Wien - Der Artikel "Treffen auf Festen rechter Recken - Kontakte nach Österreich" in "Heute" (17.11.2011) ist nicht ehrenrührig für Gottfried Küssel, weshalb er am Wiener Landesgericht mit seiner Klage wegen übler Nachrede abgeblitzt ist. Laut Richterin Astrid Schillinger erfüllt die Unterstellung derartiger allgemeiner Kontakte nicht diesen Tatbestand. "Und da er sich selbst als Nationalsozialist bezeichnet, ist die Bezeichnung Extremist in seinem Fall ebenfalls nicht ehrenrührig."

"Ich würde mich nicht als Rechtsextremist bezeichnen. Ich bin Nationalsozialist", so Küssel bei dem Prozess. Sein Anwalt Michael Dohr blitzte mit seinem Argument ab, dass das Treffen mit den Mitgliedern der Zwickauer Terrorzelle im Jahr 2007 beim "Fest der Völker" in Jena eine reine Erfindung wäre. Das Urteil ist wegen Nichtigkeitsbeschwerde nicht rechtskräftig. (APA, 26.3.2012)