Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Es sei zwar ein Eingriff in das Eigentumsrecht der Post, dieses sei aber im öffentlichen Interesse und auch verhältnismäßig, so der VfGH: Die Post muss die Briefkästen austauschen.
Wie kürzlich berichtet, war in der Causa Hausbrieffachanlagen noch eine Frage offen. Die Post hatte den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bemüht, weil sie per Gesetz dazu verpflichtet wird, den Austausch der Briefkästen zu finanzieren und durchzuführen. (Etwaige Konkurrenten können später an den Kosten beteiligt werden.)
Der Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zum Austausch der Hausbrieffachanlagen nicht verfassungswidrig sind. Das gab der VfGH am Mittwoch bekannt.
"Nicht begründet"
Das Gericht teile zwar die Ansicht, dass es sich bei der Austauschverpflichtung um einen Eingriff in das Eigentumsrecht der Post AG handelt. Dieser Eingriff sei jedoch im öffentlichen Interesse gelegen und auch verhältnismäßig. Der Antrag der Post AG sei von den 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern deshalb zwar für zulässig erachtet worden, "er ist jedoch nicht begründet und wurde daher abgewiesen", heißt es in der Mitteilung.
Dass die diversen Postdiensteanbieter zur Kostenaufteilung herangezogen werden, hält der VfGH für "naheliegend". "Der Österreichischen Post AG als ehemalige Monopolistin kommt hierbei wiederum eine besondere Rolle zu. Sie selbst räumt ein, dass sie aufgrund ihrer früheren Stellung als Monopoldienstleisterin und nunmehr Universaldienstleisterin die neuen Hausbrieffachanlagen zu einem großen Teil nutzen wird. Die im Gesetz auferlegten Verpflichtungen sind daher gerechtfertigt", heißt es in der Entscheidung.
"Unbedenklich"
Aus ähnlichen Überlegungen halte der VfGH die Bestimmungen "auch hinsichtlich des Grundrechts auf Erwerbsfreiheit und des Gleichheitssatzes für unbedenklich".
Die Post muss nun bis zum 31. Dezember 2012 den Austausch der (alten) Briefkästen zu neuen Hausbrieffachanlagen organisieren und (vor-)finanzieren. Wie berichtet, ist die Post auch schon seit mehreren Monaten damit beschäftigt. (red, derStandard.at, 28.3.2012)
Die Briefkästen in den heimischen Wohnanlagen werden zügig umgetauscht, die Hausverwalter einigten sich nun mit der Post über eine neue Vorgangsweise
"Dank" der neuen, übrigens auch auf dem Foto ersichtlichen, Briefkästen, brauche ich jetzt einen Schlüssel mehr. Brieffächer, bei denen ordentliche Halbzylinder passen, gibt es um diesen Preis halt nicht. Eine echte Verschlechterung, auch wenn wir für die Postkästen nichts zahlen mussten, die Halbzylinder haben immerhin auch 140 Euro gekostet!
Die Post hat seinerzeit (vor über 40 Jahren) diese Hausbrieffachanlagen auf EIGENE Kosten angeschafft, weil sich damit die Briefträger das Austragen der Briefe im ganzen Haus von Tür zu Tür ersparen konnten. DESHALB rechnete sich das auch über eine gewisse Zeit. Auch Private konnten sich solche Anlagen anschaffen. Alle diese Anlagen wurden mit einem Schloss versehen, dessen Schlüssel (sog. Z-Schlüssel) nur die Briefträger bekamen.
Die Post hat das also nicht aus Mildtätigkeit gemacht, sondern aus Geschäftssinn.Von einer "privaten" Briefzustellung war damals natürlich noch keine Rede.
Eine Alternative wäre die Abschaffung dieser Anlagen, woraufhin die Briefträger wieder von Tür zu Tür gehen müssten. Daran hat auch die Post wenig Interesse..
die post hat gefälligst dem mitbewerb eine gratis infrastruktur zur verfügung zu stellen, und aus.
wäre spannend, welches privatwirtschaftlich geführte unternehmen es sich gefallen lassen würde, wenn es zu solchen maßnahmen gezwungen würde. könnte schwierig werden, in der "normalen" wirtschaft so ein ansinnen durchzudrücken...
Bei den neuen Postkastln kann man einfach reingreifen und Post rausfischen. Man könnte daher jemanden einen eingeschriebenen Brief oder einen RsB schicken, und den Hinterlegungsschein rausholen, so dass der angeschriebene eine Frist versäumt.
Bemerkung: Mein Postler kommt nie an die Tür, sondern hinterlegt die Einschreibzetteln im Postkastl und ich muss den Brief abholen.
Wie ist das rechtlich? Wird das ein Problem geben?
allerdings kann die post nix dafür. die sind nur ausführendes organ.
vorher hatte der postler (die postlerin) zugriff auf die post und der schlüsselbesitzer. nun hat jeder zugriff: mit etwas zierlichen händen lässt sich ein kastl vollständig ausräumen.
andererseits: in südkorea sind die postkastln alle offen und kulturell ist das kein problem. da nimmt niemand was.
die sache mit den gelben zetteln muss man sich allerdings überlegen - das geht so nicht.
oft ist es nämlich ausreichend zu belegen, dass man eine Sendung abgeschickt hat. Ob der Empfänger sie tatsächlich erhalten hat kann unerheblich sein. Mit Einschreiben kann man das versenden nachweisen.
Bei behördlichen Schriftstücken gilt die Hinterlegung der Benachrichtigung auch als Zustellung und Fristen beginnen zu laufen. Was natürlich problematisch werden kann.
Der/die PostlerIn ist verpflichtet zur Tür zu kommen, uzw 2x! Beim 1.Zustellversuch ist der 2. anzukündigen.
Wenn das Deiner unterlässt: Beschweren, schriftlich!
Hinterlegung, also Einlegung eines Benachrichtigungszettels gilt als Zustellung. Vorausgesetzt hierbei hat natürlich zu sein, dass man diesen Zettel auch bekommt, dieser somit im Postfach sicher "verwahrt" ist. Ist er nicht. Da leicht in diese und daher trottelösen Fächer eingegriffen werden kann. DAS wird - Infinitiv!, denn das kommt garantiert - jedenfalls ein spannendes Wiedereinsetzungsverfahren, das bei Fristversäumnis zu beantragen ist.
der zweite zustellversuch ist schon vor jahren wegen fehlender sinnhaftigkeit abgeschafft worden. wer montags im büro ist wird auch dienstags dort sein...
und zur frage der sinnhaftigkeit der neuen briefkästen: das ganze forum meckert, konkrete lösungsvorschläge zur liberalisierung kommen aber keine.
zum abschluss noch eine persönliche erfahrung: ich habe ein derartiges hausbrieffach seit 1980. weggekommen ist in 30 jahren noch gar nichts. wird also nicht so schlimm werden...
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.