Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Neu Delhi - Eine Frau, die über einen langen Zeitraum Sex mit ihrem Ehepartner verweigerte, ist nach Auffassung des Hohen Gerichts in Neu Delhi zu Recht geschieden worden. Wie die indische Nachrichtenagentur PTI berichtete, sagte Richter Kailash Gambhir in seiner Urteilsbegründung, "die Aussage des Mannes, dass seine Frau nie auf ihn eingeht und beim Sex wie totes Holz ist, ist unwiderlegt geblieben". Das Verhalten der Frau sei "grausam". Sex gehöre zur Ehe und Ehe ohne Sex sei ein "Gräuel".
Das Paar, das 1991 heiratete, wurde zehn Jahre später geschieden. Dagegen ging die Frau in Berufung. Die meisten Ehen in Indien werden nach wie vor von den Familien arrangiert. Scheidungen sind insgesamt selten, in den großen Städten nimmt die Scheidungsrate in jüngster Zeit aber zu. (APA, 26.3.2012)
Wegen schwerer Überschwemmungen ist der berühmte Wallfahrtsort Lourdes im Südwesten Frankreichs für Besucher geschlossen worden
Rauchwolken behindern die Sicht und sorgen für Atembeschwerden
Drei mutmaßliche Täter festgenommen
Häuserblock unweit der Gran Via wurde evakuiert - 18 Feuerwehreinheiten im Einsatz
74-seitiger Bericht: "Mehrere Beispiele für Unzulänglichkeiten, Widersprüche und klare Logikmängel"
Laster überschlug sich - 14 weitere Menschen wurden verletzt
Auch Real-Stürmer Benzema angeklagt - Prozess am ersten Tag wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit ausgesetzt
5.600 Schusswaffen im Rahmen der Aktion gegen Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände eingetauscht
Todeurteil war vor Jahren in vorzeitige Entlassung umgewandelt worden
360 Häuser zerstört - Das größte Feuer ist nahe Colorado Springs ausgebrochen
Leichte Schäden bei Beben vor Pazifikküste - Stromausfälle in mexikanischer Hauptstadt
Das Feuer war Freitagabend im Feierabendverkehr in der Stadt Xiamen in der südchinesischen Provinz Fujian ausgebrochen
Mindestens 40 Personen verletzt - 4.500 Fahrgäste mussten in Sicherheit gebracht werden
41-Jähriger darf an fünf Tagen in der Woche das Gefängnis tagsüber verlassen - Vater von Opfer: "Das ist ein Skandal"
Die damals Dreijährige "Maddie" McCann war vor sechs Jahren aus einer Ferienanlage an der Algarve verschwunden
Mehrere Motorräder und Auto zusammengeprallt - Eine Schwerverletzte, acht weitere Verletzte
Auseinandersetzung mit nicht-streikenden Kollegen in Werk, das für Nike produziert - Arbeiter verdienen nur 80 Euro pro Monat
Zweijähriger hatte mit seiner Tante im Wagen gewartet
Verletzte und Festnahmen, nachdem Demonstranten einen Park besetzten. Auf dem Gelände soll eine Kaserne mit Einkaufszentrum errichtet werden
Angeblich bereits mehrere Überfälle seit März
Neugeborenes war laut Polizei "versehentlich" in Toilette gelandet
wenn der Sexualpartner wie totes Holz oder ein lebloser Fisch agiert, bin ich mir nicht sicher, ob man das erstens noch als Sex bezeichnen kann, und noch weniger, ob man als Gegenüber wirklich Lust hat mit einem leblosen, toterscheinenden Körper zu schlafen.
Mir würde die Lust vergehen;)
Um die Postings zusammenzufassen: Arrangierte Ehen sind grausam unmenschlich und gehören verboten - am besten die österr. Armee marschiert in Indien ein und klärt die Menschen hier über die Menschenrechte auf. Österreichische Teller scheinen einen hohen Rand bei sehr kleiner Fläche zu haben.
positiver Orgasmus: "Jaa-jaaaa, jaaaaaaa!"
negativer Orgasmus: "Nein-neeeiiin, neeeeeeiiiin!"
religiöser Orgasmus: "oh Gott! Oh Gott! Ooooh Goooott!"
vorgetäuschter Orgasmus: "el rumbero! el rumbeero! el rumbeeeeroooo!"
Aber es ist wirklich in unserem Gesetz so, dass schwere (oder ekelerregende) Erkrankung ein SCheidungsgrund. Ob die Erkrankung nun der Grund für die Sexverweigerung ist oder nicht, ist wurscht.
Und Verweigerung von Sex ist eben auch ein Scheidungsgrund bei uns.
Obs Ihnen passt oder nicht!
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.