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Kein Schnee von gestern: Frühere Schüler des Bregenzer Eliteinternats Mehrerau klagen die Abtei wegen sexueller Gewalt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Bregenz - Johannes B., langjähriger Lehrer und Erzieher im elitären Collegium Bernardi der Zisterzienserabtei Mehrerau machte im September 1981 einen bedeutenden Karriereschritt: Er wurde Regens, Leiter des Internats. Doch schon zu Ostern 1982 bekamen die Schülereltern einen Brief: Pater Johannes müsse aus gesundheitlichen Gründen das Amt niederlegen, das Kloster verlassen.
30 Jahre später ist die Abtei mit der zweiten Klage eines früheren Internatsschülers konfrontiert. Bruno G. (Name geändert), unterstützt von 20 früheren Schülern, klagt das Kloster wegen sexueller Gewalt auf 135.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstentgang. Denn der Grund für den schnellen Abgang des Regens war nicht eine plötzliche Erkrankung, sondern sexuelle Gewalt gegen den Schüler G. "Pater Joe", Begründer der Pfadfindergruppe "Mehrerau-Schalom" soll den Buben bereits mehrfach belästigt haben, bevor er ihn im März 1982 zwang, ins Bauernhaus der Pfadis mitzukommen, und ihm dort Gewalt antat. Zurück im Internat soll er dem Kind gedroht haben, es werde die Klostermauern nie mehr verlassen, sollte es über das Vorgefallene reden. Der Bub flüchtete nachts aus dem Internat zu seinen Eltern.
Pater war bereits einschlägig verurteilt
Die Eltern verzichteten nach einem Gespräch mit Abt Kassian Lauterer auf eine Klage. Bub und Pater verließen das Kloster. Dass der Pater bereits 1967 einschlägig verurteilt worden war, habe er nicht gewusst, sagt Altabt Lauterer heute. Sein Vorgänger habe sein "mögliches" Wissen nicht weitergegeben. Er, Lauterer, hingegen habe unverzüglich gehandelt und B. als Priester suspendiert und nach Tirol versetzt. Dort war der Pater 28 Jahre in Sautens Pfarrer. Legal, denn der Bischof von Innsbruck hatte die Suspension wieder aufgehoben. Weil Pater Johannes erfolgreich eine Therapie gemacht habe, heißt es aus dem Kloster.
Eine Gruppe früherer Schüler, deren Sprecher der Wiener Psychologe Philipp Schwärzler ist, finanziert die Klage mit. "Wir finden es an der Zeit, Solidarität zu zeigen. Wir alle waren der Gefahr sexueller Übergriffe ausgesetzt und hatten einfach nur Glück, wir stellen uns auf die Seite jener, die gelitten haben und immer noch leiden." Schwärzler schätzt die Zahl der Opfer auf 30. Das Kloster habe den verurteilten Sexualstraftäter mit Kindern und Jugendlichen arbeiten lassen und stehe deshalb auch in der Verantwortung.
Die Klage wurde vor Ablauf der 30-jährigen Verjährungsfrist eingebracht. Ein unabhängiges Gericht soll nun die mögliche Haftung des Klosters klären. Auf die Klage eines anderen Opfers reagierte Abt Anselm van der Linde im Februar mit Ablehnung. Die Causa sei verjährt, das Kloster hafte nicht. Opfer sollten sich an die Klasnic-Kommission wenden. (Jutta Berger, DER STANDARD, 20.03.2012)Wissen
Wissen: Kloster und Recht
Gegen das Kloster Mehrerau wurde beim Landesgericht Feldkirch im Jänner die erste zivilrechtliche Klage eingebracht. Das Kloster machte Verjährung geltend. In der Klagebeantwortung wurde festgestellt, dass keine Haftung des Klosters nach § 1313a ABGB für vorsätzliches Handeln einzelner Mitglieder besteht. Bei der Klage des zweiten Opfers ist die absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren noch nicht abgelaufen. Auch hier kommt laut Klägervertreter der § 1313a Erfüllungsgehilfenhaftung zur Anwendung, ebenso die Besorgungsgehilfenhaftung und die Verletzung der Schutz- und Sorgfaltspflicht.
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Das Stift Kremsmünster hat nun ein externes Institut mit der Aufarbeitung seiner Vergangenheit betraut. Indes arbeitet ein Pater, dem Missbrauch vorgeworfen wurde, weiterhin im Klosterarchiv. Ein anderer, der im Akt genannt wird, begleitete noch 2011 eine Schulreise
Datenschutzkommission entscheidet gegen Kirche
Seit drei Jahren wird rund um die Missbrauchsfälle im Stift Kremsmünster ermittelt. Nun wird eine kleine Gruppe von Opfern aktiv. Denn noch diese Woche entscheidet sich, ob der "Haupttäter" vor Gericht kommt
Verdacht der geschlechtlichen Nötigung, beharrlichen Verfolgung und Körperverletzung
Mann hatte sich an Opferschutzanwaltschaft gewandt und wurde von kirchlicher Datenschutz-Einrichtung kontaktiert
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Die Ansprüche zweier Missbrauchsopfer gegen das Kloster Mehrerau sind nicht verjährt. Mit diesem Urteil in den Zivilrechtsverfahren am Landesgericht Feldkirch bekommen erstmals Opfer von Kirchenmännern Recht. Der Klosteranwalt will das Urteil bekämpfen
Über das Internet sollen Mitarbeiter in den entlegensten Winkeln der Welt erreicht werden
Drei Jahre nach Gesuch erhalten zwei Zöglinge je 25.000 Euro - Einer will Stift auf höhere Summe klagen
Psychologen attestieren jedem zweiten Opfer posttraumatische Belastungsstörungen
Justiz entscheidet Ende Oktober
Schadenersatzprozess gegen Kloster erneut vertagt, ehemaliger Abt räumt Fehler ein
...
Mehrerau die EliteEinheit der Unternehmer, Rechtsanwälte, Politikersöhne...
Pfui Jagdberg, wo Kinder der "unteren Schicht" dorthin strafversetzt wurden...
Pfui Vorarlbergs ÖVP unter Kessler und denen danach.
Pfui Sausgruber, der nicht 1x die Klappe vor seinem Abgang aufgemacht hat.
Alles haben es gewußt !!! Und das schon Jahrzehnte...
Es ist, was es ist, sagen die Fakten, die Erkenntnisse und die Wahrheit. unisono.
Mitglieder der "Heiligen römisch-katholischen Kirche", die den Weltmarkt des Missbrauchs und der Pädokriminalität beherrscht wie sonst nur Red Bull jenen für Energy-Drinks.
wesentlicher Unterschied dabei: Flügerl kriegt's IHR keine ...
fuer die verjaehrungsfrist ist es ausschlaggebend wann dem opfer die straftat bewusst wird. wenn das oipfer meint in einem nazistaat zu leben beginnt sie mit der klage zu laufen. keine sorge, die richter werden alle inhaftiert und sexuell belehrt, die sich erneut vergehen wie hier beschrieben wird, da die verfahren alle wieder aufgenommen werden!
Nicht ganz richtig Herr Kollege. Die Verjährungsfrist läuft zivilrechtlich ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, welcher im Zeitpunkt der tatsächlichen Handlung gewesen sein dürfte. Es kommt nicht darauf an, wann man merkt, dass man Opfer einer Straftat oder einer, die Haftung auslösenden, Handlung geworden ist. Strafrechtlich bin ich mir nicht ganz sicher, aber selbst da dürfte es gleich sein. Weil es sich aber um eine zivilrechtliche Klage handelt, ist es jedenfalls wie oben beschrieben.
PS: Nur noch zur Klarstellung -> Wenn Erfüllungsgehilfenhaftung (§1313a) greift, brauche ich - die schwächere - Besorgungsgehilfenhaftung nicht mehr.
"ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, welcher im Zeitpunkt der tatsächlichen Handlung gewesen sein dürfte."
Das verstehe ich nicht. (Als Laie)
Wie soll das 10jährige Opfer zum Zeitpunkt der Handlung schon gewusst haben, welchen Schaden diese Handlung -ev. erst Jahre später- verursacht?
Könnte man das nicht zumindest rechtlich so argumentieren? Oder fährt da rechtlich der Zug drüber?
Wenn sich ein "Schaden" (hier wohl psychische Schäden - das sind auch Körperverletzungen) erst viel später manifestiert, so ist dies der Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens und eine Frist würde theoretisch erst ab dann anfangen zu laufen. (VORSICHT: Das sind lediglich Grundlagen des Schadenersatzrechtes; von "Anlageschäden" usw will ich nicht anfangen, da dies jeglichen Umfang sprengen würde)
Zu Ihrer Frage, man könnte dies so argumentieren. Nötig dafür wäre ein psychiatrisches Gutachten, ab wann sich der "Schaden" tatsächlich nach außen kehrt. Es darf nicht vergessen werden, wer den Schaden behauptet, der muss ihn Beweisen -> Wann, wo und wer. (Beachte aber auch die "absolute Frist" von 30 Jahren; dann ist Anspruch jedenfalls verjährt)
Das war weder der erste, noch der einzige Schüler, dem Pater Johannes zu nahe gekommen ist.
Das war im Internat ein offenes Geheimnis. Bei Wandertagen ging er nackt baden und forderte die Schüler auf ihm es gleich zu tun.
Außerdem war Johannes ein brutaler Schläger, der regelmäßig Schüler verprügelt hat.
Noch schlimmer ist es, dass das Kloster Stams ihn als Dorfpfarrer eingesetzt hat, wo er natürlich auch Jugendgruppen etc. geleitet hat.
diese doppelmoral, dieses elitäre sch.... auf menschen, die einem anvertraut wurden.
ABER: man darf auch hier nicht alle über einen kamm scheren, nicht die geistlichen, und auch nicht religiöse institutionen im allgemeinen. denke ich mir halt. aber wie lange ich das noch schaffe, steht auf einem anderen blatt.
und da ist auch noch nichts verjährt, mal sehen, was die Staatsanwaltschaft Krems machen wird!
Leider auch Göttweig:
Ich sprang als Kandidat des Stiftes wegen Groer aus einem Turmzimmer, denn sexueller Missbrauch war bei Groers Beichtgesprächen üblich. Wegen Groer sprangen Jahre danach weitere junge Mönche aus dem Turmzimmer, denn Groer hatte viele Missbrauchsopfer - neben seinem Seminar in Hollabrunn auch in Göttweig. Abt Lashofer und andere deckten Groer. Frater Placidus überlebte seinen Sturz nicht. Als Erbe einer großen Möbelhandelskette wurde er kurz vor seinem Tod gezwungen, ein Testament zugunsten des Abtes zu unterzeichnen.
Details siehe unter Göttweig:
http://kunstvonmichaeltfirst.blogspot.com/
MfG
Michael Tfirst
und wessen organisationsstruktur hat über 17oo jahre ermöglicht?
glauben sie dass ein gestalten einer gesellschaft ohne aktive bewusstseinskontrolle durch traumatisierung möglich ist ?
warum sollte jemand in guantanamo gefoltert werden dürfen und nicht in österreich? die folterungen österreichs sind 1918 u. 1945 passiert und sind noch im unterbewusstsein aller präsent.
ihnen fehlt ein ganzheitlicher blick auf diese welt und die einsicht dass ein leben ohne schmerzen in jeglichen zentralgesteuerten hierarchischen gesellschaften unrealistisch ist.
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