Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: AP/THOMAS KIENZLE

Im Rechtsstreit zwischen der Gema und Rapidshare in Deutschland ist das Oberlandesgericht in Hamburg nun zu dem Schluss gekommen, dass der Filehoster legal arbeitet, berichtet Torrentfreak. Allerdings muss Rapidshare externe Webseiten bezüglich Links zu urheberrechtsverletzenden Dateien beobachten.

Zu früh gefreut

Bereits in der Vergangenheit hat Rapidshare mit Rechteinhabern zusammengearbeitet, um Urheberrechtsverletzungen einzudämmen. Dennoch musste der Filehoster immer wieder vor Gericht. Bereits vor zwei Wochen hat die Gema in einer Aussendung das Urteil begrüßt, da es bestätigte, "dass Rapidshare wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen muss."

Rapidshare fühlt sich bestätigt

Der Filehoster meinte hingegen damals schon, dass das Gericht das Geschäftsmodell selbst nicht als problematisch ansieht. Das finale Gerichtsurteil bestätigt nun Rapidshare. Das Gericht hält explizit fest, dass das Geschäftsmodell legal ist. Für Rapidshares CEO Alexandra Zwingli ist das "ein bedeutendes Ergebnis".

Keine proaktive Überprüfung

Laut Gerichtsurteil hat Rapidshare auch keine Verpflichtung proaktiv die Dateien zu überprüfen, die von den Nutzern hochgeladen werden. Stattdessen muss der Filehoster externe Webseiten beobachten, die zu urheberrechtlich geschützten Dateien auf Rapidshare verlinken und den Zugang zu diesen Dateien sperren.

"Machen wir seit Jahren"

"Das ist genau das, was Rapidshare seit vielen Jahren macht. Wenn das Anti-Missbrauch-Team einen Download-Link auf diesen Seiten identifiziert, der zu einer Datei führt, die klar illegal auf den Servern der Firma veröffentlicht wurde, wird die fragliche Datei sofort geblockt", sagt Rapidshare.

Einspruch

Dennoch erhebt Rapidshare Einspruch, dass sie zu dieser Art der Überwachung auf Grund eines Gerichtsbeschlusses gezwungen werden und werden deshalb den Fall zum Obersten Gerichtshof tragen.

"Wir glauben, dass eine aufgezwungene Durchführung solcher Maßnahmen aus rechtlicher Sicht fragwürdig ist. Darum wollen wir die Frage über die proaktive Überwachung von externen Webseiten auf höchster gerichtlicher Ebene klären", sagte Zwingli.

Das Urteil des Obersten Gerichtshof könnte große Auswirkungen auf alle in Deutschland aktiven Filehoster haben. (soc, derStandard.at, 29.03.2012)