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Die Telekom plante einen Exklusivzugang zu den Wiener Gemeindewohnungen und Amtsgebäuden, um diese mit lukrativen Glasfaser-Datenleitungen versorgen zu können - heißt es in einem aktuellen Zeitungsbericht. Laut "Presse" war ein entsprechendes Abkommen mit den Stadtwerken geplant. Der Zugang zu den städtischen Immobilien sollte demnach mit Millionenzahlungen abgegolten werden. Offizielle Statements zu dem letztendlich abgeblasenen Projekt gibt es keine.
Kartellrechtliche Bedenken
Die beteiligten Unternehmen berufen sich auf Verschwiegenheitsklauseln. Aus den der Zeitung vorliegenden Unterlagen würde jedoch hervorgehen, dass der Plan in Sachen Glasfaser-Geschäft weit fortgeschritten war. Wegen kartellrechtlicher Bedenken sei dieser schließlich aber doch nicht umgesetzt worden.
Startschuss 2009
Der Startschuss zu dem Vorhaben soll im Februar 2009 gefallen sein, bei einem Gespräch zwischen Vertretern der Stadtwerke und der Telekom - wobei laut "Presse" unter anderem die Telekom-Vorstände Boris Nemsic und Hannes Ametsreiter anwesend waren. Dabei soll die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zum Ausbau von Glasfaserleitungen sowie die "Erreichung des politischen Commitments für Exklusivität bei Wiener Bauträgern (besonders Wiener Wohnen)" vereinbart worden sein.
400 Millionen Euro Investition
Telekom und Stadtwerke planten demnach, über die Firma Wibeg (Wiener Infrastruktur Betriebs- und Errichtungsgesellschaft, Anm.) innerhalb der ersten sieben Jahre 400 Millionen Euro zu investieren. In weiterer Folge sei beabsichtigt gewesen, das Netz an andere Betreiber zu vermieten, heißt es im Bericht. Die Telekom soll sich außerdem dazu bereiterklärt haben, den Stadtwerken einen jährlichen Vorabgewinn in der Höhe von fünf Millionen Euro zu zahlen.
Weitere Pläne
Laut dem Zeitungsbericht war sogar noch mehr geplant: Auch die Finanzierung eines TV-Kanals, der vom Rathaus über den Umweg der Stadtwerke betrieben werden sollte, wird kolportiert. Gleichzeitig soll die Telekom aber von Stadtwerken bzw. Rathaus gefordert haben, dass es ein einseitiges Wettbewerbsverbot im Glasfasergeschäft bei Privatkunden sowie Beschränkungen bei Businesskunden gibt - was schließlich auch intern als kartellrechtlich bedenklich eingestuft worden sein soll. (APA, 28.3.2012)
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