Wien - Eine Erweiterung der Berufsrechte für Bilanzbuchhalter wurde am Dienstag im Wirtschaftsausschuss beschlossen. Demnach werden die Grenzen bis zur Höhe von kleinen Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzssumme bis 4,84 Millionen Euro beziehungsweise einer Umsatzsumme von 9,68 Millionen Euro angehoben. Zudem erhalten sie das Recht auf Durchführung der Erklärung von Arbeitnehmerveranlagungen. "Diese Änderungen bedeuten eine Modernisierung des Berufsbildes und eine Entbürokratisierung für die Kundinnen und Kunden", so SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung soll für Bilanzbuchhalter und Personalverrechner - auch über Finanzonline - möglich sein, so der Obmann im Wirtschaftsausschuss, ÖVP-Abgeordneter Konrad Steindl, in einer Pressemitteilung. Die Praxiszeiten für die Zulassung zur Fachprüfung Steuerberater für Bilanzbuchhalter sollen von neun auf fünf Jahre verkürzt werden. Zur besseren Übersichtlichkeit der zahlreichen verschiedenen Berufe im Rechnungswesen soll es ab 1. Jänner 2013 neben den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die zur Kammer der Wirtschaftstreuhänder resultieren, nur noch Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner, die der Wirtschaftskammer angehören, geben.

In dem Antrag, der von den Vertretern der beiden Regierungsparteien gemeinsam eingebracht wurde, wird auch eine Vereinfachung der Gewerbeordnung festgeschrieben und betrifft den Beruf der Zahntechniker. So dürfen Zahntechnikermeister im Einzelfall - im Auftrag des Zahnarztes - direkt die notwendigen Reparaturen oder Änderungen beim Patienten vornehmen. "Der Benefit für die Patientinnen und Patienten liegt klar auf der Hand. Es wird günstiger und in der Regel geht's schneller", so Matznetter. Die Änderungen sollen noch vor dem Sommer 2012 in Kraft treten. (APA, 20.3.2012)