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Der gewaltsame Tod von Cain löste große Anteilnahme aus; hier eine Mahnwache in Bregenz wenige Tage nach Bekanntwerden des Falles. Ob es Mord war, muss nun ein Prozess klären.
Bregenz - Cain, der jüngere von zwei Buben einer alleinerziehenden 25-Jährigen, war ein aufgewecktes Kind. Was dem Freund der Frau, der die Kinder betreute, während sie als Kellnerin arbeitete, auf die Nerven ging. Milosav M., damals 26 Jahre alt und wegen einer schweren Erkrankung arbeitsunfähig, schlug immer wieder zu. Er wollte die Buben nur erziehen, aus ihnen "richtige Kerle" machen, soll M. bei der ersten Einvernahme gesagt haben. Die "Erziehungsmaßnahmen" mit einem Besenstiel am Abend des 8. Jänner überlebte das Kind nicht.
M. muss sich am Freitag am Landesgericht Feldkirch vor den Geschworenen wegen Mordes verantworten. Er bestreitet Vorsatz und Tötungsabsicht. Der Prozess wird unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Denn der Angeklagte und sein Pflichtverteidiger wurden mehrfach bedroht. Ein Onkel des getöteten Kindes hatte via Facebook zur Blutrache aufgerufen. Über die Facebook-Gruppe "Cain soll Gerechtigkeit erfahren" werden immer wieder Aufforderungen zur Gewalt veröffentlicht.
Massive Kritik an Jugendamt
Der Tod des kleinen Buben löste einen Sturm der Entrüstung in der Bevölkerung aus, Polizei und Jugendamt wurden massiv kritisiert, Klagen wurden eingebracht. Der Vorwurf: Polizei und Jugendwohlfahrt hätten nicht präventiv gehandelt, obwohl bekannt war, dass M. mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft war.
Die Proteste brachten Bewegung ins Landhaus. Fünf Tage nach der Gewalttat trafen sich Behördenvertreter und Politiker am runden Tisch, keine zwei Wochen später wurde eine Expertenkommission eingerichtet.
Maßnahmen zur Prävention
Die Kommission legte kurz darauf ein Papier mit 14 Empfehlungen vor, die von mehr Personal für die Jugendwohlfahrt über die bessere Vernetzung der Behörden bis zur Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Fragen des Kinderschutzes reichen.
Der Fall Cain habe die Verbesserung des Informationsflusses zwischen Jugendämtern und Polizei sehr beschleunigt, sagt Volksanwältin Terezija Stoisits, die Vorwürfe gegen die Behörden prüfte. So ist es nun bundesweit möglich, dass Jugendämter Einsicht in das Strafregister bekommen, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vermutet wird.
Jugendwohlfahrtsgesetz überarbeitet
Das Vorarlberger Jugendwohlfahrtsgesetz wurde komplett überarbeitet, wird "Kinder- und Jugendhilfegesetz" heißen. "Ideal wäre, wenn auch der Bund endlich das Rahmengesetz beschließen würde", sagt Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch, "man arbeitet nun seit vier Jahren daran, der vierte Entwurf liegt vor." Unabhängig davon, wie lange sich der Bund noch Zeit lasse, führe man in Vorarlberg bis Mitte 2012 standardisierte Evaluierungsverfahren bei besonders schwierigen Fällen ein und als Teil der Qualitätssicherung das Vier-Augen-Prinzip bei der Gefährdungsabschätzung.
Ob der Personalstand in der Jugendwohlfahrt für die Umsetzung der Qualitätssicherung ausreiche, werde sich zeigen, sagt Rauch. Fix ist die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Kinderschutz. Seine Aufgaben: Weiterbildung, Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit. (Jutta Berger, DER STANDARD, 30.3.2012)
Typisch heuchlerische Politiker!
Die Jugendwohlfahrt ist seit ewigen Zeite schon unterbesetzt. Die Landes- und Bundesregierungen hatten dafür nie übriges Geld oder Ressourcen.
Soviel zur ehrlichen "Familienpolitik" der ÖVP ....
Die Kinder dürfen sich bei den Wählern bedanken!!
Schwachfug!
Das Kind wurde über Wochen brutalst misshandelt. Die Mutter hat die Male gesehen, das Kind hat selbst gesagt, dass es geschlagen wurde.
Sie hat die Augen zugemacht als wie wenn nichts gewesen wäre, ist zur Arbeit gegangen und war froh, dass jemand auf das Kind aufpasst.
Der Kerl ist nicht bloß einmal ausgezuckt, er hat den armen kleinen dreijährigen Kerl defakto über viele Tage hinweg zu Tode gefoltert.
und es gibt eben Risikofaktoren: etwa wenn die Mutter sehr jung schwanger wird, wenn der Kindsvater im Häfen sitzt, wenn ein neuer "Stecher" in Haus zieht, der schon mit 27 Frührentner ist usw. Mann könnte wenn man wollte ohne weiteres nach einem Punktekatalog Risikofamilien erfassen und diese z.b. durch unangekündigte Stichproben-Kontrollen überwachen. dann wären derartige fälle und auch der Fall Luca niemals möglich gewesen.
dem jugendamt bzw. deren mitarbeitern passiert doch sowieso von haus aus nichts - die sind sankrosankt.
und der täter wird entweder freigesprochen aufgrund von "vorübergehender unzurechnungsfähigkeit" und "allgemein verständlicher gemütserregung" oder er bekommt eine hyperhohe strafe von 3 jahren wovon nur ein jahr unbedingt ist und von diesem einen jahr muß er auch die hälfte nicht absitzen weil er aus kostengründen vorher entlassen wird.
die krone kann übrigens auch nur tatsächlich erfolgte urteile veröffentlichen...
und zb.war grad vor ein paar tagen hier auf standard.at ein bericht über jemanden der seiner schwester mit einem eisenhammer 13 mal auf den schädel geschlagen hat und das mit voller absicht und der hat nur 6 jahre bekommen (und nach 4 ist er raus - denn im schnitt sitzt jeder schwerverbrecher nur 2/3 seiner strafe ab in österreich).
ich weiß nicht wo immer solche leute wie du herkommen - schreib dir einfach alle urteile auf von denen du in einem monat liest und wie hoch die strafe war.....jeder der das nicht mitbekommt,daß bei gewalttaten im schnitt viel zu geringe strafe vergeben werden der ist blind.
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