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In den letzten Wochen haben zahlreiche Stimmen die Geschehnisse in Syrien als Genozid bezeichnet und im Web 2.0 sind diverse dementsprechende Bilder in Umlauf, die in den dazugehörigen (Bild-)Unterschriften auf einen solchen hinweisen. Wer zeigt, dass er bei diesem nicht tatenlos zusieht, "shared" und "liked", was das Zeug hält. Schließlich gilt es, Geschehnisse wie den Holocaust, den Völkermord in Ruanda oder die ethnischen Säuberungen in Ex-Jugoslawien nie wieder geschehen zu lassen.
Kein Völkermord im völkerrechtlichen Sinn
So nobel und gut gemeint das auch sein mag - die Bezeichnung "Genozid" oder "Völkermord" in diesem Zusammenhang schießt über das Ziel hinaus und ist somit letztlich kontraproduktiv.
Was in Syrien passiert, ist schrecklich, verabscheuungswürdig und in keiner Weise zu rechtfertigen; es handelt sich dabei jedoch nicht um Völkermord, jedenfalls nicht im (völker-)rechtlichen Sinn.
Dieser ist in der Genozid-Konvention aus dem Jahr 1948 definiert, die unmittelbarer Ausfluss des Zweiten Weltkriegs ist und Produkt des Bestrebens ist, einen solchen nie wieder geschehen zu lassen. Die Vertragsparteien verpflichten sich hierfür laut erstem Artikel, präventive Maßnahmen zu ergreifen, bzw. diesen strafrechtlich zu ahnden.
Artikel 2 der Konvention definiert sodann den Tatbestand des Völkermords als "all jene der nachfolgend bezeichneten Akte, die in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, begangen werden:
a. Tötung der Mitglieder der Gruppe,
b. Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden an Mitgliedern der Gruppe
c. Das Stellen der Gruppe unter Lebensbedingungen, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
d. Das Verhängen von Maßregeln, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
e. Das gewaltsame Überführen der Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe."
Um den Tatbestand des Genozids zu erfüllen, braucht es daher sowohl die Erfüllung des subjektiven ("Absicht", "Vorsatz") als auch des objektiven Tatbestandselements (die aufgelisteten Handlungen), während an die Erfüllung des ersteren sehr hohe Anforderungen gestellt sind.
"Dolus specialis"
Wie der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag festhielt, als er sich mit der Frage der Verstöße Serbiens gegen die Genozid-Konvention im Zusammenhang mit den Geschehnissen in Srebrenica auseinandersetzte, fallen etwa gezielte Tötungen an Angehörigen einer Volksgruppe für sich nicht unter die Völkermords-Definition; selbst die Vornahme solcher Tötungen aufgrund dieser Zugehörigkeit reicht ohne den spezifischen Vorsatz ("dolus specialis" in den Worten des IGH), die Gruppe "als solche ganz oder teilweise zu zerstören" nicht aus.
Zuletzt judizierte der IGH in diesem Fall, dass der spezifische Vorsatz von anderen Gründen und Motiven, die hinter der Tat/den Taten stehen, zu unterscheiden ist und die Fakten den Vorsatz obendrein klar zu belegen haben sowie mit äußerster Sorgfalt dahingehend untersucht werden müssen.
Racheakt fällt unter "andere Motive und Gründe"
Diese Erkenntnisse auf die gegenwärtige Situation in Syrien angewandt, legen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass Assad das Ziel der teilweisen oder vollständigen Zerstörung des syrischen Volkes oder einzelner ethnischer, nationaler, religiöser oder kultureller Gruppen verfolgt. Einige sprechen von Racheakten am syrischen Volk, was jedoch unter die oben genannten "anderen Motive und Gründe" fiele. Allenfalls, und selbst das ist schwierig zu beurteilen, könnte man Assad vorwerfen, die gänzliche oder zumindest teilweise Auslöschung der Oppositionellen voranzutreiben - was ebenfalls keinen Genozid darstellen würde, da (zum Leidwesen so mancher Kommentatoren) Genozid nicht an politischen Gruppen verübt werden kann. Assad hat sich somit vieler Verbrechen schuldig gemacht - neben massiven Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch der Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs - Völkermord gehört jedoch nicht dazu.
Wozu das Gerede? Nur juristische Wortklauberei?
Letztlich könnte man den obigen Feststellungen entgegnen, dass es sich hierbei letztlich um bloße juristische Wortklauberei handelt. Schließlich verstoßen Assads Handlungen gegen das gesunde menschliche Empfinden, egal, wie man diese bezeichnet.
Doch der Hinweis auf den beschriebenen hohen Maßstab an die Erfüllung des Völkermord-Tatbestands verfolgt unter anderem den Zweck, einer Inflationierung dieses Begriffs vorzubeugen. Denn seit den Geschehnissen in Ex-Jugoslawien und Ruanda in den 1990er Jahren ist ein Mindestmaß an kritischem Bewusstsein in diese Richtung vorhanden. Wenn die Öffentlichkeit nun ständig von Völkermorden hören sollte, brächte dies möglicherweise eine ähnliche Desensibilisierung mit sich wie die täglichen Meldungen von Toten im Irak oder Afghanistan. Mit dem Effekt, dass tatsächliche Völkermorde letzten Endes wiederum nicht die ihnen gebührende Beachtung erhalten; ganz wie in der Kindergeschichte von dem Jungen, der immer rief, dass Wölfe kommen - bis sie einmal wirklich da waren. (Ralph Janik, derStandard.at, 20.3.2012)
Autor
Ralph Janik, hat das Studium der Rechtswissenschaften in Wien und Alcala de Henares (Madrid) absolviert. Er war Universitätsassistent am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Wien. Derzeit Assistent und LLM-Student in Internationalem Recht an der Universität Amsterdam.
es ist schön in der nahost rubrik des standards einen derart präzisen, informativen und wertungsfreien artikel wiederzufinden.
man liest diesen beitrag, und hat danach das gefühl sein wissen erweitert zu haben, ohne sich fragen zu müssen wie eine gegendarstellung aussähe.
den kommentaren vieler leser ist allerdings zu entnehmen, dass die seltene nüchternheit dieses artikels nicht ihren geschmack trifft. lieber wäre ihnen wohl eine gelungene verwischung von sein und soll-sein a la gudrun harrer.
es bleibt zu hoffen, dass mehr von autoren dieser art zu lesen ist, nicht nur als gastkommentatoren sondern als berichterstatter.
Kein Genozid, also Völkermord, ist von Anfang an perfekt! Es dauert eine gewisse Zeit, bis so ein ganze Völkergruppe ausgerottet ist! Von einem Genozid kann man daher immer erst im Nachhinein sprechen! Und genau dies ist das Problem, das Personen, wie Ralph Janik, nicht begreifen können, oder wollen, weil sie gewisse Sichtweisen aus anderen Interessensgründen, welcher Art und Weise auch immer, vertreten müssen.
In Syrien ist eine Minderheit (Assad's Volksgruppe) an der Macht, die von anderen Minderheiten, ua den Christen, unterstützt wird. Sie können sich an der Macht halten, weil sie schwer bewaffnet sind und in der Vergangenheit die Mehrheit entwaffnet und ihre wichtigsten Vertreter ermordet oder sonstwie zum Schweigen gebracht hat.
"Man möge sich vor Begriffen schützen, die inflationär werden können"
Mindestens 8000 Tote! Ab wann ist es Völkermord? Erst 5-stellig? (tschuldigung, es sollte nicht zynisch klingen!)
Das Motiv dieses Tyrannen samt seiner Ehetussi und Verwandten, alle berühmt für ihre Brutalität, verdienen nicht ein Wort des Verständnisses!
Er erklärts ohnehin ganz genau und unmissverständlich. Hat nichts mit Zahlen, sondern mit dem Tatbestand zu tun.
Wenn Assad die Absicht hätte, sein Volk auszurotten, wäre er reichlich blöd. Kein Volk - kein Land - kein Herrscher.
Syrien befindet sich in einem Bürgerkrieg, schlimm genug!
es geht bei Genozid nicht um Zahlen; und es hat auch niemand verharmlos. Aber Genozid ist nun einmal etwas anderes und wenn man in jedem Krieg aufgrund der hohen Opferanzahl gleich von Völkermorden schreit, wird irgendwann keiner mehr hinhören. Das ist der Punkt.
sondern die Definition. Wenn es also kein Völkermord ist, dann ist alles paletti.
Vielleicht könnte Omar al Rawi wieder einen einstimmigen Beschluß des Wiener Landtages erreichen, um das Massaker in Syrien zu verurteilen.
Die Friedensbewegung könnte auch dagegen demonstrieren.
Und? Massenmord ist nun mal nicht gleichbedeutend mit Völkermord.
Ist doch bei Mord nicht anders. Mord ungleich Totschlag ungleich Körperverletzung mit Todesfolge..
Eine sinnvolle Unterscheidung, die sich im alltäglichen Sprachgebrauch oft nicht widerspiegelt. Aber das muss man ja nicht unterstützen.
begangen von den westlichen Invasoren
Irak: 1,4 Millionen Morde, was schlimmer ist: Zerstörung des Genoms des Volkes durch depleted Uranium Munition
Lybien: 10000e Tote
Syrien: der vernichtende Angriff steht noch bevor
Die Verbrecher sind Westen, nicht im Lande.
Die Völkermörder wollen Öl, Rohstoffe, Zinsen.
Den Haag und die UNO schweigen lächelnd, mit aufgehaltener Hand.
WIR BRAUCHEN FRIEDEN !!!
Es gibt viele Friedensinitiativen, hier ist eine, weitere bitte posten. Danke.
http://ag-friedensforschung.de/
Das Ziel der Luftangriffe in Lybien war es also nicht einen arabischen Führer abzusetzen, um andere arabische Führer auf den Thron zu setzen, sondern die Vernichtung der arabischen Rasse oder zumindest der arabischen Mehrheit in Lybien?
Das ging ja dann mächtig in die Hose!
Begriffe sind wichtig, in dem Fall nicht zuletzt, weil der UN-Sicherheitsrat nur beim G-Wort tätig werden muss. Nun fehlen aber politische Gruppen nicht zufällig in der Konvention, sondern weil sie im politischen Klima nach 1945 dort nicht erwünscht waren (vor allem von kommunistischer Seite).
Das darf aber nicht am Sprechen hindern. Rudolph Rummel (und andere) haben ja genau deshalb den Begriff des "Demozid" bzw. "Politizid" erfunden, für gezielte Morde am Volk bzw. am politischen Gegner. Da es in Syrien inzwischen um eine Opferbilanz geht, die weit jenseits üblicher Kriegsdefinitionen liegt, geht es daher zentral um die Frage, ob es ein "Bürgerkrieg" oder "Politizid" ist und was das für Folgen hat (das sind nämlich unterschiedliche).
der Sicherheitsrat muss gar nichts. Wenn er bei Voelkermord taetig werden muesste, waere Ruanda anders verlaufen. Er handelt komplett willkuerlich, wie man an Lybien gesehen hat. Umso wichtiger, dass man sorgsam mit dem oeffentlichen Druck umgeht, der vom G-Wort ausgeht. Syrien ist ein Buergerkrieg zum Leidwesen der Bevoelkerung aufgrund der massiven Verfehlungen auf allen Seiten. Aber kein einseitiges Abschlachten und kein Genozid.
Ja, da ist die moralische Verpflichtung (und die geflissentliche Vermeidung des G-Wortes im Fall Darfur genau mit dem Hintergrund der Angst vor einer damit verbundenen Eingriffsdynamik) mit mir durchgegangen. Danke für die Klarstellung, verboten wärs zwar nicht, tätig werden müss(t)en aber Gerichte, und das leider erst im Nachhinein.
Wichtig ist mir aber, dass es bei Bürgerkriegen und Politiziden nicht einmal den formalen Hintergrund für eine solche moralische Verpflichtung gibt. Trotzdem kann, soll und muss man über solche Sachverhalte kritisch sprechen und nicht - wie im Artikel geschehen - Politizid und Demozid als Problem relativieren, weil sie nicht in eine historisch-politisch bestimmte Definition von Genozid passen.
hinter normen verschanzt und die realität außen vor lässt. 1.) 1982 massakrierte altvater assad, angeblich "der löwe", mehr als 50.000 muslimbrüder in homs. die stadt wurde seinerzeit dem erdboden gleich gemacht, nachdem dort mit kanonen und panzer auf zivilisten geschossen wurde. aha, kein genozid, alles in juristischer butter, auch wenn die damaligen ereignisse mit ausgedehnter folter und politischer verfolgung einher gingen. 2.) die ethnie der kurden wird in syrien massiv verfolgt, sie wurden oftmals opfer größerer massaker. aha, kein genozid, alles in juristischer butter. 3.) obig geschilderten ereignisse wiederholen sich derzeit in syrien. so stehen wir am anfang eines prozeß, mit dem ende völkermord, wie die geschichte uns lehrt.
Können Sie eigentlich lesen? Nichts ist in "juristischer Butter". Der Autor stellt lediglich klar, dass es sich bei den Vorgängen in Syrien nicht um einen Völkermord als technischen Begriff handelt.
Das mag man für entbehrlich halten, ist aber kein Grund, auf die Barrikaden zu steigen.
"mehr als 50.000 muslimbrüder in homs"
1. Hama, nicht Homs
2. "nur" 17-40000 Tote
3. Davon viele nicht Muslimbrüder
4. Die Stadt wurde nicht dem Erdboden gleichgemacht, sondern "nur" die Altstadt
5. Das Ganze hatte eine Vorgeschichte: Diverse Bombenanschläge, hunderte Morde. Ausgeübt durch die Muslimbrüder, die mit den heutigen nicht vergleichbar sind
http://en.wikipedia.org/wiki/Hama_massacre
Was wollen Sie mit diesen maßlosen Übertreibungen und Einseitigkeiten erreichen?
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