Wien - Die Österreichische Post muss die bestehenden Briefkästen in Wohnhausanlagen auf eigene Kosten in Hausbrieffachanlagen umrüsten, teilte der Verfassungsgerichtshofes (VfGH) am Mittwoch in einer Aussendung mit. Die Post AG war gegen diese Verpflichtung aus dem Postmarktgesetz vorgegangen, muss aber nun nach Eigenangaben rund 30 Millionen Euro in die Hand nehmen, um dieser Verpflichtung nachzukommen und die Umrüstung bis zum 31. Dezember 2012 abzuschließen.

Marktbeherrschende Stellung verpflichtet

Die Hausbrieffachanlagen sind notwendig, damit auch Mitbewerber der teilstaatlichen Post Schriftstücke in das Postfach einwerfen können, obwohl sie keinen Schlüssel zum Aufsperren der Anlage haben. Knackpunkt ist, wie die Alternativen ins Haus zu den Fachanlagen kommen. Es gilt aber als offenes Geheimnis, dass der sogenannte "Universalschlüssel" auch sehr leicht für postfremde Personen zu bekommen ist - zum Leidwesen der einbruchsgeplagten Bevölkerung. 

Sollte zur allgemeinen Überraschung der Marktbeobachter am Briefsektor doch ein ernstzunehmender Konkurrent der Post AG auftauchen, müsste dieser laut Postmarktgesetz nach einem komplexen Berechnungsschlüssel auch für die Hausbrieffachanlagen mitzahlen.

Disput über Postler-Stechuhren

Derzeit herrscht in der Post Aufregung darüber, dass künftig eine zeitbasierende Bezahlung der Briefträger eingeführt werden soll. Dafür sollen sie - wie bereits am Paketmarkt üblich, auch bei der Post - Handhelds erhalten, die über einen Chip zur Lokalisation des Briefträgers verfügen. Gegen eine Standortüberwachung legt sich aber die Postgewerkschaft quer. Außerdem befürchtet sie durch die automatisierte Kuvertierung von Werbesendungen Einkommensverluste und Arbeitsplatzabbau bei den Briefträgern. Gestern, Dienstag, hat eine weitere Gesprächsrunde mit der Postführung stattgefunden, dem Vernehmen nach soll sich das Klima verbessert haben. Am 10. April findet die nächste Verhandlungsrunde statt. (APA, 28.3.2012)