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Der burgenländische Gold-Prachthase beißt ins Gras.

Foto: APA/Christain Fürst

Jetzt ist es fix: Laut einem Bericht des "WirtschaftsBlatt" darf das burgenländische Unternehmen Hauswirth seinen in Goldfolie gewickelten Schokolade-Hasen mit rot-weiß-roter Schleife weder produzieren noch vertreiben. Das Oberste Gerichtshof (OGH) in Wienentschied, dass beim Prachthasen Verwechslungsgefahr mit dem Goldhasen der Schweizer Firma Lindt & Sprüngli besteht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Noch im Frühjahr vergangenen Jahres schien eine Lösung in dem seit dem Jahr 2004 andauernden Streit greifbar nah. Damals hatte Hauswirth seinem Konkurrenten einen Vergleich angeboten. Als Bedingung für einen Vergleich hatte Lindt & Sprüngli verlangt, dass Hauswirth das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts nicht bekämpft. Außerdem sollte Hauswirth die Prozesskosten ersetzen. Zusätzlich erhob der Schweizer Konzern die Forderung, dass der Farbton der Folie beim Hasen der Firma Hauswirth "erheblich" geändert werde. Einem "verkäuflichen" Goldton könne man zustimmen, erklärte das burgenländische Unternehmen damals. Es müsse aber "ein schönes, warmes Gold" sein. Auch für das Mascherl, das der Hase um den Hals trägt, hatte Lindt & Sprüngli eine Änderung der Farbe verlangt. "An der rot-weiß-roten Masche führt kein Weg vorbei", meinte das burgenländische Unternehmen damals aber dazu.

Einen EU-weiten Markenschutz für das Schokoladetier, wie es die Schweizer wollten, lehnte ein EU-Gericht im vergangenen Dezember ab. Lindt & Sprüngli hatte 2004 und 2005 beim EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Form seiner Goldhasen und Rentiere aus Schokolade sowie das rote Halsband mit Glöckchen EU-weit schützen wollen. Das HABM hatte diese Anmeldung für eine Gemeinschaftsmarke abgelehnt.

Die letzte OGH-Entscheidung nannte Hauswirth-Geschäftsführer Roman Hauswirth ein "Worst-Case-Szenario", meinte aber: "Eine unangenehme Entscheidung ist besser als keine." Für ihn sei es "tragisch, dass es so ausgegangen ist", die Entscheidung des OGH könne er nicht nachvollziehen bzw. verstehen.

Hohe Verfahrenskosten

Auf die burgenländische Firma kommen nun Verfahrenskosten der Klagspartei in der Höhe von 56.000 Euro zu. Außerdem erwarten Hauswirth entweder Schadenersatzforderungen oder die Nachzahlung von Lizenzgebühren, erklärte er. Von Lindt & Sprüngli hieß es gegenüber dem "WirtschaftsBlatt", man sei "nicht bestrebt, Hauswirth zu vernichten, will aber keine Plagiate am Markt".

Das heurige Ostergeschäft ist von dem Urteil nicht beeinflusst, denn "das ist de facto gelaufen", sagt Hauswirth. Für 2013 erhofft sich der Geschäftsführer, dass ein neu gekleideter Prachthase in den Regalen steht. (APA/red, derStandard.at, 26.3.2012)