Menschenrechtsgericht fordert Verlegung Timoschenkos in Klinik

16. März 2012, 17:03

Wegen Korruption verurteilte Ex-Regierungschefin beklagt sich über Haftbedingungen

Straßburg - Der Europäische Gerichtshof hat die ukrainische Regierung angewiesen, die inhaftierte ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko in einem "geeigneten Krankenhaus" behandeln zu lassen. Es müsse sichergestellt werden, dass die 51-Jährige eine angemessene Behandlung erhalte, forderte das Straßburger Gericht am Freitag. Laut Artikel 39 seiner Verfahrensordnung kann der Gerichtshof in dringenden Fällen eine "vorläufige Maßnahme" anordnen, was einer einstweiligen Verfügung entspricht.

Diese Maßnahme gelte "ab sofort" und sei somit unverzüglich zu befolgen, erläuterte eine Sprecherin. Der Gerichtshof erwarte nun von der Ukraine Angaben über die Art und Weise, wie seine Anordnung umgesetzt wird. Mit dem Fall wird sich auch das Ministerkomitee des Europarats befassen, in dem die Außenminister der 47 Mitgliedsländer vertreten sind. Das Gremium hat unter anderem die Aufgabe, die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte zu überwachen.

Angeblich Bandscheibenvorfall

Die ehemalige Anführerin der sogenannten "orangen Revolution" in der Ukraine ist seit August im Gefängnis. Im Oktober wurde sie wegen Machtmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Timoschenko leidet an starken Rückenschmerzen. Ihrer Tochter zufolge hat sie einen Bandscheibenvorfall und kann kaum noch gehen. Zwei Ärzte der Berliner Universitätsklinik Charité hatten die Politikerin Mitte Februar gemeinsam mit drei kanadischen Kollegen im Gefängnis von Charkiw untersucht. Auch sie empfahlen die Behandlung in einer Spezialklinik.

Nach Angaben der ukrainischen Behörden lehnt Timoschenko eine Behandlung ihrer Rückenschmerzen im Gefängnis ab und fordert stattdessen die Überstellung an die Charité. Auch ein von ukrainischen und deutschen Spezialisten vorgeschlagenes Therapieprogramm in der Haftanstalt lehne sie "kategorisch" ab. Die Charité hatte zuvor mitgeteilt, nach Einschätzung deutscher Ärzte sei Timoschenko so schwer erkrankt, dass die "erforderliche Therapie in einer Strafanstalt bei Anlegung internationaler Standards wegen ihrer Komplexität nicht durchzuführen wäre".

Der Europarat und die EU kritisieren die Inhaftierung Timoschenkos, die bei der Präsidentschaftswahl 2010 gegen ihren Erzrivalen Viktor Janukowitsch unterlag, als politisch motiviert. (APA, 16.3.2012)

Kommentar posten
23 Postings
Gaslieferungen, ohne Timoschenko kalt im Winter in Osterreich

Mein Frau kommt aus der Ukarine. Ich bin Osterreicher.
Julia Timoschenko hat sicher nicht viel schlimmeres gamacht als der ukrainische Prasitant Victor Janokobitsch der auch einmal im Gefangnis war.
Im Gegensatz zu Janokobitsch spricht Timoschenko perfekt
ukrainisch. Timoschenko kommt aus Dnepropetrovsk.
Dort spricht man Russisch. Janokobitsch kommt aus Donetsk.
Dort spricht man nur Russisch. Mein Frau kommt auch aus Donetsk.
Sind wir doch froh, dass Julia Timoschenko mit Russland so gut uber Gaslieferungen verhandelt hat, sonst wurden
wir heute noch ohne Gas aus Russland in Osterreich sein.

Kann man sich den Europäischen Gerichtshof jetzt auch schon kaufen?

also liebe charitee

ich habe auch einen Bandscheibenvorfall.

Bitte kommen Sie zu mir und behandels Sie mich.
1110 Wien wenn es geht.

Wenn Sie zum Julchen kommen können, dann auch zu mir.

Oder wird hier nur versucht, eine Verurteilte Kriminelle aus den Knast zu haolen.

Haftunfähigkeit wäre die beste Lösung!

Dann könnte sie mit Elsner ein Tänzchen wagen, in der Eden Bar!

Das wollt ich auch grad schreiben.

Ich steh halt früher auf ;-))

"nach Einschätzung deutscher Ärzte" - eine Ferndiagnose ?

Als Bandscheibenriss-Patient weiß ich aus eigener jüngster Erfahrung, dass nur eine PERSÖNLICHE BE-HAND-LUNG durch einen Facharzt für Orthopädie Klarheit schaffen kann. Da wird oft Knöchernes, Knorpeliges, Visköses, Muskuläres und Nervliches verwechselt und fehlbehandelt.

"Zwei Ärzte der Berliner Universitätsklinik Charité hatten die Politikerin Mitte Februar gemeinsam mit drei kanadischen Kollegen im Gefängnis von Charkiw untersucht."

Ohne Vergleich der Zustände durch mehrere zeitlich mindestens 6 Monate auseinaderliegende MR/Kernspin-Bilder lässt sich keine ernstzunehmende Diagnose stellen.

Für Amtsmissbrauch,

nicht für Korruption wurde Timoschenko zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Na, da hätte ja der Elsner die ideale Tanzpartnerin für die Edenbar gefunden.

Begriffsverwirrung, wiedereinmal!

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das Rechtsprechungsorgan der EU

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Strassburg ist eine Einrichtung des Europarates (Conseil de l’Europe) mit 47 Mitgliedern

einen "EuGHMR" gibt es nicht!!!

zahlt der Standard eigentlich für die Übernahme solcher unsinniger Meldungen von der offensichtlich hier inkompetenten APA?

Alles gibt es; was man nicht so alles findet, wenn man googelt: "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, gelegentlich auch EuGHMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft." Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Euro... chenrechte

das ist standard-standard, wenn nur gegen die russen und deren vermuteten freunden (wie janukowitsch geht), da wird jeder dreck brav übernommen und/oder nachgeschrieben, die urquelle ist reuters, die apa übersetzt fürs erste

Ich bin schon längst dazu übergegangen, Artikel im Standard, die mit dem EGMR und/oder dem EuGH zu tun haben, möglichst nur zu überfliegen, weil mich dieses Durcheinander auch schon ziemlich nervt...

Und egal, wie oft man es ihnen erklärt, es wird nicht besser.

Danke.

Hab noch beim Lesen der Schlagzeile gedacht: "...ok, dass mit der Abkürzung lass' ma jetzt grad noch gelten. Austricum und so. Aber wehe, die werfen dann die beiden Gerichte in einen Topf..."

Naja...

"Auch ein von ukrainischen und deutschen Spezialisten vorgeschlagenes Therapieprogramm in der Haftanstalt lehne sie "kategorisch" ab. "

ja dann halt nicht. man kann schliesslich niemanden zwingen, sich behandeln zu lassen.

"Nach Angaben der ukrainischen Behörden...."

nein. lesen Sie genauer.

Begriffsverwirrung,wiedereinmal

EuGH oder EGMR? Oder gibts inzwischen schon eine Mischung aus beiden?

EuGHMR klingt wichtiger und hat dem Schreiberl besser geschmeckt!

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.