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Foto: APA/Fohringer

Das Thema Korruption bestimmt die politische Debatte in Österreich. Die nackten Zahlen der Statistik zeigen jedoch, wie wenige Anklagen es tatsächlich gibt: Laut einem Bericht des Ö1-Morgenjournals: Im Vorjahr sind bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft zwar mehr als 2.200 Anzeigen erstattet worden, aber in nur 51 Fällen wurde Anklage erhoben.

51 Anklagen erhoben

Die meisten Anzeigen, also rund 1.900 von den 2.200, seien von den Staatsanwaltschaften in den Bundesländern bearbeitet, dann jedoch großteils eingestellt worden. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat in 365 Fällen die Ermittlungen eingestellt und in nur 51 Fällen Anklage erhoben. Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Ulrich liege der Grund für die Einstellungen vor allem in den schlecht begründeten und belegten Anzeigen. Wenn Staatsbürger anonym und ohne substanzielle Begründung an die Staatsanwaltschaft schreiben würden, dann dürfe nicht wirklich ermittelt werden, sagt Staatsanwalt Ulrich. Denn dafür müsste die "Schwelle einer gewissen Erheblichkeit der Anfangsverdachtslage" erreicht werden.

Änderungen gefordert

Bei Delikten wie Amtsmissbrauch und Untreue reiche es nicht für eine Anklage, wenn der Beschuldigte einen Schaden in Kauf genommen hat. Sondern die betroffene Person müsse exakt gewusst haben, dass sie ihre Befugnis missbrauche. Bei Bestechungsdelikten gelte meist das "Gesetz des Schweigens". Denn der Zahler und der Bestochene glauben ja, dass sie von der Bestechung profitieren. Und es gebe kein unmittelbar geschädigtes Opfer, das Anzeige erstattet. Um dieses Gesetz zu durchbrechen, fordert Ulrich eine neue Kronzeugenregelung oder die von Justizministerin Beatrix Karl geplante "Whistle-Blower"-Regelung. Das hätte den Effekt, dass jemand, der auf elektronischem Wege Anzeige erstattet, anonym bleibt. Die Staatsanwaltschaft könnte jedoch trotzdem mit ihm kommunizieren und Unterlagen nachfordern. (red, derStandard.at, 20.3.2012)