Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Norwegens Regierung will dem geständigen Attentäter verbieten, seine Memoiren herauszubringen.
*****
Oslo - Anders Breivik bekommt Unterstützung aus dem islamis tischen Lager. Für den Prozess gegen den geständigen Attentäter haben zwei bekannte norwegische Islamisten, Arfan Bhatti und Moyeldeen Mohammad, der Verteidigung die Teilnahme als Zeugen zugesagt. Sie erfüllten gern ihre "Bürgerpflicht als gute Norweger", so Anwalt Christian Elden, der die Männer in den vergangenen Jahren mehrfach vertreten hatte. Seine Klienten seien bestrebt, norwegische Spielregeln einzuhalten, "auch wenn sie von einer künftigen Änderung der Gesellschaftsstruktur träumen".
Für Breivik und seine Anwälte spielt die Vernehmung der Islamisten eine zentrale Rolle. Das erste psychiatrische Gutachten - ein zweites Gutachten soll bis zum 10. April vorliegen - hatte Breivik als geisteskrank erklärt. Der mutmaßliche Mörder von 77 Menschen hält sich selbst für gesund.
"Nicht unbedingt krankhaft"
Als Verteidiger müsse er dem "dringenden Wunsch" seines Klienten entsprechen, den psychiatrischen Befund zu widerlegen, argumentiert Breiviks Anwalt Geir Lippestad. Die Zeugen aus dem extremen muslimischen Milieu könnten dem Gericht deutlich machen, dass Breiviks Furcht vor einer Machtübernahme durch Muslime nicht unbedingt eine krankhafte Zwangsvorstellung sei: "Hier handelt es sich um Personen, die tatsächlich dafür argumentieren, dass die Muslime Europa übernehmen."
Neben Bhatti und Moyeldeen, die unter anderem mit der Vision eines islamischen Norwegen beziehungsweise dem Aufruf zur Steinigung Homosexueller provoziert haben, will die Verteidigung den extremistischen Mullah Krekar vernehmen. Der Mullah wird seit 2008 auf der UN-Terrorliste geführt; erst Anfang März würdigte er auf einer Demonstration in Oslo den islamistisch motivierten Mord an dem niederländischen Filmemacher Theo van Gogh. Seine Zusage zu einer Teilnahme am Prozess steht noch aus.
Unterdessen arbeitet Norwegens Regierung mit Hochdruck an einem Gesetz, das Breivik lebenslang hinter Gitter bringen kann. Es soll die Isolierung von Personen ermöglichen, die aufgrund ihrer Taten - im Gesetzentwurf ist die Rede von "schweren Vergehen wie beispielsweise Massenmord" - Opfer von Racheakten werden könnten. Außerdem will man Breivik als potenziellem Bestsellerautor einen Strich durch die Rechnung machen: Nachdem bekannt geworden ist, dass der Attentäter an einem Buch über seine Taten arbeitet, erwägt das Justizministerium eine Gesetzesänderung, die Mördern die Herausgabe einschlägiger Schilderungen untersagt. Fest steht mittlerweile auch, dass die Berichterstattung vom Prozess strengen Auflagen folgen wird. Die Verhandlungen werden nur begrenzt im Fernsehen zu verfolgen sein, eine Live-Übertragung seiner Aussagen - mit Ausnahme der einleitenden Erklärung zur Schuldfrage - darf Breivik nicht erwarten.
Breivik hatte im Juli 2011 eine Bombe im Regierungsviertel gezündet und anschließend 69 Jugendliche auf der Insel Utøya erschossen. Der Prozess beginnt in Oslo am 16. April und ist für zehn Wochen anberaumt. (Anne Rentzsch /DER STANDARD, Printausgabe, 27.3.2012)
33-Jähriger Massenmörder legt Beschwerde gegen Haftbedingungen ein
Verurteilter Massenmörder bekommt für Begräbnis keinen Freigang
Aufnahmen von Attentäter bisher nur in Prozess verwendet
Polizei verfolgt nach Drohung mehrere Spuren
Die verschiedenen Gutachten im Fall Breivik seien keine Blamage für die Gerichtspsychiatrie, sagt Psychiaterin Adelheid Kastner
70 Jahre nach Abtransport von hunderten Menschen in KZ
Mit offensichtlicher Befriedigung nahm Anders Breivik am Freitag das Urteil gegen ihn entgegen: Die Richter befanden ihn für zurechnungsfähig, wie der Attentäter es sich gewünscht hatte
Außenminister Störe übernimmt das Gesundheitsressort - Espen Barth Eide neuer Außenminister
Norwegisches Rechtssystem kennt keine lebenslange Haftstrafe, Breivik könnte aber durch Sicherungsverwahrung für immer hinter Gittern bleiben
Massenmörder verzichtet endgültig auf Berufung
Kaum mehr als ein Jahr nach der Tat ist Anders Breivik verurteilt - Seine Tat wird Norwegen aber noch länger beschäftigen
Autor: Schriften untermauern Zurechnungsfähigkeit des Norwegers
Politologe Heidar über die Folgen von Utøya und neue Überwachungsmöglichkeiten der Polizei
Norwegisches Parlament diskutiert Konsequenzen aus Untersuchungsbericht
Deutscher Experte Pfeiffer: Prozess hätte nicht öffentlich sein dürfen
Islamisten drohen in Brief mit "größerer Attacke als am 22. Juli"
Kriminalpsychiater Hans-Ludwig Kröber über die Frage der Schuldfähigkeit und irre Grinser
Anwälte der Opfer verlangen Löschung - Deutscher erhielt Aufnahme von der rechten Fortschrittspartei
Junge Zeugen sprachen im Prozess in Oslo darüber, wie sie Breiviks Taten erlebten
Norwegens Sicherheitskräfte hätten die Attentate von Anders Breivik verhindern oder zumindest früher beenden können: Was Kritiker den Behörden schon länger vorwerfen, bekräftigt nun auch die offizielle Untersuchungskommission in ihrem Abschlussbericht
Breivik wollte alle Menschen auf Utöya töten - Norwegischer Attentäter hatte weitere Terrorziele in engerer Wahl
Stoltenberg nimmt Stellung zu Vorwürfen - Parlament will über Bericht diskutieren
Wie erwartet, zeigt der geständige Attentäter Anders Breivik keine Reue - Seine Opfer seien keine unschuldigen Kinder gewesen, sondern politische Aktivisten - In seiner Weltanschauung spielt auch die FPÖ eine Rolle
Norwegischer Regierungschef: "Das Volk hat gewonnen" - Kranzniederlegung im Regierungsviertel - Bruce Springsteen bei Konzert am Abend
..."den Teufel mit dem Beelzebub" austreiben.
Egal ob Breivik nun geisteskrank ist oder nicht - er hat kaltblütig, minutiös geplant und aus niedersten ideologischen Beweggründen heraus (hauptsächlich) Kinder niedergemetzelt und zeigt keinerlei Reue.
Damit hat er imho auf LEBZEITEN das Recht verwirkt, sich jemals wieder frei in der Gesellschaft aufhalten zu können. Er MUSS für immer weggesperrt werden, so jemanden resozialisieren zu wollen erachte ich als zu risikobehaftet.
Wer übernimmt die Verantwortung, wenn er nach 15 Jahren frei kommt? Oder auch nach 25 Jahren?
Was muss man denn dann machen, wenn "Lebenslang" wirklich "Lebenslang" bedeuten soll? Reicht das, was Breivik gemacht hat noch nicht?
darauf, die tat ARGUMENTIERBAR zu machen?
überhaupt ist dieser ganze fall komisch, denn letzten endes hat es breivik geschafft, das entsetzen über seine tat hinter der öffentlichmachung seiner geisteshaltung und der diskussion darüber irgendwie verschwinden zu lassen.
und er wird es noch schaffen, dass sich die gesellschaft in einer legitimationsdebatte verzettelt, was sie denn nun gegen einen massenmörder eigentlich dürfe.
gottseidank sind die meisten rechtsradikalen dumpfgummis, wenn alle so raffiniert wären: dann habedehre.
Aus seinem egoistischen Interessen ist sein Beweggrund absolut nachvollziehbar. Wenn man bedenkt welche Verhaltenweisen diese Islamisten und Hassprediger an den Tag legen, dann ist es unverantwortlich solchen Menschen unreflektiert eine Spielwiese zu bieten, weil es gefährlich ist für die öffentliche Sicherheit und vor allem für solche Menschen wie Breivik ... er hat eigentlich seine Befürchtung was ihm und seinesgleichen widerfahren könnte selber in die Realität umgesetzt, um entsprechend zu warnen, damit sowas in Zukunft nicht passieren kann und ich denke dass hat er auch erreicht wird.
Die Islamisten sind "seinesgleichen" - diese Typen fürchten nur eines: eine demokratische, pluralistische und tolerante Gesellschaft. Die wollen sie um jeden Preis vernichten und ein Revolutionsführertum errichten.
zwei gestörte sollen für einen komplett gestörten aussagen und glaubhaft machen, dass die idee kinder auf einem sommercamp der sozialistischen partei zu töten schon sinn macht zu rettung norwegens vor dem islam.
das schlimme daran ist, dass man damit eine erneute hasswelle auf muslime riskiert, die einfach nur freidlich in europa leben, jedoch an der gesellschaftsstruktur nichts ändern möchten.
"Gutmensch"...das Wort das Extremisten verwenden wenn ihnen die dünnen Argumente ihrer Pseudomoral ausgehen.
Wie kannst du moralisch rechtfertigen über jemanden zu Gericht zu sitzen, wenn deine moralischen Grundsätze von seinen nicht different sind? Oder einfach gesagt...wie kann der schuldige Richter sein?
Zerrt sie ins Neonlicht des Gerichtssaals, behandelt sie nach Regeln und Prozeduren als wären sie ein mit Barcode versehenes Stück Vieh oder Festmeter Holz, und urteilt sie ab. Nach unseren Regeln, nicht nach ihren. Breivik will dass die Gesellschaft das tut was du forderst. Er ist erledigt, so oder so. Aber in dem Moment, indem du seinetwegen das Gesetz aufgibst, hat er gewonnen.
Ich kann die Wut jedes einzelnen gut verstehen und auch ich selbst hab Breivik alles Erdenkliche gewünscht.
Aber Emotionen sind schlechte Ratgeber. Der Rechtsstaat nur dann funktionieren wenn auch solche, die das Recht verletzt haben ihre Rechte behalten und die Entscheidung über die Bestrafung von Unbeteiligten mit kühlem Kopf (also Gerichten) getroffen wird. Ansonsten sind wir auf dem besten Weg uns zurück ins Mittelalter zu begeben.
nun zumindest weitgehend unausgeglichen
ein zufriedener mensch hat nicht das bedürfnis andere menschen zu steinigen, bloß weil sie an genitalien des gleichen geschlechts nuckeln
ob das so im koran steht weiß ich nicht, hab ihn nie gelesen - ich halte es eher für eine interpretation gewisser muftis und salafistischer capos die ihre sichtweisen verbreiten
damit man sowas überhaupt annimmt muss eine gewisse leere im inneren vorhanden sein, ansonsten kippt man lieber ein paar bierchen und schaut sich matches an (und zwar ohne kühnengruß)
"Folie à deux (frz. „Geistesstörung zu zweit“), auch „induzierte wahnhafte Störung“, „gemeinsame psychotische Störung“ (DSM-IV 297.3), „psychotische Infektion“ oder „symbiontischer Wahn“, bezeichnet die relativ seltene, ganze oder teilweise Übernahme einer Wahnsymptomatik durch einen nahestehenden, primär nicht wahnkranken Partner."
...
"Die „induzierte wahnhafte Störung“ ist differenzialdiagnostisch vom „konformen Wahn“ (sich zusammenfügender Wahn) zu trennen, der eine gemeinsame Weiterentwicklung der jeweiligen Wahnsymptomatik bei zwei primär Erkrankten bezeichnet."
http://de.wikipedia.org/wiki/Foli... C3%A0_deux
Tja, da wird man nun gleich mehrere Gutachten brauchen können...
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.