Rom - Die drei stärksten im römischen Parlament vertretenen Gruppierungen haben sich auf einen Zeitplan geeinigt, um noch bis Ende der Legislaturperiode im März 2013 das Wahlgesetz zu ändern. Laut den Plänen soll ein reines Proporzsystem wieder eingeführt werden, wie es in Italien bereits in den Neunziger Jahren galt. Dafür soll eine Sperrklausel von vier Prozent gelten, um die Zersplitterung in der Parteienlandschaft zu reduzieren. Die Parteien sind nicht verpflichtet, vor den Wahlen Koalitionenzu schmieden.

Die Parteichefs beschlossen, per Verfassungsreform das Parlament zu verkleinern. Demnach soll die Zahl der Parlamentarier von 630 auf 500 Abgeordnete, die Anzahl der Senatoren soll von den heutigen 315 auf 250 sinken. Zugleich soll das jetzige Zweikammer-System mit der Einführung eines Senats der Regionen reformiert werden. Um die Senatoren zu wählen, sollen künftig 18 Jahre statt 25 wie bisher genügen. Die Reform muss vom Parlament abgesegnet werden.

Die Regierung kann das Parlament bitten, ihre Gesetzentwürfe mit Priorität zu behandeln. Die Abgeordnetenkammer soll dadurch gezwungen werden, Gesetzesvorhaben binnen eines bestimmten Zeitraums zu überprüfen und darüber abzustimmen. Der Ministerpräsident soll zusätzliche Kompetenzen erhalten. Er kann das Staatsoberhaupt bitten, das Parlament aufzulösen. Der Premier kann dem Staatspräsidenten die Ernennung oder die Abberufung von Ministern vorschlagen. Beide Parlamentskammern müssen dem neuen Premier ihr Vertrauen aussprechen. (APA, 28.03.2012)