Deutsche Piloten und Stewardessen, die für irische Fluggesellschaften wie Ryanair arbeiten und in Deutschland wohnen, müssen weiterhin keine Steuern auf ihr Gehalt bezahlen. Der Versuch der deutschen Steuerbehörden, Vereinbarungen mit Irland zu unterlaufen und die Einkünfte der Betroffenen doch noch zu besteuern, sind unzulässig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Grundsatzurteil entschied. (Az. I R 27/11)

Gehaltsfreundliche Iren

Hintergrund des Urteils ist eine Regelung in dem zwischen Deutschland und Irland geschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Danach besteuert das Land die Arbeitslöhne des Bordpersonals, in dem die Airline ihren Sitz hat. Irland macht von seinem Besteuerungsrecht aber keinen Gebrauch, was für deutsche Piloten und Stewardessen, die für irische Fluggesellschaften arbeiten, zu unbesteuerten, sogenannten weißen Einkünften führen kann.

Der BFH ließ im konkreten Fall die Frage offen, ob der Versuch Deutschlands, die Betroffenen doch noch zu besteuern, gegen das Völkerrecht verstößt. Damit Piloten und Stewardessen weiter in den Genuss steuerfreier Gehälter kommen, genügt es laut Urteil, wenn sie den Besteuerungsverzicht Irlands gegenüber dem Finanzamt nachweisen können.

An diesem Privileg wird sich laut BFH auch in Zukunft nichts ändern: Deutschland habe die Möglichkeit, sein Besteuerungsrecht auch in dem mit Irland neu verhandelten Doppelbesteuerungsabkommen durchzusetzen, nicht genutzt, heißt es im Urteil. (APA, 28.3.2012)