Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Wien (APA) - Für die Auffindung des Skeletts der fünf Jahre vermisst gewesenen Julia Kührer aus Pulkau (Bezirk Hollabrunn) ist die Belohnung in Höhe von 30.000 Euro ausbezahlt worden. Das berichtete der "Kurier". Das Bundeskriminalamt (BK) hatte insgesamt 25.000 Euro ausgelobt, die Gemeinde Pulkau zusätzlich 5.000 Euro dazugelegt. BK-Sprecherin Silvia Strasser bestätigte die Auszahlung des Anteils des Bundeskriminalamts. Die zwei Finder der Leiche erhielten imklusive des Gemeindebeitrags je 15.000 Euro.
Zunächst hatte es geheißen, Nachbarn hätten das Skelett gefunden, nachdem beim Spielen mit einem Hund ein Ball über die Grundstücksgrenze gefallen war. Sie hätten mit Taschenlampen einen mit einer Spanplatte abgedeckten Erdkeller in Augenschein genommen, wo die sterblichen Überreste der am 27. Juni 2006 im Alter von 16 Jahren verschwundenen Schülerin lagen. Anschließend kam das Gerücht auf, dass die Männer auf Getränke ihres Nachbarn aus gewesen seien.
Wunsch nach Diskretion
Bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg wurde jedenfalls kein Strafverfahren gegen die beiden Finder geführt, schrieb der "Kurier". "Das Gerücht rund um einen Einbruch ist bekannt, konnte aber nicht verifiziert werden", zitierte die Zeitung Karl Schober, Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg.
Laut dem "Kurier" fand das Treffen im Bundeskriminalamt heimlich, still und leise statt. Der Wunsch nach Diskretion sei von den Männern ausgegangen. (APA, 26.3.2012)
Der Beschuldigte weist weiterhin die Anschuldigungen von sich
Rechtsanwalt des Beschuldigten kündigte Beschwerde an
Der Verdächtige leugnet weiter mit Tod des Mädchens zu tun zu haben
Als Mädchen zuletzt gesehen wurde, soll Festgenommener mit Handy in Pulkau eingeloggt und nicht im Ausland gewesen sein
Ausführliche Einvernahme des Beschuldigten - Vorerst kein Kommentar des Bundeskriminalamtes
16-Jährige verschwand im Juni 2006 - Skelettteile im Juni 2011 gefunden - Tatverdächtiger im Dezember 2012 neuerlich festgenommen
DNA-Spuren durch Hautschuppenanalyse auf verkohltem Deckenfragment gefunden
Etwaige Verbindung zu Verdächtigen überprüft
Letzte Spur im Fall des tot gefundenen Mädchens Julia Kührer wird ausgewertet
Weitere polizeiliche Ermittlungen in kommenden Wochen
Staatsanwaltschaft Korneuburg wartet auf Gutachten
Spuren weisen auf sechs verschiedene Menschen hin - Anwalt des Grundstück-Eigentümers ortet Entlastung
Auto gehörte 50-Jährigem, auf dessen Grundstück die Leiche des Mädchens gefunden wurde
Staatsanwalt: Gefundene Faserspuren werden auf DNA untersucht
OLG sieht "keinen dringenden Tatverdacht" - Beschwerde gegen Enthaftung von Staatsanwaltschaft abgelehnt
Die Staatsanwaltschaft hält Michael K. nach wie vor für "dringend tatverdächtig"
Hauptverdächtiger war aus U-Haft entlassen worden
Das Ergebnis der Untersuchungen soll allerdings erst in einigen Wochen vorliegen
50-Jähriger daher auf freien Fuß gesetzt
Staatsanwaltschaft Korneuburg verwies auf Frist von 14 Tagen
Der für die Polizei Hauptverdächtige sagt, Beamte hätten vor zwei Jahren seinen Erdkeller kontrolliert. Stimmt nicht, kontert die Exekutive
254 Hinweise aus der Bevölkerung, davon einer auf Michael K. - Verdächtiger nannte Jugendliche aus Freundeskreis als mögliche Tatbeteiligte
50 Jähriger in Interview: "Ich habe nichts zu verbergen."
Der Tod von Julia Kührer könnte nie vor Gericht landen - Es ist ungeklärt, ob die 16-Jährige überhaupt ermordet wurde
der gegen die beiden Finder bestand, war, dass sie in das Grundstück eingedrungen waren, um aus dem Erdkeller, welche es in dieser Gegend zuhauf gibt, Getränke zu fladern. Dies konnte ihnen aber durch die Aussage "beim Spielen mit dem Hund den Ball gesucht, dabei das Skelett gefunden" nicht nachgewiesen werden.
Glücklicherweise arbeiten Sie nicht bei der Mordkommission. Bei Ihnen wäre alle, der irgenwdo eine Leiche finden, sofort Hauptverdächtige, denen Sie nicht mehr vom Buckel kriechen, während die wahren Täter frei blieben.
Oder aber Sie sind der Täter, weil Sie derart krampfhaft versuchen, andere als Täter darzustellen.
die Finder der skelettierten Leiche als Hauptverdächtige sieht, ist wohl der Forentroll @JosefGott; oder glauben Sie wirklich, dass die Beiden von den Behörden nicht auf Herz und Nieren überprüft wurden? Dann sind Sie tatsächlich ein intellektuelles Tschopperl.
Also: Der Verdacht liegt nahe dass sie die überreste dort abgelegt haben um dem Grundstücksbesitzer zu schaden. Die haben nachweislich schon vor Jahren die Polizei drauf angesetzt weil sie "verdacht" hatten. Die Polizei hat nichts gefunden, also wurden beide ungeduldig und beschlossen die Sache zu beschleunigen. Daher mehrere gschichterl wie sie die überreste gefunden haben.
Wenn die Polizei nichts gefunden hat, welcher normale Mensch brricht schon ein um etwas zu suchen was die nicht gefunden haben, ausser er weiß wo es zu finden ist.
warum hätten die sie, Jahre nachdem sie dort abgelegt wurde, finden sollen? Und das der Polizei melden? Was wäre denn das Motiv dahinter?
"Ich bin zwar bisher noch nicht mit dem Fall in Verbindung gebracht worden, aber es wird Zeit, und zur Leiche führen wir die Polizei auch gleich?"
Warum hätten die Männer, wenn Sie die Tat begangen gehabt hätten, der Polizei die Leiche und damit den Mordnachweis liefern sollen? Vielleicht, um mit den jeweils 15000 Euronen im Häfen wöchentlich ordentlich ausspeisen zu können?
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.