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Innsbruck - Keine Ruhe im Fall Kampusch. Der "Kurier" hat den E-Mail-Verkehr zwischen Christian Pilnacek, Sektionschef für Strafrecht im Justizministerium, und dem Leiter der Innsbrucker Oberstaatsanwaltschaft, Kurt Spitzer, veröffentlicht. Darin wird laut dem Zeitungsbericht versucht, Einfluss auf das Ermittlungsverfahren gegen jene fünf Staatsanwälte zu nehmen, denen Amtsmissbrauch in der Causa Kampusch vorgeworfen wurde. Das Verfahren wurde im November 2011 eingestellt. Pilnacek und Spitzer kommentierten den Artikel gelassen.
Pilnacek hatte sich laut "Kurier" in seinem Mail an Spitzer Anfang Juli 2011 "offenbar gesorgt, der unabhängige Richter, der die Zeugen und die Beschuldigten befragt, könnte mehr ermitteln, als der unter Kritik geratenen Staatsanwaltschaft lieb ist". Daraufhin soll Spitzer eine Staatsanwältin gebeten haben, den zuständigen Richter in seinem "Erhebungsdrang" zu "bremsen".
"Interne Diskussion"
Spitzer bekräftigte am Mittwoch, dass es sich bei den E-Mails lediglich um eine ganz normale "interne Diskussion" gehandelt habe und man damit letztlich gar nicht an den Ermittlungsrichter herangetreten sei. Es sei rechtlich darüber diskutiert worden, ob der Ermittlungsrichter, Georg Putz, über die Ersuchen der Staatsanwaltschaft hinaus zu anderen Beweisthemen Ermittlungen führen habe können.
Konkret sei es dabei etwa um die Einvernahme der einzigen Zeugin der Entführung gegangen. "Wir haben uns nur gefragt: Darf er das oder nicht? Letztlich haben wir ihn lassen", sagte Spitzer. Putz habe alle Beweise aufnehmen können, die er für erforderlich erachtete, und habe die Ermittlungen selbstständig führen können. "Wir haben nie vorgehabt, ihn zu etwas zu veranlassen", so der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft.
"Juristische Auseinandersetzung"
Auch Pilnacek kann die Aufregung rund um den E-Mail-Verkehr nicht nachvollziehen: "Es handelte sich lediglich um eine juristische Auseinandersetzung, um die Beurteilung einer Rechtsfrage. Außerdem können wir ein unabhängiges Gericht ohnehin nicht beeinflussen", sagte der Sektionschef. Die gesetzlichen Vorgaben seien zu jeder Zeit eingehalten worden.
Die Kritik des "Kurier" an der Vorgangsweise Spitzers umfasst aber auch die Befragung des pensionierten OGH-Präsidenten Johann Rzeszut, ehemaliges Mitglied in der vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission zu den Kampusch-Ermittlungen. Dieser habe Kontakt zu Putz gesucht und ihn mit "werter Kollege" angesprochen, hieß es in dem Artikel. Spitzer setzte daraufhin ein Mail an die Staatsanwaltschaft Innsbruck ab, in dem er die Frage aufwirft, ob die Ermittlungen des Richters "noch unbefangen geführt werden und nicht bloß den Zweck verfolgen, vom ehemaligen Höchstrichter Anerkennung zu erhalten".
Die Art der Einvernahme Rzeszuts sei jedenfalls "nicht üblich" gewesen, bemängelte Spitzer. Dieser habe seine Aussagen "ungeprüft" in ein Diktafon sprechen können. "Das hat mich gestört. Jeder Zeuge soll gleich behandelt werden. Es dürfen keine unterschiedlichen Maßstäbe angelegt werden", meinte der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft. Auch der persönliche Umgang zwischen Rzeszut und Putz sei "eigenartig und unüblich gewesen", kritisierte Spitzer. (APA, 28.3.2012)
"Habe mich sehr für die drei Frauen gefreut, Gott sei Dank haben sie ihr Martyrium überlebt"
"Es war unangenehm für mich, dass die Leute dachten, ich sage die Unwahrheit."
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Kampusch: Staatsanwälte weiter verdächtig - Höchstrichter als Zeugen in Innsbruck geladen
Hat sich ja schon iZm dem Tierschützerprozess ordentlich in Verruf gebracht.
Das Schlimmste an der Innsbrucker "Überprüfung" war allerdings der eigentümliche Umstand, dass die beschuldigten Staatsanwälte, allen voran Pleischl und Mühlbacher, nie vom U-Richter vernommen wurden, sondern einfach frei formulierte schriftliche "Stellungnahmen" zu den Inhalten der Anzeige abgeben durften. - War dies vielleicht schon ein Ergebnis der Einschüchterung aus Wien? Richter Putz hat, in vollkommen unüblicher Weise, plötzlich verlangt, dass diese Einvernahmen per Video aufgezeichnet werden. Den Beschuldigten wurde so der perfekte Grund geliefert, die Teilnahme an der "Übung" zu verweigern.
Man wollte keine Weitere Anhörung der jungen Zeugin?!?
Sie halten es also für schlau, dass ein Beschuldigter / Verdächtigter von der JUSTIZ aus den MEDIEN pausenlos den Wissensstand der Ermittlungen erfährt?
Diese von der Kasperlkommission praktizierte Ermittlungsmethode ist weder intelligent noch erlaubt. Gerichtliche Vorerhebungen fallen schon alleine deshalb zu Recht unter die Verschwiegenheitspflicht.
Schauns doch nach DEUTSCHLAND, wie man anderswo mit Polizeifehlern umgeht. Dort kommt jetzt KEIN Minister auf die Idee, das Opfer (die kleine Lena) von einer "Kommission", einem "Ausschuss" und demnächst von einem komplett ILLEGALEN "Weisenrat" als möglicherweise-denkbar "frühreife" Abenteurerin durch die Medien schleifen zu lassen, um die Polizeifehler zu verkleinern.
*rofl*
jener Herr welcher im Herbst 2004 gross angekündigt hat die Homopage betreffend Gerichtsakten vom "größten österreichischen Kinderpornoskandal 1997" gelöscht zu haben. Allerdings ist diese HP selbst heute noch im Internet abrufbar. Dieser Herr, sowie seine Anhänger, dürften noch nichts von P2P gehört haben.
Ds hab ich jetzt im Artikel nicht so ganz verstanden. Ist damit gemeint, dass es ganz generell in der Justiz "ganz normal" ist, das Erforschen der Wahrheit als anrüchig zu betrachten oder ist damit nur gemeint, dass das für Christian Pilnacek - der breiteren Öffentlichkeit bekannt seit dem Tierschützerprozess - das übliche Agieren ist?
http://relevant.at/system/ga... Online.jpg
VOR diesen wenig aufregenden mails hatte nämlich der Innsbrucker Richter in den MEDIEN herumgetrötet, WEN er WIE vernehmen will, bedeutungsschwanger via APA – ein erstaunlich unprofessionelles Herangehen an ernst gemeinte Ermittlungen.
"Der Reihe nach: Zuletzt hatte eine APA-Meldung für Aufsehen gesorgt, wonach sich für Richter Putz "überraschend" die Beschuldigten … der Aussage entschlagen hätten ..."
http://diepresse.com/home/pano... tsanwaelte
Über unprofessionelles Schwätzen in einem gerichtlichen Vorverfahren, das grundsätzlich unter die Amtsverschwiegenheit fällt, und Grenzüberschreitungen des Auftrags wird man sich justiz-intern ja wohl noch unterhalten dürfen.
hu
Woher wollen Sie den zeitlichen Ablauf zwischen Ermittlungsschritten und E-Mails mit ziemlich klarer Weisungsabsicht kennen?
Die hier abgehandelte E-Mail befasst sich jedenfalls gar nicht mit dem Modus der StA-Einvernahmen. 'Kurier' mag andere veröffentlicht haben, die aber hier nicht relevant sind.
Versuchen Sie bloß, Nebel zu legen?
und Vermutungen. Das Wort "offenbar" definiert niemals FAKTEN.
"Richter war zu eigenmächtig!"
Trotz GESETZLICH festgelegter Leitung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft habe der Richter jedoch später ohne Antrag und Information selbstständige Ermittlungsschritte, wie Einvernahmen, gesetzt: "Das war zu eigenmächtig." ... Der Richter habe nicht die Aufgabe, Verdachtsgründe aufzubereiten und die Beschuldigten darüber zu verständigen - via APA
ha ha ha – das ist auch sehr unschlau, wenn etwas ermittelt werden soll.
http://www.tt.com/Nachricht... 4chtig.csp
Die angebliche "Weisungsabsicht" war höchstens, dass sich der Innsbrucker Medien-Pupser gefälligst ans Gesetz zu halten hat.
:-)
2. Sie sind auffallend bereit, jedem Wort, das der arg blamierte OStA zu seiner Verteidigung äußert.
3. Die große Angst der beschuldigten StA war wohl, dass die als so unabhängig verkaufte Ermittlung gegen sie über ein steriles Aktenstudium hinausgehen würde.
4. Entweder ist die Ermittlung so "unabhängig", dass dies jeder erkennen kann, oder man nimmt das Wort gar nicht in den Mund.
5. Mich würde die Darstellung des sich nobel zurückhaltenden Richters interessieren.
6. 2. Absatz des TT-Artikels nochmals lesen. Pilnacek will nur das Weisungsrecht absichern. Außerdem ist es rechtsstaatlich dubios, wenn einer aus der Exekutive einen aus der Judikative in dienstlicher Korrespondenz mit "Lieber Kurt" anredet. Warum überhaupt die Korr.?
ist KEINE Weisung – von wem auch immer.
Das steht im Beamtendienstrechtsgesetz, auf das der Beamte einen Diensteid geleistet hat. Das kann und MUSS von der DIENSTAUFSICHT eingefordert werden. Sonst macht sie sich selber strafbar, die Dienstaufsicht.
Dienstaufsicht:
Sie umfasst die fachliche und rechtliche Kontrolle der Ausübung des Dienstes. Die Dienstaufsicht ist KERNAUFGABE der Dienstvorgesetzten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsicht
und wischen Sie den Schaum vom Mund! Wie so oft, reden Sie (Bewußt??) am Vorposting vorbei.
Sie haben meine erste Frage immer noch nicht beantwortet.
Da obiger Artikel keine besonders klare Zusammenfassung des KURIER-Artikels ist, habe ich das Original
http://tinyurl.com/czrtgs8
herausgesucht.
Bitte, in Ihren eigenen Worten, wo genau soll der Verstoß des U-Richters "gegen die Gesetze der Republik Österreich" liegen? Wer ist hier "Dienstaufsicht" für wen? Ich gehe davon aus, dass Sie mit den 3 Staatsgewalten vertraut sind.
..., weißt Du, warum Du's gar nicht wissen willst? Weil ICH nicht in die Öffentlichkeit dränge - im Gegensatz zur Frau Kampusch.
Ich und all die anderen, die hier posten, sitzen quasi auf dem Zuschauerbankerl, während Frau Kampusch aufs Spielfeld rennt, sich ins mediale Scheinwerferlicht stellt, um sich dann zu wundern, wenn über sie geredet wird.
Also - noch einmal:
Wie finanziert die in der Öffentlichkeit stehende Frau Kampusch ihr Leben, ihre Reise nach Sri Lanka, ihre Homepage etc.?
Das ist im Grunde genommen eine ganz harmlose Frage.
- oder versteh ich das falsch? - hätten wir gerne mit allem Recht gewusst, ob Sie vielleicht der sind, der von dem lebt, was bereits viel munkeln ... und wo Sie Ihren Urlaub zu nehmen pflegen und wer ihn bezahlt und so weiter... oder wollen Sie nur ablenken? Na, wenn da ein Reporter draufkommt!
Wie bezahlen Sie Ihren PC mittels dem mit ihrem Senf so ungefragt in die Öffentlichkeit drängen?
Ich habe ein Recht das zu erfahren!
Bitte teilen Sie mir auch die Farbe Ihrer Unterhose und die Anzahl Ihrer Sexualpartner.
Wir haben alle ein Recht darauf hier Einzelheiten zu erfahren (zumindest im selben Ausmaß wie Sie der Verdienst eines Verbrechensopfers etwas angeht!).
es geht hier ja nicht um deine Frage, sondern um die penetrante Art wie du deine "Suggestivfrage" formuliert hast ;-)
... es ist übrigens kein Geheimnis, dass Frau Kampusch ein erhebliches Opfergeld aus der Hinterlassenschaft ihres Entführers und Peinigers Herrn Priklopil zusteht! Da Frau Kampusch aber wie bereits erwähnt von sich aus das Scheinwerfer Licht gesucht hat und somit auch offiziell eine Person öffentlichen Interesses darstellt, wird sie für ihre Interviews, Buchveröffentlichungen etc. sicherlich über ausreichend Ersparnisse verfügen. Wer kann es ihr groß verübeln?! Mit einer finanziellen Abfindung lässt sich ihre unnachholbare Jugend kaum jemals wieder kompensieren.
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