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Die Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich fordert gesetzliche Regelungen für die Anerkennung von Schulzeiten für die Lehre. Derzeit würden immer öfter Absolventen von berufsbildenden Schulen von ihren Arbeitgebern zu einer Lehre gedrängt, da dies billiger für die Unternehmen sei. "Dadurch, dass es keine Regelung im Berufsausbildungsgesetz gibt, können Unternehmen Schulausbildungen oder Berufsberechtigungen ignorieren", heißt es in der Aussendung. Viele Jugendliche würden, um einen Arbeitsplatz zu bekommen, zusätzliche Lehrjahre in Kauf nehmen.
Klare Regelung gefordert
In Niederösterreich seien Fälle bekannt, bei denen Absolventen einer Handelsakademie (HAK) eine kaufmännische Lehre und jene aus Tourismusschulen eine Kochlehre machen müssen, so Robert Hörmann von der AK Niederösterreich. Die Arbeiterkammer will deshalb die gesetzliche Verankerung der wechselseitigen Anrechnungen von Schul- und Lehrzeiten und dass auch die Anerkennung Schulabschlüssen klar geregelt wird.
Wirtschaftkammer unterstützt Anliegen
Vom Sozialpartner, der Wirtschaftskammer, fordert die AK ein Ende der "Blockadepolitik" bei diesem Thema. Michael Landertshammer, zuständig für Bildungspolitik bei der Wirtschaftskammer Österreich, weist in einer schriftlichen Stellungnahme für derStandard.at den diesen Vorwurf zurück. Es gäbe tatsächlich Regelungslücken. So fehle eine Auflistung darüber, welche Schulen zu welchen Lehrberufen als facheinschlägig anzusehen sind. "Die Wirtschaftskammer hat sich immer dazu bekannt, dass es eine solche Liste geben sollte", sagt Landertshammer.
Verhandlungen bisher gescheitert
Die Verhandlungen mit der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft zu dem Thema seien bisher aber gescheitert, die beiden Organisationen einen Ersatz der Lehrabschlussprüfung durch den Schulabschluss fordern. Diese Forderung sei "überzogen", so Landertsahmmer. "Eine solche Regelung ginge zu Lasten der Lehrlingsausbildung und das wird uns abgelehnt. Die Ausbildung in Schulen und in der Lehre sind aus unserer Sicht gleichwertig aber nicht gleichartig", so der Leiter der Abteilung für Bildungspolitik weiter.
Dass manche Schüler von Berufsbildenden Schulen zusätzlich eine Lehre machen müssen, bestätigt Landertshammer. "Das geschieht manchmal, wenn Unternehmen die Erfahrung gemacht haben, dass Absolventen bestimmter Schulen noch Praxis fehlt, um den Beruf auf Fachkräfteniveau ausüben zu können", erklärt er. (lis, derStandard.at, 26.3.2012)
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Warum in aller Welt soll jemand der eine Matura hat, noch dazu eine berufsbildende DANACH eine Lehre machen, wo er 300 € pro Monat bekommt und in eine Berufsschule gehen die vom Niveau her unteridrisch ist? Das ergibt doch beim besten Willen keinen Sinn. Das ist ungefähr so als wenn ich zuerst Medizin fertig studiere und danach einen Erste Hilfe Kurs besuchen muss- in überzogener Darstellung. Aber es zeigt in welche Richtung wir uns bewegen. Dir Unternehmen können anscheinend mit den vorallem jungen Menschen machen was sie wollen, da genug Auswahl da ist.
klingt logisch, ja, aber es wird der Zeitpunkt kommen, an dem auch Maturanten mit der Berufsschule durchaus gefordert sind - man muss nur in die USA schauen.
Leider kapiert man hier nicht, dass eine "Matura", die man durch den Austausch von Befindlichkeiten erwirbt, nichts bringt. Nicht mal, weil man so nichts lernt, sondern weil die Unis dann anfangen werden, andere Aufnahmekriterien zu entwickeln - sind ja schon dabei.
Es kommt immer darauf an um welches Berufsfeld es sich handelt. Ich kenne zB jemanden der zuerst eine Matura gemacht hat und danach eine Lehre als Bürokaufmann macht! Dort lernt er seit 1,5 Jahren Sachen wie Kaffeekochen, kopieren, Akten sortieren, Briefchen schreiben und ein bisschen telefonieren. Ich denke hierfür wird wohl kaum ein Mensch 3-4 Jahre Praxis benötigen, das kann im Prinzip jeder aus dem Stand.
Ja, man kann über Kürzung der Lehrzeit als Absolvent ansuchen, nur das Problem dabei ist, dass das der Lehrbetrieb bestimmt und nicht die Wirtschaftskammer. Also wenn der Lehrbetrieb sagt z.B. nach Abbruch der 4. Klasse HTL wo ein Schüler in Englisch ein Nicht Genügend hat, dass dieser im 1. Lehrjahr anfängt, dann ist das so! Genauso wie wenn jemand nach der 5. Klasse HAK - erfolgreich mit Matura abgeschlossen - einem Lehrvertrag zustimmt, dann geschieht das in beiderseitigem Einvernehmen. Problematisch ist nur, dass die Firmen nur unter diesen Bedingungen aufnehmen - die Wirtschaftskamemr müsste da diese Gesetzeslücke schließen! LG,
Absolventen muss gar nichts angerechnet werden, jede Anrechnung ist freiwillig, Grund ist wie im Artikel erwähnt eine Lücke. Im Gesetz steht, die Anrechnung muss laut Liste (ich glaube in einer Verordnung festgehalten) erfolgen. Allerdings wurde die alte Liste aufgehoben (nicht mehr gültig) und neue gibts keine.
Das bedeutet: jeder Fall auf Anrechnung wird individuell geprüft. Aber da kein Zwang zur Anrechnung besteht, wird in manchen Fällen einfach kein Wunsch nach Anrechnung angegeben =>keine Anrechnung.
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