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Seit vielen Jahren lang hat das Fürstentum Liechtenstein versucht, seinen Ruf als Steuer-, Schwarzgeld- und Geldwäscheoase, wo Gesetzesbrecher aus aller Welt ihre Gewinne verstecken können, abzustreifen. Das Gerichtsurteil in der Causa Grasser-Akten stellt diese Bemühungen mit einem Schlag infrage. Für das Fürstentum ist dies eine gefährliche Entwicklung.
Ich kenne mich mit liechtensteinischem Prozessrecht zu wenig aus, um die Argumentation des Fürstlichen Obergerichts beurteilen zu können. Aber ganz offensichtlich gehen die Rechtsmeinungen auch in Liechtenstein hier auseinander, ob beschlagnahmte Unterlagen eines Steuerberaters und Treuhänders in einem Strafverfahren verwendet werden können.
Die Staatsanwaltschaft beharrt darauf, und mit gutem Grund. Denn wenn alle Dokumente bei einem Treuhänder unter das Zeugnisnentschlagungsrecht fallen, wie es das Obergericht argumentiert, dann kann mithilfe von Treuhändern jeder Geldfluss, und sei der Ursprung noch so kriminell, verborgen werden. Dann verletzt Liechtenstein zumindest den Geist internationaler Geldwäsche-Abkommen. Das würde der jüngeren liechtensteinischen Politik der vollen Compliance mit internationalen Normen widersprechen.
Hinter den unterschiedlichen Gerichtsurteilen zum Fall Grasser tobt offenbar ein regelrechter Krieg – zwischen dem alten Liechtenstein, dass immer noch am Primat der Vertraulichkeit festhält und die Konzessionen der letzten Jahre an die USA und die EU ablehnt, und einem neuen Liechtenstein, das nicht mehr als halbkrimineller Staat gesehen werden will, sondern die Kooperation mit den anderen Industriestaaten sucht.
Nach den Abkommen der vergangenen Jahre, mit denen Liechtenstein von der schwarzen Liste der OECD herunterkam, schien dieser Kampf zugunsten der Offenheit entschieden. Aber wie man hier sieht, führen die alten Kräfte Rückzugsgefechte. Und weil sie zum Teil als unabhängige Richter in der Justiz sitzen, kann man ihnen nicht viel anhaben.
Dennoch ist zu hoffen, dass der Oberster Gerichtshof anders entscheiden wird – mit guten rechtlichen Argumenten, aber auch aus einer politischen Überlegung heraus. Ob die liechtensteinische Regierung hinter den Kulissen Druck ausüben kann und wird, weiß ich nicht. Aber in einer kleinen Gemeinschaft wie der politisch-rechtlichen Elite in Vaduz wäre dies nicht überraschend.
Und auch wenn der Nachbarstaat Österreich nicht das Gewicht der USA hat, die in früheren Jahren Liechtenstein zur Lockerung seines Bankgeheimnisses gedrängt hat, so sind auch die Beziehungen zu Wien für die Liechtensteiner nicht ganz unbedeutend. Mit einer strikten Auslegung eines Gesetzes das wichtigste Korruptionsverfahren der vergangenen Jahre beim großen Nachbarn zum Platzen zu bringen, das würde von Liechtenstein schon eine gehörige Portion Mut und Störrigkeit erfordern.
Karl-Heinz Grasser hat deshalb noch keinen Grund zum Aufatmen. Im Gegenteil: Der Widerstand aus Liechtenstein zieht das Verfahren in die Länge und lässt ihn und seine Familie weiterhin in einem Zustand der angespannten Unsicherheit verharren.
Und die österreichische Justiz hat Zeit. Solange sie weiß, dass sie diese Dokumente eines Tages bekommen wird - und davon bin ich überzeugt -, spielt es für sie keine Rolle, ob der Fall heuer oder erst 2013 anklagereif ist.
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in der dimension geht es doch nicht um grassers interessen und wohlergehen.
er hat im lauf der zeit in so vielen geschäften mitgemischt, vor allem auch als finanzminister und "rundherum", dass es wohl wenig internationales interesse bei den mächtigen (zb industriell militärischer komplex) geben wird, hier weiter nachzugraben!
sollte es ein paar kleine geschädigte geben, werden die abgespeist.
es sei denn es "leakt" noch mal gewaltig...
"Dennoch ist zu hoffen, dass der Oberster Gerichtshof anders entscheiden wird – mit guten rechtlichen Argumenten, aber auch aus einer politischen Überlegung heraus."
Es mag im Anglosächsischen Recht so sein, dass Oberste Gerichte poltische Entscheidungen treffen, die dann in Folge für untergeordnete Gerichte bindend werden - im Festland-europäischen Recht ist es üblicherweise so, dass sich auch die obersten Gerichte an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten haben - politische Entscheidungen werden von Regierungen getroffen, Gesetze in den Parlamenten erlassen - Gerichte haben diese Gesetze anzuwenden.
Politische Überlegungen haben in Gerichten nichts verloren.
Genau. und texte enthalten ja, wie wir wissen, eine objektive wahrheit, die man mittels interpretationsregeln in quasi-mathematischer präzision völlig logisch ableiten kann.
positivisten sind echt niedlich. mein tip: verlassen sie mal die pfade des 19. jahrhunderts und langdells, auf denen immer noch viele hierzulande zu wandeln scheinen, und schauen sie, was kritische theorie und sprachwissenschaft im 20. jahrhundert so gemacht haben. raubt ein paar illusionen, aber bringt geistig weiter. eine derart klare unterscheidung zwischen angelsächsischem (böse policy-urteile) und kontinentaleuropäischem rechtsraum (tolle texttreue) ist mehr wunschtraum als realität.
ich nie getroffen - das angelsächsische System ist nicht "böse" sondern einfach anders. Für beide Systeme spricht viel, beide haben ihre Nachteile.
Ich bin auch kein strenger Rechtspositivist - denn mir ist klar, dass Gesetze einen Interpretationsbedarf haben.
Nur dürfen Sie in unserem Rechtssystem eben nicht einfach zu Gunsten politischer Entscheidungen gebeugt oder gar ignoriert werden, wie es Frey andeutet.
Man kann etwa versuchen, den Hintergrund der Gesetzgeber mit einzuschließen, sprich herauszufinden versuchen, wie es gemeint gewesen war usw...
Bevor Sie mich also polemisch bemitleiden, und mir Dinge in den Mund (Text) legen, die ich so nie geschrieben habe, wäre es doch nett, zuerst einmal nachzufragen - oder?
die reaktion von ordinaryvan ist absolut verständlich. wenn man beobachtet, wie sich unser rechtssystem schleichend der logik des angelsächsischen angleicht, was m.E. auch sehr viel damit zu tun hat, daß langsam jeder anwalt, der glaubt, etwas besser sein zu müssen, als seine kollegen, einen abschluß einer britischen universität vorweisen will. unser rechtssystem ist formalistischer und politischer geworden.
ordinaryvan unterstellt mir einen "primitiven" Rechtspositivismus.
Ich widerspreche.
Was hat nun Ihr Posting damit zu tun?
Und: in meinem Denken, aber hier kann ich irren, ist Formalismus eher ein Festland-europäischer Zugang, politische Auslegung eher im angelsächsischen Recht möglich - sie passen also nur bedingt zusammen.
Bitte mich zu korrigieren, wenn Sie das anders gemeint haben.
Wenn Sie mit Politisierung allerdings die unrechtmäßige Einmischung der Politik, oder die ebenso unrechtmäßige Berücksichtigung der Politik durch die Justiz meinen, so ist das keine Frage des Rechtssystems, sondern eine Frage der Schutzmechanismen für dieses. Denn beides gibt es in beiden Rechtssystemen und beiden ist es unrechtmäßig.
da wäre noch diese klitze kleine Kleinigkeit
Welche Personen sind da in Lichtenstein am Werke?
http://kurier.at/nachricht... tentum.php
Ist doch klar von wem sie ihre Luster haben, oder?
Dass das Innsbrucker OLG gleichzeitig auch Oberster Gerichtshof für das Fürstentum war, ist Geschichte. Der OGH des FL sitzt in Vaduz. Die Tradition, die sich gehalten hat, ist, dass oft der amtierende OLG-Präsident gleichzeitig auch Präsident des FL OGH ist. Derzeitiger Präsident des FL OGH ist Dr. Gert Delle-Karth, der dieses Amt seit Jänner 2010 innehat. Er ist aber nicht Präsident des OLG Innsbruck, sondern "nur" Richter (als Senatspräsident) dort.
Oberflächliches Bashing, gekrönt durch "ich kenne mich nicht aus" und "weiss ich nicht". Der Titel bringt das Stammtisch-Niveau des Artikels bereits auf den Punkt.
Wie wäre es nächstes Mal mit einem richtig recherchierten Artikel? Die Vorgänge und Hintergründe rund um KHG sind inzwischen so komplex, dass ein derart einfach gestrickter Polemik-Beitrag heutzutage keinem Leser mehr irgendeinen Mehrwert bietet.
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