Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Der Verfassungsgerichtshof erklärte die Ausweisung des 27-jährigen Ousmane C. für widerrechtlich. Von rechts wird dagegen Stimmung gemacht.
Ousmane C., jener 27-Jährige aus dem westafrikanischen Guinea, der sich am 15. Dezember 2011 an Fuß der Gangway in den Abschiebeflieger erfolgreich gegen seine In-die-Maschine-Schaffung zur Wehr setzte, hat vergangene Woche vom Verfassungsgerichtshof ein höchst erfreuliches Schreiben erhalten. Seine Ausweisung war widerrechtlich, erkannte das Höchstgericht: Der Asylgerichtshof habe geschlampt, indem er C.‘s Vorbringen ignorierte, er habe Österreich vor mehr als 18 Monaten verlassen. Wird ein Asylverfahren so lange unterbrochen, werden Entscheidungen dessen Verlauf hinfällig.
Somit hat das Höchstgericht erkannt, dass C.‘s Fortschaffung Verfassungsrecht gebrochen hätte. Es war also richtig, dass es nicht dazu kam. Doch das geschah nur, weil Ousmane C. Widerstand übte: Ein Fakt, der seinen „Fall" zu einem der politisch brisantesten unter den vielen umstrittenen, drohenden oder knapp vereitelten Abschiebungen macht, die es in Österreich aufgrund der unfairen „Fremden"-Gesetze gibt.
Das haben auch Rechte erkannt, die die Kontroversen um Asyl- und Ausländerthemen bekanntlich gern als Vehikel ihrer politischen Interessen benutzen. Auf der von einem Verein im Umfeld des dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) betriebenen Internetplattform unzensuriert.at nimmt Ousmane C.‘s „Fall" schon seit der vereitelten Abschiebung viel Platz ein.
Der Lüge bezichtigt
Unter Bezugnahme auf dubiose „Rechercheergebnisse" wurde der Guineer seither in einer Reihe von Artikeln der Lüge bezichtigt. Man nennt ihn den „afrikanischen ‚Baron Münchhausen‘, der „täglich neue Verfolgungsgründe" vorbringe - und daher „Asylbetrug" begehe; gegen Letzteres geht sein Anwalt Georg Zanger vor. Warum das erstaunlich breite Interesse von rechts? Weil sich im „Fall" Ousmane C.‘s möglicherweise weitere Entscheidungen und allgemeine Erkenntnisse anbahnen, die den Sichtweisen und Planungen von Blau, Orange und Braun entgegenstehen.
Erstens die Erkenntnis, dass es richtig, ja, aus rechtlichen Gründen notwendig sein kann, wenn man sich dem Wirken der Fremdenbehörden widersetzt. Selbst aus einer scheinbar aussichtlosen Situation heraus: Ousmane C. war vor der Szene an der Gangway über vier Monate in Schubhaft gesessen.
Zweitens, dass womöglich auch ein Schwarzer, ein Flüchtling - also eine von asylwerberfeindlichen Rechten höchst verachtete Person - dieses Recht auf Widerstand hatte, gegen vier weiße Polizisten. Über letzteres wird im Strafverfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt entschieden, das am Landesgericht Korneuburg gegen Ousmane C. läuft: Die vier Polizeibeamten wiesen nach dem Gezerre an den Gangway leichte Blessuren auf, so wie C. selber auch. Wenn sein Widerstand nötig war, um eine unrechtmäßige Abschiebung zu verhindern - kann man C. dann bestrafen?
Schwarzes Loch Schubhaft
Drittens die mögliche Erkenntnis, dass die lange Schubhaft, in die C., nachdem er im August 2010 als Dublin-Rückschiebefall aus London nach Wien kam, bis 15. Dezember gesteckt wurde, widerrechtlich war. War dies so, muss C. dafür Haftentschädigung erhalten. Auch das Thema der Schubhaft als schwarzes Loch, in der "Fremde" wehrunfähigvverschwinden, wird hier aktualisiert. Denn es war reiner Zufall, dass auch Robert Zahrl, ein asylpolitikkritischer Österreicher, kurz in Polizeihaft war, und nur durch dessen Engagement war es C. möglich, „draußen" an einen Anwalt zu kommen. Es stellt sich die Frage, ob die inzwischen eingeführte verpflichtende Schubhaftrechtsberatung diesbezüglich Grundlegendes verbessert hat.
Viertens der Umstand, dass der offizielle Abschiebstopp aus Europa kam, ja, kommen musste, vom Straßburger Menschenrechtsgerichtshof, acht Stunden nach der Gangway-Szene: eine vergleichbare Notbremse gab - und gibt - es im österreichischen Rechtssystem nicht. Sowie, fünftens, dass der Reflex, den jungen Guineer nach der Schubhaftentlastung wegen Widerstands gleich in U-Haft zu setzen, womöglich hinterfragenswert war; nur auf Kaution kam C. später frei.
All dies sind neuralgische Punkte des österreichischen Asyl- und Fremdenwesens , des Umgangs mit "Fremden". Alles Themen, die Rechte wie aus dem Umfeld des Blauen Grafs, statt anzusprechen, wohl lieber ausklammern, ja zensieren würden. Von anderen politischen Standpunkten aus kann man auf die weitere Entwicklung dieser vielschichtigen Causa jedoch höchst gespannt sein. (Irene Brickner, derStandard.at, 31.03.2012)
Für Brickners Blog auf derStandard.at wurde die Journalistin 2010 in der Kategorie Online ausgezeichnet
Gleichstellung und Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule können nicht über die weiter massiven Vorurteile gegen Homosexuelle hinwegtäuschen – wie eine EU-weite Umfrage zeigt
Sachlich diskutiert gibt es keinen Grund dafür, dass Flüchtlinge in Österreich mit weniger Geld auskommen müssen als BezieherInnen von bedarfsorientierter Mindestsicherung
Die Regierung vergibt Staatsbürgerschaften wegen besonderer Verdienste um die Republik auf höchst intransparente Art - Das soll auch künftig so bleiben
Nach dem Anschlag in Boston stehen Angehörige des Kaukasus-Volkes auch in Österreich verstärkt unter Beobachtung. Bei näherer Betrachtung stellt sich ihre Community aber als politisch und religiös zersplittert dar.
Wie weniger Mittel der öffentlichen Hand die Errungenschaften in Psychiatrie, Jugend-WGs und Haftanstalten infrage stellen
Sozialminister Hundstorfer ermöglicht Flüchtlingen bis 25 Jahren eine Lehre. Die Bedenken des Innenministeriums und die Befürchtungen der FPÖ gegen den Erlass sind haltlos
Was bedenklich daran ist, dass Justizministerium und Staatsanwaltschaft Wien eine FPÖ-Karikatur nicht als verhetzend qualifizieren, die gierige "Banken" als jüdisch brandmarkt
Die FPÖ hat zwei Verbotsvorschläge gegen BettlerInnen gemacht, im Nachbarland Ungarn steht Obdachlosigkeit erneut unter Strafe: Rechtspopulisten und Nationale machen sich zunehmend die sichtbaren Zeichen ökonomischer Verwerfungen zunutze.
Diese Woche wurde der neue Zara-Rassismusreport veröffentlicht - Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt problematische Kontinuitäten
Die diese Woche zum Beschluss stehende Asylnovelle verpflichtet 14- bis 18-jährige unbegleitete Flüchtlinge, nach ihren Angehörigen zu suchen: ein zynisches Spiel mit Kinderrechten
Er muss schon einiges auf dem "Kasten haben" in mehreren Staaten so durchzukommen. Er ist ja in erster Linie für sein Fortkommen verantwortlich und nicht für unsere Staatsfinanzen oder Moral.
Das Hemd ist uns schliesslich allen näher, als der Rock...
und wer nützt nicht dann doch Gelegenheiten.
Nicht einmal seine Fürsprecher bringen eine halbwegs einheitliche Schilderung des Falles zusammen:
"Im Jahr 2007 stellte Ousmane C. in Traiskirchen einen Asylantrag. Wochen später kehrte er eigenen Angaben zufolge mit falschem Namen nach Westafrika zurück."
http://derstandard.at/1293369558494/
"Der Mann war nach einem ersten abgelehnten Asylantrag im Mai 2007 aus Österreich nach Großbritannien ausgereist. Von dort aus wurde er entsprechend dem Dublin-Abkommen nach Österreich zurückgeschoben, berichtete Zanger."
http://diepresse.com/home/pano... ch/619513/
Und nun versucht der Anwalt Zanger, kritische Journalisten mundtot zu machen, die sich diesen dubiosen Fall genauer angeschaut haben. Das ist doch das Letzte.
und vor allem interessant wenn die Autorin zu anderen Aussagen Stellung nehmen würde.
Ist das Z ensurien, L öschen, das Nichtfreischalten nicht das Mittel der Bloßgestellten, der Schwächlinge, der Überführten?
denn wenn man dann 4 h später freigeschaltet wird, dann ist man 4 seiten weiter hinten...
und...wenn das post 4 h SPÄTER ok ist, dann war es das auch sofort beim posten.
ich denke nicht, dass sich erst ein arbeitskreis zusammensetzen und über die posts abstimmen muss...
ebenfalls finde ich, dass zu viele meiner posts nicht kommen... ich halte mich 'IMMER an die standard regeln. nur nicht an die von i.b.
sie dürfen jederzeit ihre meinung posten...solange sie die meine ist.
ich halte mich immer zu 100% an die netiquette,,..
ich habe halt einen anderen standpunkt als die bloggerin.
ich schreibe zdf und mache meine eigenen schlussfolgerungen.
das ist hier anscheinend nicht genehm.
hier dürfen nur pc gutmenschen ALLES schreiben...
sondern ein mensch dessen recht auf freie meinungsäußerung von einem medium, das "jeder user hat das recht auf freie meinungsäußerung" auf ihre propagandafahnen heftet, beschnitten wird
ein tipp schlagens mal propaganda nach
dürfte in ihrem fall nötig sein
Ich bin eigentlich ziemlich direkt, was die Postings zu Themen rund um Integration angeht, und da fallen auch einige harte Worte gegen Fr. B. - nur das diese nicht veröffentlich wurden - kam noch nicht vor.
Das mal Postings gelöscht wurden, aus mir unerfindlichen Gründen, schon. Was ich mir auch noch damit erklären könnte, das eine Diskussion AW-A / B / C nur gesamt gelöscht werden kann, nicht aber individuelle Postings, sobald jemand auf einen Beitrag antwortet. (Ich kenne ja das CMS nicht.) Was mich dann dazu genötigt hat, sie einfach noch einmal, und noch einmal, und noch einmal zu veröffentlichen. Und die Postings entsprachen allesamt den Regeln, und auch - wie ich meine - dem guten Anstand da nicht untergriffig, doppeldeutig, ...
Das ist für mich aber auch keine Diskussion, wenn ich mir die Sachen ein paar Tage anschaue, mir meine Gedanken mache und dann wieder eine Predigt als Antwort halte. Eine richtige Diskussion ist für mich eine sehr aktive Frage-Antwort-Géschichte.
Mag teilweise stimmen, teilweise aber auch nicht.
Die Artikel von B. lesen sich halt häufig wie reine Propaganda - da werden ohne Beweise Behauptungen als Tatsachen dargestellt etc.
Es ist ja nicht so, als gäbe es nicht mehr als genug Rassismus in diesem Land, über den man ganz einfach berichten könnte. Leider.
Das kostet nur unnötig viel Steuergeld und trägt nicht zur Verbesserung des Ansehens Österreichs bei. Es sollte uns Wert sein mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zügige und transparente Asylverfahren zu gewährleisten, damit die wenigen, die einen wirklichen Asylanspruch haben, diesen nach vertretbarer Zeit auch anerkannt bekommen und die anderen nicht unnötig lange in Prozessen hingehalten und mit überlanger Schubhaft gequält werden sondern bald wieder in ihre Heimat zurück gebracht werden können.
sie müssen nur die "freiwillige ausreiese unter gewährung von rückkehrhilfe!" in anspruch nehmen und können dann, als z.b. unverzichtbarer saisonarbeiter (wie frau zogaj in einem hühnermastbetrieb (in dem sie natürlich jetzt nicht mehr beschäftigt ist)) oder als frisch vermählter ehepartner eines freizügigkeitsberechtigten eu-bürger, sofort wieder einreisen.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.