Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages stellte schon 2011 in einem Gutachten fest, dass die Vorratsdatenspeicherung in keinem EU-Land zu einer nennenswerten Verbesserung bei der Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und/oder Terrorismus geführt habe. Mit 1. April tritt auch bei uns die Datenspeicherung (praktisch alle elektronischen Verbindungsdaten werden ohne konkreten Verdacht für sechs Monate aufgezeichnet und gespeichert) in Kraft.

Eine Online-Initiative der Grünen und der Initiative "AKvorrat" sammelt Unterschriften für eine Verfassungsklage gegen diese Aufhebung der Privatsphäre, als die sie von sehr vielen empfunden wird. Man muss sich allerdings im Klaren sein, dass ein Kippen des Gesetzes durch ein nationales Verfassungsgericht (noch) nicht den endgültigen Fall der Bestimmung bedeutet. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung schon 2010 aufgehoben, doch die EU-Kommission bleibt beharrlich und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Österreich hat es eine Zeitlang mit Verschleppungspolitik und Totstellen versucht, beschloss aber unter dem Druck einer Vertragsverletzungsklage die jetzige Regelung. Der bürgerrechtliche Kampf gegen das Gesetz ist trotzdem nicht vergeblich, denn es bestehen Zweifel, ob die anlasslose Speicherung auf Vorrat mit dem Europarecht vereinbar ist. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 31.3./1.4.2012)