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Der Steuerzahler, die Melkkuh der Nation: Für die Bürgerinnen und Bürger heißt es ab April die Geldbörse öffnen.

Foto: AP/Proepper

Österreich muss sparen. Was das für den Bürger heißt, findet sich hier aufgelistet. Die größten Einsparungen gibt es im Pensionsbereich und im öffentlichen Dienst, aber auch neue Steuern und Abgaben (Immobiliensteuer, Wertpapier-Kest, Solidarbeitrag für Spitzenverdiener) belasten das Geldbörserl.

Bausparer

Ab April müssen sich die 5,2 Millionen Bausparer in Österreich mit einer geringeren staatlichen Förderung begnügen. Statt derzeit drei Prozent ihrer Einzahlungen erhalten sie dann nur noch 1,5 Prozent Prämie vom Staat drauf. Damit gibt es künftig zur maximalen jährlichen Einzahlungssumme von 1.200 Euro nur noch 18 statt 36 Euro dazu. Schon im Vorfeld gehen die Bauspar-Neuverträge zurück. "Wir verzeichnen ein Minus von 20 Prozent bei Neuverträgen", sagte Franz Meingast, Vorstandsmitglied der Bausparkasse Wüstenrot, letzte Woche. Da sei aber vor allem der Unsicherheit der Sparenden geschuldet.

Halbiert wird, ebenfalls bereits für 2012, auch die Förderung der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge: Für Eigenbeiträge, die heuer geleistet werden, sinkt der Zuschuss von 8,5 auf 4,25 Prozent.

Immobilien

Mit dem Sparpaket hat sich auch die Welt für Anleger verändert, etwa im Immobilienbereich, wo die zehnjährige Spekulationsfrist gefallen ist, Verkaufsgewinne also mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer belastet werden. Zudem gilt für Immobilien, die vor dem 1. April 2002 erworben wurden, eine Besteuerung von 3,5 Prozent auf den Gesamtwert.

Mit der neuen Immobilienbesteuerung will die Regierung zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen: Zum einen erhofft man sich, durch die neue Steuer in den nächsten fünf Jahren 2,06 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen zu holen, zum anderen soll eine Gerechtigkeitslücke gestopft werden, durch die Verkäufer von Immobilien gegenüber Sparbuchbesitzern und Aktionären begünstigt waren.

Solidarbeitrag von Spitzenverdienern

Menschen mit sehr hohem Einkommen müssen einen Sonderbeitrag zur Budgetsanierung leisten. Dieser sogenannte Solidarbeitrag soll jährlich 110 Millionen Euro bringen, ist aber von 2013 bis 2016 befristet. In diesem Zeitraum müssen jene, die mehr als 185.920 Euro brutto im Jahr verdienen, ihr 13. und 14. Gehalt nach Einkommenshöhe gestaffelt höher besteuern. Für Einkommen bis 185.920 Euro gilt wie bisher die begünstigte Besteuerung von sechs Prozent. Für Bezüge bis zu 360.000 Euro brutto gilt künftig ein Steuersatz von 27 Prozent, bis 594.000 Euro gelten 35,75 Prozent, für darüber hinaus gehende Bezüge werden 50 Prozent fällig.

Für Unternehmer wird analog dazu der Gewinnfreibetrag eingeschränkt. Für Gewinne bis 175.000 Euro bleibt der Gewinnfreibetrag von 13 Prozent. Für Gewinne zwischen 175.000 und 350.000 Euro im Jahr wird der Freibetrag auf sieben Prozent reduziert. Für Gewinne zwischen 350.000 und 580.000 Euro erfolgt eine Reduzierung auf 4,5 Prozent, ab 580.000 Euro gibt es gar keinen Gewinnfreibetrag mehr. Dadurch halbiert sich der maximale Freibetrag auf höchstens 45.350 Euro (bisher 100.000 Euro). Der Solidarbeitrag soll in Summe 440 Millionen Euro bringen.

Wertpapier-Kest

Einige Belastungen waren schon länger fixiert: So tritt die schon früher beschlossene Vermögenszuwachssteuer auf Aktien und Wertpapiere in Kraft. Banken sind nach einer Frist, die ihnen vom Verfassungsgerichtshof eingeräumt worden ist, ab 1.4. 2012 verpflichtet, die Wertpapier-KESt abzuziehen. Ab diesem Zeitpunkt wird von Vermögenszuwächsen etwa bei Aktien, die seit dem 1.1.2011 gekauft und dann mit Gewinn verkauft werden, die entsprechende KESt abgezogen.

Die Regierung hatte sich von der Einführung der Kapitalgewinnbesteuerung zusätzliche Steuereinnahmen von 30 Millionen Euro im Jahr 2011, 50 Millionen Euro 2012, 100 Millionen Euro 2013 und 250 Millionen Euro 2014 erwartet. Das Finanzministerium hält an diesen Zahlen auf Anfrage am Freitag fest, da ja die Besteuerung seit 1. Jänner 2011 gilt.

Ab 1. Jänner 2013 werden außerdem die depotführenden Banken auch zu einem Verlustausgleich verpflichtet. Grundsätzlich soll ein Kreditinstitut die Gegenverrechnung von Gewinnen mit Verlusten für alle Depots eines Steuerpflichtigen vornehmen. Ausgenommen davon sind unter anderem aber Gemeinschaftsdepots, treuhändig gehaltene Depots sowie Depots für betriebliche Zwecke. Der Verlustausgleich soll sämtliche Kapitaleinkünfte des Steuerpflichtigen einfließen, ausgenommen sind aber etwa Zinsen aus Sparbüchern.

Pensionen

Die Pensionserhöhung wird 2013 um einen Prozentpunkt und 2014 um 0,8 Prozentpunkte unter der Inflationsrate liegen (was allein fast 2,6 Milliarden Euro einspart), für Beamte ist kommenden Jahr eine Nulllohnrunde und 2014 eine nur "moderate Erhöhung" vorgesehen (was 1,1 Milliarden Euro fürs Budget bringen soll). Verschärft wird der Personalabbau beim Bund: Ausnahmen vom Aufnahmestopp gibt es nur für Lehrer, Polizei, Justiz, Zeitsoldaten und Finanzpolizei. (red, derStandard.at, 30.3.2012)