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Manchmal hat es auch für geübte Beobachter netzpolitischer Entwicklungen den Anschein, als würden gesetzliche Verschärfungen derzeit im Minutentakt beschlossen. Während in vielen Ländern, nicht zuletzt in Österreich, noch über die Vorratsdatenspeicherung gestritten wird, werden an anderen Fronten schon die Repressalien der nächsten Generation beschlossen. So berichtet die Pressestelle des EU-Parlaments von einem aktuellen Gesetzesentwurf, der dazu geneigt ist, in der Online-Community für Aufregung zu sorgen.
Harte Strafen
Sind darin doch drakonische Strafen für Hacker und Hackerinnen vorgesehen. In nicht näher definierten "schweren Fällen" sollen künftig Haftstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verhängt werden. Ein kommerzielles Interesse sei für die Strafbarkeit ausdrücklich nicht zwingend notwendig. Dafür beschreibt man einige für das Strafmaß erschwerende Umstände, dazu gehören etwa Botnetz-Angriffe oder die Benutzung von Verschleierungstechniken wie IP Spoofing. Bei Angriffen auf kritische IT-System soll es zudem noch möglich sein, über das Höchstmaß von fünf Jahren hinauszugehen.
Auch Aktivistenkollektive wie Anonymous könnten künftig unter diesen Paragrafen fallen, heißt es dazu aus dem Büro der deutschen Europaabgeordneten Monika Hohlmeier (CSU), Berichterstatterin des Europaparlaments für die Richtlinie zu Angriffen auf Informationssysteme. Ausgenommen von dem Gesetz sollen lediglich "leichte Fälle" sein, in denen keinerlei Schaden entsteht - um "jugendlich-unüberlegte Hacker nicht zu kriminalisieren".
"Wir haben es zunehmend mit schwer kriminellen Angriffen zu tun, die mitunter sogar im Rahmen des organisierten Verbrechens durchgeführt werden", zeigt sich Hohlmeier in einem Blog-Eintrag überzeugt. Und weiter: "Der Innenausschuss hat sich für eine konsequente EU-weite Bestrafung solcher kriminellen Angriffe ausgesprochen."
Auch Hackertools im Visier
Hitzige Diskussionen garantiert auch ein weiterer Punkt der Vorlage: So soll schon der alleinige Besitz von Hackertools zum Straftatbestand werden. Entsprechende Programme gehören allerdings zur Standardausrüstung von Sicherheitsexperten. Bleibt abzuwarten, ob man hier tatsächlich einen gesamten Berufsstand kriminalisieren will.
Beschluss bis Sommer geplant
Der Gesetzesentwurf wurde bereits vom Innenausschuss des EU-Parlaments abgesegnet, und das mit überwältigender Mehrheit: 50 Parlamentarier stimmten zu - bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme. Damit ist die Richtlinie freilich noch nicht beschlossene Sache, derzeit strebe man an, bis zum Sommer die nötige Einigung zwischen EU-Rat und EU-Parlament herzustellen, umreißt Hohlmeier den Zeitrahmen. (apo, derStandard.at, 29.3.2012)
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"So soll schon der alleinige Besitz von Hackertools zum Straftatbestand werden. Entsprechende Programme gehören allerdings zur Standardausrüstung von Sicherheitsexperten. Bleibt abzuwarten, ob man hier tatsächlich einen gesamten Berufsstand kriminalisieren will."
Zumindest Frau Hohlmeier macht ihrem Namen alle Ehre und outet sich als Schwester im Geiste der ehemaligen Internet-Ausdruckerin Zensursula von der Leyen.
Das hat man davon, wenn Böcke (und Ziegen) zu Gärtnern gemacht werden. Ich bin ja nur mal gespannt, wann ich wegen des SSH-Clients auf meinem Rechner verknackt werden...
Telnet und Internet Explorer reichen schon aus um mitunter kräftigen Schaden anzurichten. Wenn deren Besitz strafbar wird, wird's lustig - dann können wir jeden PC Besitzer einsperren.
Aber das ist ja offensichtlich das Ziel, seit ein paar Tagen stehen ja alle Österreicher unter Generalverdacht...
Die größten Verbrecher sind ganz klar unsere gewählten Politker. Egal ob EU oder National, alle arbeiten gegen das eigene Volk um ihre Macht abzusichern. Die EU Parlamentarier sind da jedoch ganz vorne dabei. Es gehört sofort ein EU Sender her, der täglich aus dem EU Parlament berichetet, und alle Abstimmungen nachzusehen sind, welcher EU Parlamentarier bei welchem Gesetz wie ab gestimmt hat, so das dann zumindest derinformierte Bürger sieht wofür "sein" Abgeordneter steht! Dann kann man zumindest sein Wahlverhalten danach richten. Vielleicht ist so auch die Korruption etwas besser zu verhindern, da er sich wirklich dem Bürger verantworten muss oder zumindest etwas mehr!
Meiner Meinung nach soll diese neue Richtlinie dazu dienen, rechtliche Mittel gegen so ziemlich jeden EDV-Techniker in der Hand zu haben. Es obliegt danach den Behörden zu entscheiden, wem sie "illegales Hacking" vorwerfen wollen. Beweise brauchen sie danach kaum noch zu finden, denn wer hat keine Software auf seinem Rechner, die sich nicht auch missbräuchlich verwenden ließe? 'telnet' anyone? Welcher Richter würde das als "Tool" ablehnen?
... bis entweder der Computer selbst abgeschafft wird, weil der ja doch auch als Tool gilt/oder gelten könnte .. (ist eben nur eine Frage der Auslegung ... oder?)
... oder man sich beim Provider mit seinem von ihm erhaltenen Passwort einloggen muss, für welches man bei Verlust mit einer Geld- bzw. Haftstrafe rechnen muss, weil man für dieses dann verantwortlich zeichnen müsste. Somit kann der Staat dann genau nachverfolgen, was du auf deinem rechner machst, wie oft ... mit wem, über was du sprichst ... na einfach alles....
... warum auf die Idee noch keiner gekommen ist? Obwohl sich doch schon fast alles aus "George Orwell - 1984 " bewahrheitet hat.
Habst ihr alle aan Klescha ????
Jeder, der einen Computer besitzt, kriegt einen Polizisten zur Seite gestellt, der ihm auf die Finger und über die Schulter schaut.
Damit erledigt man das Thema Arbeitslose nämlich auch gleich mit. Und mit den Blockwarten hats damals ja auch funktioniert...
es gehört schlichtweg ALLES verboten, mit dem man anderen irgendwie schaden zufügen könnte.
angefangen vom küchenmesser über autos bis hin zum geld.
bleibt dann halt leider nix mehr übrig, das nicht irgendwie gegen andere nachteilig gebraucht werden könnte.
macht nix, sitz ma halt wieder wie zur steinzeit in unseren höhlen. nur das wir diesesmal kein feuer entfachen dürfen um uns zu wärmen od um zu kochen, so eine fackel wär ja auch eine waffe...
so, ironie off und ernst an:
ERSATZLOSE ABSCHAFFUNG DER EU-KOMMISSION!
die EU ist nämlich ein bisserl mehr als diese nicht-gewählten diktatoren die so einen ähnlichen titel tragen wie apparatschicks aus der UdSSR!
die einzige gefährdung der eu-bürger kommt von dort!
Es hat hier mal wer gefragt auf welcher rechtlichen Basis die EU hier handelt:
Art. 83 (1) TFEU:
"Article 83
(ex Article 31 TEU)
1. The European Parliament and the Council may, by means of directives adopted in accordance with the ordinary legislative procedure, establish minimum rules concerning the definition of criminal offences and sanctions in the areas of particularly serious crime with a cross-border dimension resulting from the nature or impact of such offences or from a special need to combat them on a common basis.
..."
"... These areas of crime are the following: terrorism, trafficking in human beings and sexual exploitation of women and children, illicit drug trafficking, illicit arms trafficking, money laundering, corruption, counterfeiting of means of payment, computer crime and organised crime.
On the basis of developments in crime, the Council may adopt a decision identifying other areas of crime that meet the criteria specified in this paragraph. It shall act unanimously after obtaining the consent of the European Parliament."
das sich an der stelle eindeutig selbst widerspricht, wo unter "...areas of particularly serious crime..."
absurderweise "computer crime" angeführt wird.
computer crime fällt zwar sicher unter "..or from a special need to combat them on a common basis" - ABER das ausdrücklich geforderte "area of particularly serious crime" ist zweifelsfrei NICHT gegeben.
was gilt in so einem fall? der text oder das beispiel, das dem text widerspricht?
Das ist kein Gesetz, es ist Primärgesetzgebung, also nicht mit einem Gesetz auf nationaler Ebene vergleichbar sondern mit einer Verfassung, da es ja um Kompetenzen der Institutionen geht. Dementsprechend kann dieser TFEU auch nicht wie ein Gesetz geändert werden sondern benötigt eine Änderung der EU Verträge.
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass das EU Parlament in diesen Belangen gleichwertige Mitspracherechte besitzt ("ordinary legislative procedure"). Dh, es ist fuer Wähler feststellbar welche Parteien wie abstimmen und man kann dies auch bei den nächsten Wahlen in die Entscheidung an der Urne miteinfließen lassen.
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