Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Addis Abeba/Mogadischu - Bei einem Angriff mit Mörserraketen auf den Präsidentenpalast in der somalischen Hauptstadt Mogadischu sind mindestens sechs Menschen getötet worden. Die Raketen hätten ihr Ziel verfehlt und seien in einem nahe gelegenen Camp für Binnenvertriebene explodiert, berichtete der somalische Rundfunksender Shabelle Media Network. Die Attacke habe sich in der Nacht auf Montag ereignet.
Bei den Opfern handle es sich um vier Angehörige einer Familie und zwei junge Mädchen. In dem Flüchtlingslager leben Hunderte Menschen, die wegen des Bürgerkrieges ihre Heimatdörfer verlassen mussten. Mehrere Verletzte seien in ein Krankenhaus gebracht worden.
In dem ostafrikanischen Bürgerkriegsland, in dem es seit 20 Jahren keine funktionierende Zentralregierung mehr gibt, kämpft die islamistische Miliz Al-Shabaab seit fünf Jahren gegen die international anerkannte Übergangsregierung. Die Miliz war im vergangenen Jahr weitgehend aus Mogadischu vertrieben worden, hat seither aber immer wieder blutige Anschläge verübt. Zudem haben die Rebellen, die vor allem Gebiete im Zentrum und Süden Somalias beherrschen, immer wieder Hilfslieferungen an die unter einer schweren Dürre leidende Bevölkerung verhindert. Im vergangenen Monat verdrängten äthiopische Truppen die Milizionäre aus der strategisch wichtigen Stadt Baidoa. Dabei wurden mindestens 40 äthiopische Soldaten getötet. (APA, 19.3.2012)
Innenminister entkommt Attentat unverletzt - Shaabab-Rebellen bekennen sich zur Tat
Al-Schabaab-Miliz bekannte sich zu Angriff
Ranghoher Offizier soll Ziel des Anschlages gewesen sein - Wer hinter dem Anschlag steckt ist noch nicht bekannt
USA bestätigen Verlust eines Flugkörpers, verfügen aber nicht über das Modell S-100 des österreichischen Herstellers
Rebellen flohen aus mehreren Dörfern
Es geht um Justiz- und Polizeistrukturen, Menschenrechte und ein faires Finanzsystem
Die Befreiungsaktion für eine französische Geisel endet für die Franzosen in einem Desaster - nicht zum ersten Mal
Mindestens 34 Zivilisten getötet - Autobomben vor Gericht und Geheimdienst-Gebäude - Unbekannte liefern sich Schusswechsel mit Regierungssoldaten
Frankreichs Präsident: Entführter Geheimdienstagent "ohne Zweifel" hingerichtet
Strandrestaurant in Somalias Hauptstadt getroffen
Unterschiedliche Angaben zu Überleben eines französischen Geheimagenten
Anschlag richtete sich offenbar gegen hohen Polizeibeamten
Islamic Relief wurde Kooperation mit UNO vorgeworfen
Attentäter sprengte sich vor Gebäude in Mogadischu in die Luft
Somalia: Al-Shabaab-Miliz vor Rückzug aus Kismayo
Agent war nach einer gescheiterten Befreiungsaktion angeblich noch am Leben
Shabaab-Miliz bekennt sich zu Attentat - Staatschef unverletzt
Islamistische Al-Shabaab-Milizen greifen an
850 Mitglieder beraten neun Tage lang über Entwurf
Kaum Kämpfe, Miliz floh vor Soldaten von somalischer Armee und AU-Mission
Verfassungsversammlung und Volk sollen über Text abstimmen
Shebab-Miliz übernimmt vorübergehend Kontrolle über Grenzstadt
Außenministerium wird erstmals von Frau geleitet
Premierminister überlebte Anschlag - Al-Shabaab-Miliz: Attentat von Sympathisantin ausgeführt
Allerdings wird Sharif Sheikh Ahmed von der internationalen Gemeinschaft als Präsident der Übergangsregierung betrachtet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Somalia
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.