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Das geht den Amtsweg." Der Satz hat beachtliches Drohpotenzial: Ein Akt, der auf den Amtsweg gebracht wird, durchläuft eine Reihe von Abteilungen, die mehr oder weniger lange prüfen, sodann ergeht ein Bescheid. Der Empfänger des Bescheids hat dann Gelegenheit zu berufen. Worauf sich der Vorgang wiederholt: neuer Aktenlauf, neue Prüfung, neuer Bescheid.
So war das seit den Zeiten von Maria Theresia, die - gemeinsam mit ihrem Sohn und Mitregenten Joseph II. - die österreichische Verwaltungskultur begründet hat. Das war ein Fortschritt gegenüber der Amtswillkür, die vordem geherrscht hatte. Und es hat sich lange Zeit bewährt: Wer unzufrieden war, konnte ja (oft nach elendslanger Verfahrensdauer) den Verwaltungsgerichtshof anrufen; oder die Volksanwaltschaft; oder dem Volksmund nach auch das Salzamt. Zudem wurden dutzendweise Sondersenate und Sonderkommissionen gebildet, von der "Bauoberbehörde gemäß § 138 des Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuches" bis zum " Zivildienstbeschwerderat gemäß § 43 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Zivildienst".
All das wird nun abgeschafft. Künftig sollen Verwaltungsgerichte dem Bürger rascher zu seinem Recht verhelfen und die Verwaltung sparsamer machen. Ob das funktioniert, wird allerdings davon abhängen, wie gut diese Gerichte mit kompetentem Personal ausgestattet werden. (Conrad Seidl, DER STANDARD, 16.3.2012)
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Die Zeiten haben sich geändert: Was vor zehn Jahren durchaus akzeptabel war, ist teilweise sogar verboten
aber Sätze wie *Bürger rascher zu seinem Recht verhelfen und die Verwaltung sparsamer machen* tun angesichts der politischen Realität in diesem Lande richtig weh. Als ob es auch nur irgendeinem der Entscheidungsträger darum ginge.
Die Verwaltungsgerichte sind ein großer Schritt, es wird aber wohl einige Jahre lang dauern, bis sie sich von der zu erwartenden erstmaligen Besetzung durch die Länder mit "braven" Beamten und/oder weißen Elefanten erholt haben werden und schön langsam ein positives Selbstverständnis im Hinblick auf die tatsächlich vorhandene Unabhängigkeit entstehen wird.
Das wird eine Katastrophe, weil diese Verwaltungsgerichte unter der Fuchtel der Landesregierung stehen und so organisiert sein werden wie die Unabhängigen Verwaltungssenate, der entscheidende Rechtssatz dieser lautet , " die Behörde hat immer recht". Das ist eine Katastrophe für den Rechtsstaat, Verwaltungsgerichte unterhalb des Verwaltungsgerichtshofes ja, aber keine LANDESverwaltungsgerichte, die von den Landeshauptleuten dominiert in letzter Instanz entscheiden, ich kann mir so richtig vorstellen wie das in Niederösterreich sein wird, da wird dann mit dem Staatsbürger so verfahren, wie Landeshauptmann Pröll mit Pfarrer van Damm verfuhr, nachsehbar in Youtube als echtes Evergreen.
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