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Bad Feilnbach/Rosenheim - Der wegen Beihilfe zum Mord an tausenden Juden verurteilte John Demjanjuk ist tot. Der in der Ukraine geborene ehemalige KZ-Wärter starb am Samstag im Alter von 91 Jahren in einem Pflegeheim im Landkreis Rosenheim in Bayern, wie die Polizei mitteilte. Demjanjuk war im Mai 2011 in München der Beihilfe zum Mord an mehr als 25.000 Juden im Vernichtungslager Sobibor schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Nach der Verurteilung war Demjanjuk überraschend auf freien Fuß gesetzt worden. Das Gericht verwies bei dieser Entscheidung auf Demjanjuks hohes Alter und auf die Tatsache, dass er staatenlos war. Deswegen sei eine Fluchtgefahr auszuschließen. Bis zu seinem Tod lebte Demjanjuk in einem Pflegeheim in Bad Feilnbach bei Rosenheim in Oberbayern. Das Urteil war außerdem noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Revision beantragt. Demjanjuks Schuld wird nun nie mehr abschließend juristisch geklärt werden.
Demjanjuk war 2009 nach langem juristischem Tauziehen aus seiner Wahlheimat USA nach Deutschland überstellt worden. Mit seiner Verurteilung war einer der mutmaßlich letzten NS-Verbrecherprozesse in Deutschland zu Ende gegangen. Der Prozess galt als historisch, weil mit Demjanjuk erstmals ein als KZ-Wärter von der SS zwangsverpflichteter Osteuropäer - ein sogenannter Trawniki - vor ein deutsches Gericht gestellt worden war.
Demjanjuk war laut Urteil 1943 ein halbes Jahr in Sobibor an der massenhaften Judenvernichtung beteiligt. Während der Einsatzzeit Demjanjuks kamen in Sobibor 27.900 Juden ums Leben. "Der Angeklagte war Teil dieser Vernichtungsmaschinerie", hatte es in der Begründung des Münchner Urteils geheißen. Jeder Trawniki habe gewusst, "dass er Teil eines eingespielten Apparates war".
Obwohl keine Augenzeugen Demjanjuk identifizieren konnten, zeigte sich das Gericht aufgrund von Akten und Gutachten von dessen Schuld überzeugt. Bei der Urteilsverkündung waren einige Nebenkläger anwesend, die in Sobibor ihre Angehörigen verloren hatten. Sie äußerten sich enttäuscht, dass der Angeklagte kein Zeichen der Reue gezeigt hatte.
Demjanjuk wurde am 3. April 1920 in der Ukraine geboren - damals war sein Name noch Iwan. Die Nazis nahmen ihn im Frühjahr 1942 gefangen und sollen ihn als Hilfskraft in das Konzentrationslager Treblinka geschickt haben. In den Gaskammern von Treblinka wurden 1942 und 1943 etwa 800.000 Juden und Tausende Sinti und Roma umgebracht. 1943 wurde Demjanjuk dann zum Einsatz ins Lager Sobibor geschickt.
Ende der 70er Jahre erkannten ehemalige KZ-Insassen in Demjanjuk "Iwan den Schrecklichen": der berüchtigte SS-Mann, der in Treblinka ihren Aussagen zufolge die Gaskammern bediente. Demjanjuk lebte zu dieser Zeit bereits in die USA. Seinen Vornamen hatte er von Iwan in John geändert. 1958 erhielt er die US-Staatsbürgerschaft.
1981 entzogen die Behörden Demjanjuk die US-Staatsbürgerschaft aufgrund der Vorwürfe zum KZ Treblinka. Einem von Israel gestellten Auslieferungsgesuch wurde 1986 entsprochen. Das Jerusalemer Bezirksgericht verurteilte Demjanjuk 1988 wegen in Treblinka verübter "Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen das jüdische Volk" zum Tode.
Nach sieben Jahren Haft wurde Demjanjuk vom Obersten Gerichtshof Israels aber freigesprochen, weil letzte Zweifel an seiner Identität nicht ausgeräumt werden konnten. Demjanjuk durfte wieder in die USA zurück. Seiner Auslieferung nach Deutschland hatte er sich jahrelang mit juristischen Mitteln widersetzt. Erst 2009 ordnete ein US-Gericht die Auslieferung an. (APA, 17.03.2012)
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