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Im Rechtsstreit zwischen der Gema und Rapidshare in Deutschland ist das Oberlandesgericht in Hamburg nun zu dem Schluss gekommen, dass der Filehoster legal arbeitet, berichtet Torrentfreak. Allerdings muss Rapidshare externe Webseiten bezüglich Links zu urheberrechtsverletzenden Dateien beobachten.
Zu früh gefreut
Bereits in der Vergangenheit hat Rapidshare mit Rechteinhabern zusammengearbeitet, um Urheberrechtsverletzungen einzudämmen. Dennoch musste der Filehoster immer wieder vor Gericht. Bereits vor zwei Wochen hat die Gema in einer Aussendung das Urteil begrüßt, da es bestätigte, "dass Rapidshare wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen muss."
Rapidshare fühlt sich bestätigt
Der Filehoster meinte hingegen damals schon, dass das Gericht das Geschäftsmodell selbst nicht als problematisch ansieht. Das finale Gerichtsurteil bestätigt nun Rapidshare. Das Gericht hält explizit fest, dass das Geschäftsmodell legal ist. Für Rapidshares CEO Alexandra Zwingli ist das "ein bedeutendes Ergebnis".
Keine proaktive Überprüfung
Laut Gerichtsurteil hat Rapidshare auch keine Verpflichtung proaktiv die Dateien zu überprüfen, die von den Nutzern hochgeladen werden. Stattdessen muss der Filehoster externe Webseiten beobachten, die zu urheberrechtlich geschützten Dateien auf Rapidshare verlinken und den Zugang zu diesen Dateien sperren.
"Machen wir seit Jahren"
"Das ist genau das, was Rapidshare seit vielen Jahren macht. Wenn das Anti-Missbrauch-Team einen Download-Link auf diesen Seiten identifiziert, der zu einer Datei führt, die klar illegal auf den Servern der Firma veröffentlicht wurde, wird die fragliche Datei sofort geblockt", sagt Rapidshare.
Einspruch
Dennoch erhebt Rapidshare Einspruch, dass sie zu dieser Art der Überwachung auf Grund eines Gerichtsbeschlusses gezwungen werden und werden deshalb den Fall zum Obersten Gerichtshof tragen.
"Wir glauben, dass eine aufgezwungene Durchführung solcher Maßnahmen aus rechtlicher Sicht fragwürdig ist. Darum wollen wir die Frage über die proaktive Überwachung von externen Webseiten auf höchster gerichtlicher Ebene klären", sagte Zwingli.
Das Urteil des Obersten Gerichtshof könnte große Auswirkungen auf alle in Deutschland aktiven Filehoster haben. (soc, derStandard.at, 29.03.2012)
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schreiben für die unbezahlbare aber hoffentlich unbezahlte Anzeige der notleidenden Rechteverwerter!
Hier ist Österreich, schon mitgekriegt? Und ob Toitsche Gerichte - deutsch soll ja Verhandlungssprache beim Jüngsten Gericht werden - für ihre Besatzerkinder irgendwas meinen, macht zwar hiesigen Nationalratsabgeordneten Angst und Bange - sofort dieses Gesetz kopieren! - aber ansonsten...
liest!
Der EuGH hat das ganze schon entschieden. Aber halt NEGATIV für die Contentindustrie.
Der EuGH hat geurteilt dass es keine allgemeine Copyright-Filterpflicht gibt. Hier hat das Gericht aber geurteilt, dass eine solche Rapidshare auferlegt wird. Ein "aktives" durchsuchen von Link-Seiten ist eine Filterpflicht.
Für den privaten Kreis darfst du die Daten auch im Zuge der Privatkopie weitergeben.
Im deutschen Recht ist das glaube ich sogar ziemlich genau geregelt welche Personenanzahl das ungefähr betrifft (7-8 glaube ich).
Die 1.000.000 Facebook Friends werden vermutlich vor Gericht nicht halten.
Ich stelle etwas auf Google und gebe einem Freund die Zugangsdaten.
Der hat aber nichts besseres zu tun, als den Link in einem Forum zu posten und schon laden das ein paar 100 Leute runter.
Wo ist da der Unterschied zu rapid share?
für ~5 Euro im Monat 50 GB garantiert und unlimitiert Zwischenspeicherplatz (wird dann nach 1 Monat gelöscht), in Windows integrierte Tools zum Hochladen mit einfachem Klick, e-Mail Versand mit Link und expiry date und immer 1a Downloadspeed. Und verloren ging auch noch nie was.
Den wieviele externe Seiten sollten sie den beobachten müssen? Ein zwei wären schon möglich, aber alle ???
Automatisiert ginge das nicht wegen Captchas und manuell müsste man hunderte wem nicht tausende Leute dafür einstellen, die nur das tun
Das Gericht hat ja nicht entschieden, dass dieses geschäftsmodell kostengünstig durchzuführen ist. Wenn ich eine Fluggesellschaft bin, dann muss ich auch tausende Arbeitsplätze schaffen, denn ich brauche Piloten, Sicherheitspersonal und Servicepersonal. Also muss auch Rapidshare Personal einstellen. Warum sollte der Rechteinhaber dieses Personal einstellen um tausende Seiten nach seinen Inhalten zu kontrollieren? Das muss schon jene Firma tun, die vom Geschäftsmodell profitiert, und das ist rapidshare.
Gut ist, dass das Gericht festgestellt hat, dass der Link alleine schon illegal ist und dadurch die Forenhoster dafür haftbar gemacht werden können.
die polizei ist auch dafür zuständig die geschwindigkeit zu überwachen. trotzdem wird nicht jedes auto kontrolliert.
vom verhältnismäßigkeitsgrundsatz als elementaren bestandteil fast jeden rechtssystems haben sie wohl noch nie etwas gehört!
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