlagen halten werden.
Wien - Das neue Gesetz, das Schönheitsoperationen strenger regeln soll, dürfte noch vor der Sommerpause vom Parlament behandelt werden. Mit dem neuen Gesetz sollen medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen konkret geregelt werden, um dabei gewisse Standards sicherzustellen und Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern. Denn auch bei diesen Eingriffen kann es zu weitreichenden unerwünschten Nebenwirkungen und unerwartete Folgen oder Komplikationen kommen.
Derzeit ist die Durchführung von Schönheitsoperationen nicht auf eine bestimmte Facharztausbildung beschränkt, und es sind auch keine sonstigen spezifischen Qualitätskriterien zu erfüllen. In Zukunft sollen Jugendliche besonders geschützt werden.
Aufklärung der Patienten
Der Patient muss klar und verständlich über die Methode und Tragweite des Eingriffs aufgeklärt werden. Er muss über die Kosten des Eingriffs, alternative Behandlungsmöglichkeiten, das in Aussicht gestellte Ergebnis, mit dem Eingriff verbundene Unannehmlichkeiten, mögliche erwartete und unerwartete Folgen und Komplikationen, sowie die erforderliche Nachbehandlung und die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit Bescheid wissen. Damit sollen insbesondere unrealistische Erwartungen an den Eingriff vermieden und damit verbundene Komplikationsrisiken und Folgen wie Narbenbildung bereits im Vorfeld aufgezeigt werden. Mediziner müssen die ärztliche Beratung schriftlich dokumentieren, Patienten müssen dieses Dokument mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Die Kernpunkte des neuen Gesetzes
Bei Verstoß Geldstrafe
Bei Verstößen gegen das Gesetz wird in Zukunft eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro fällig, im Wiederholungsfall oder bei einer schwerwiegenden Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Menschen eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro.
Derzeit ist der Gesetzesentwurf in Begutachtung, wie das Gesundheitsministerium einen Bericht der Tageszeitung "Kurier" bestätigte. Die Begutachtungsfrist endet am 27. April, danach können noch eventuelle Änderungen einfließen, sagte Fabian Fußeis, Sprecher von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ). Anders als angekündigt wurde die Altersbegrenzung beim Verbot von Schönheitsoperationen mit 16 Jahren deutlich hinaufgesetzt. Ursprünglich wollte man Eingriffe ohne medizinische Indikation erst für Unter-14-Jährige verbieten (APA/red, 2.4.2012)
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Ich denke eine Einschränkung auf plastische Chirurgen bringt qualitativ nichts, denn auch die lernen in der Facharztausbildung nicht die nötigen Eingriffe. Ärzte anderer Fachrichtungen und Allgemeinmediziner haben sich die notwendigen Kenntnisse aus kosmetischer Chirurgie in privaten Zusatzausbildungen aneignen müssen und sollen meiner Meinung nach auch weiterhin uneingeschränkt praktizieren dürfen.
Unter 16...
was ist mit Segelohren? Das erspart Kindern Hänseleien.
Keine Fotos...
Fotos sind schon hilfreich aber die Verwendung und Kennzeichnung sollte geregelt sein. Sind das Fremdbilder (sozusagen Beispielfotos) oder Fotos von OPs die der Arzt selber durchgeführt hat und die seine Ergebnisse zeigen und dazu sollte der Arzt auch bestätigen, dass er/sie, nichts (in Photoshop) nachbearbeitet hat, d. h. dass die Fotos unverfälscht sind.
Die Zeit Nr 49 vom 1.12.2011
Seite 1 Wunden, die nicht heilen
Seite 2 Kaum Nebenwirkungen? Ein schwerwiegender Irrtum
Seite 3 Über Risiken nur unvollständig aufgeklärt
Jeder Frau zur Lektüre empfohlen, bevor sie sich unters Messer legt.
klingt alles ganz vernuenftig, aber vorher/nachher bilder, statistiken oder aehnliches haette ich gerne fuer alle aerzte. ich wuerde gerne das naechste mal wenn mich wer "behandelt" wissen welche erfolgsquote der hat. versprechen dass er es super kann tut einem ja jeder, vor einer wirksamen ueberpruefung schuetzt sie ihre lobby beim gesetzgeber.
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